„Bewahrt euer Feuer und euer Licht, daß euch dadurch kein Schaden geschieht!“

Texte und Berichte zu Polle

Feuersbrünste haben zu allen Zeiten nicht nur Angst und Schrecken unter den betroffenen verbreitet, sondern unersetzlichen Schaden an Hab und Gut angerichtet, der in den meisten Fällen den Geschädigten an den Bettelstab brachten. Erst nach vielen Jahren mangelhafter Selbsthilfe nahm auch die Obrigkeit den Kampf gegen den „roten Hahn“ auf.


 Verordnungen und harte Strafandrohungen gegen

nachlässigen Umgang mit Feuer und Licht:


Eine Verordnung von 1687 wendet sich gegen die Verarbeitung des Flachses in den Häusern, weil sie meistens im Herbst und Winter bei offenem Licht vorgenommen wird. Es heißt darin: „ . . . daß zu Verhütung der aus der Flachs-Verarbeitung zu öfteren entstandenen Feuersbrünsten fürterhin der Flachs und Hanff nicht mehr in denen Wohn-Häusern, so wenig bey Tage als bey Nacht, gedörret, sondern auff jeder commun Kosten darzu eigene à part (getrennt) gelegen Häuser aptiret (hergerichtet) werden sollen.“ Daß derartige Mahnungen kaum Erfolg hatten, beweisen weitere Verordnungen ähnlichen Inhalts. Sie werden auch auf das Dreschen des Getreides ausgedehnt.


Der Flachs wurde nach wie vor „in oder bey denen Häusern, absonderlich aber in oder auf denen Back- und anderen Ofens, auch nahe bey dem Feuer-Heerdt getrocknet“; „imgleichen die Korn-Frucht bey offenem Lichte, ohne Leuchten, gedroschen worden.“ Was man unter „offenem Licht“ und „Leuchte“ verstand, besagt ein besonderer Paragraph: „Soll keiner bey fünf Reichsthalern oder härterer Straffe sich unterstehen, des Nachts oder zu Abendzeiten bey einem Kreysel oder offenem Leuchte Früchte zu dröschen, sondern dazu jedesmahl eine zugemachte Leuchte gebrauchen, und selbige an einen unschädlichen Orte aufhangen.“ Bei den Kreyseln oder Krüseln unterschied man zwischen dem Hängerkrüsel oder dem Standkrüsel, die mit einem einfachen Docht und mit Tran (Rüböl) als Energiespender versehen waren.


Gelegentlich einer großen Feuersbrunst in Sulingen (1719), die durch unvorsichtiges Tabackrauchen hervorgerufen worden sein soll, wird den Pfeifenrauchern der Kampf angesagt. Unter Hinweis auf die verheerende Feuersbrunst, wobei „der gantze Ort in einer Stunde in die Asche geleget worden, solches aber guten theils daher zu rühren scheint, daß die Schmaucher (niederdeutsch: Smeiker) bey der Arbeit sich hin und her bewegen, und solchergestalt leicht von dem brennenden Taback etwas verschütten, und dadurch den Brand verursachen.“


In Zukunft soll niemand „an was Orten und Enden es seyn möchte, auch in denen Stuben Taback zu rauchen, ohne auf dem Kopff der Pfeiffen eine Kapsel von Blech oder anderm Metall zu haben, worinnen oben im Boden sich kleine Löcher befinden, wodurch nicht leicht eine brennende Kohle kommen, hergegen aber die Luft dringen und der Taback brennen kann.“ Zuwiderhandelnde werden mit zwei Thalern in Strafe genommen. Etwaige Denunzianten erhalten von dem Bußgeld die „Halbscheid“, (1719).


Als besonders feuergefährlich betrachtet man das damals übliche Dörren und Brennen der zerschnittenen Chichorienwurzeln zur Beschaffung eines Kaffeeersatzes. „Da diese sehr leicht völlig in Flammen gerathen, wenn sie auf heissen Platten gedörrt werden“, wird dieses Verfahren strikt untersagt. Auch hier fällt das Bußgeld von zwei Reichsthalern dem Denunzianten zu, (1798).


Eine besondere Verordnung wendet sich gegen das „Schiessen und Placken“in offenen Städten Flecken und Dörfern. Mit „placken“ oder „plackern“ bezeichnete man das planlose Schießen der Soldaten, das aber auch „bey Hochzeits- und dergleichen Zusammenkünfften, oder sonst bey anderen Gelegenheiten, Gelagen und Gästereyen“ zur gefährlichen Unsitte geworden war. Die dabei entstehende Feuersgefahr muß wohl in der Art der damaligen Schießwaffen begründet sein. „Derjenige, welcher dagegen handelt und darüber betreten wird, soll nicht allein des Schieß-Gewehrs verlustig seyn, sondern auch nach dem Betrag seines Vermögens mit 5,10 bis 20 Reichsthalern Geld- und nach Befinden Leibes-Straffe ohne Nachsehen beleget werden.“ Zu den angedrohten Strafen gehören auch „Staupschläge“ und die Verweisung aus dem Lande, insbesondere bei den Dienstboten, weil bei ihnen Geldbußen wegen ihrer Mittellosigkeit nicht angewendet werden können.

Strengste Strafen droht man vor allem „den Mauer- und Zimmer-Leuten“ an, die beim Bau der Schornsteine und Kamine, der Darren-, Back- und anderen Öfen, auch der Brauhäuser und sonstigen Feuerstätten nachlässig arbeiten und die „neue, revidierte Feuerordnung“ nicht gebührend beachten. Sie sollen „Zeit Lebens nach der Hameln in die Karre gebracht“ (Festungsbau!) oder „des Amts entsetzt“ werden, (1710).


 

Das Feuerlöschen im alten Amt Polle


Verordnungen und Strafandrohungen genügten nicht, um der dauernden Feuersgefahr Herr zu werden. Dazu bedurfte es handfester Bekämpfungsmittel. Aber damit sah es im allgemeinen nicht gut aus, wie aus einem 22seitigen Bericht des Amtes Polle vom 19. November 1816 an die „Königliche Privosorische Regierungs-Commission“ hervorgeht. Analaß dazu war das Schadensfeuer des Halbmeiers Christian Oppermann in Heinsen in der Nacht vom 14. zum 15. November 1816, bei dem sich die dringende Notwendigkeit für die Anschaffung einer Feuerspritze offenbarte. Das ganze Amt, das immerhin sechs Dörfer umfaßte, besaß „nur eine einzige höchst elende Feuersprütze“, die noch dazu „herrschaftlich“, also Eigentum des Amtes und  nicht der Gemeinde Polle war. Die Feuer-Löschungs-Gerätschaften waren mangelhaft und bedurften der Erneuerung. Die äußerst schlechten Wegeverhältnisse erschwerten zudem die gegenseitige Hilfe.


 Von Heinsen wird berichtet „Dieses Dorf liegt eine halbe Stunde Süd-Östlich von Polle, hart an der Weser, und hat keinen anderen Zugang als von Polle her, indem es rings von der Weser eingeschlossen und mit einer Fähre nicht versehen ist.“ (Die Straße Polle-Heinsen wurde erst zwischen 1854 und 1857 erbaut; sie war zunächst nur ein Kommunalweg und wurde mit dem 1. Juli 1863 als „Landstraße“ anerkannt. Die Straße Höxter, Stahle, Heinsen, Polle wurde zwischen 1860 und 1870 „chausseemäßig“ ausgebaut.)


Eine Hilfe von Bevern oder Forst hätte den Umweg über die Poller Fähre nehmen müssen. „Erwägt man dazu noch, daß dieses Dorf aus 130 größtentheils nahe aneinander gereiheter Feuerstellen besteht, so dürfte die Nothwendigkeit der Anschaffung einer eigenen Feuersprütze keinen Zweifel mehr unterworfen seyn.“ Die Lage der anderen Amtsdörfer war in Bezug auf eine Nachbarschaftshilfe auch nicht günstiger. Am katastrophalsten ist die Lage von Pegestorf, „da die Wege, welche dahin führen, wenn anders nicht die Weser sehr niedrig steht, insgesammt über steile Berge gehen.“ (Ein schmaler Fußweg unter den Steinmühler Felsen entlang war zwar vorhanden, aber der einzige Fahrweg führte über den Mühlenberg. Es dauerte noch Jahrzehnte, bis eine befestigte Landstraße nach Pegestorf und darüber hinaus nach Bodenwerder und Hameln führte.)  


 Eine andere Gefahrenquelle sah man in der „schändlichen Gewohnheit, daß einige Leute zur Winterzeit sich auf denen Cammern und Boden eines Topff-Kohlen-Feuers zur Erwärmung bedienen.“ Dienstboten, die auf diese Weise handeln, haben mit einer „14tägigen Gefängnißstraße zu Wasser und Brod“ zu rechnen. Der Hauswirt aber, der sich einer solchen Übertretung schuldig macht, wird „mit willkührlicher Geld-Buße auch anderer scharffer Bestrafung beleget.“ (1737)


Die Verhandlungen zwecks Anschaffung einer Feuerspritze ziehen sich in die Länge. Letzten Endes aber ist nur Heinsen bereit, eine Spritze anzuschaffen, wohl weil es noch unter dem tiefen Eindruck der jüngsten Feuersbrunst steht. Es hat Beziehungen mit dem „Sprützen-Fabricanten Wicke zu Braunschweig“ aufgenommen und sie durch einen Kaufvertrag zu einem günstigen Abschluß gebracht, wie aus einem weiteren Schreiben des Amtes vom 26. August 1817 hervorgeht. Daß die Gemeinde durch „die thätigen Bemühungen des dortigen Pfarrers Soltmann ermuntert“ wurde, ins besonders erwähnt.


Die Regierung in Hannover reagiert auf diesen Bericht mit folgenden Worten: „Wir haben aus dem Bericht des Königlichen Amtes vom 26sten vorigen Monats mit Vergnügen ersehen, daß die Gemeinde Heinsen in Folge der desfallsigen rühmlichen Bemühungen des dasigen Predigers, sich zur Anschaffung einer eigenen Feuer-Sprütze entschlossen und diesen Vorsatz auch bereits ins Werk gerichtet hat, und empfehlen dem Königlichen Amte, darauf zu achten, daß nunmehr auch behuf eines zweckmäßigen Gebrauchs dieser Sprütze . . . für deren Conservation (Pflege) gehörig gesorgt werde.“  


Die Kosten für die von dem „Stück- und Glockengießer Wicke zu Braunschweig gelieferten Spritze beliefen sich auf 250 Thaler Conventionsmünze. Dazu kamen noch 28 Thaler für Schläuche. Die Konkurrenzfirma J. C. Weidemann in Hannover hatte ein Angebot über „600 Reichsthaler in Ldr.“ (Louisdor à fünf Reichsthaler) gemacht. Für den Fall, daß die übrigen Gemeinden des Amtes doch noch dem Heinser Beispiel folgen sollten, wurden sie aufgefordert, die Spritzen „bey dem Fabrikanten Wicke zu Braunschweig zu bestellen, da dieser solche, nach den eingesandten Anschlägen ungleich wohlfeiler liefert als die hiesigen Fabrikanten.“


Brevörde richtete im August 1849 durch seinen Bauermeister Conrad Pape an die Königlich Hannoversche Landdrostei die „unterthänige Bitte um eine gnädige Beyhülfe zur Anschaffung einer neuen Feuersprütze und Sprützenhause.“ Es hat wie Heinsen ebenfalls eine Spritze angeschafft und dazu ein Spritzenhaus errichten lassen. Diese Kosten belaufen sich zusammen auf 500 Reichsthaler. Da res aber zugleich ein neues Armenhaus durch den Amtszimmermeister Mönkemeyer bauen lassen muß, das 1186 Reichsthaler und zwölf gute Groschen laut Voranschlag kosten soll, fühlt sich die gemeinde außerstande, alle Kosten ohne eine Beihilfe aufzubringen.


Es ist aus den Akten nicht ersichtlich, warum die Brevörder Gemeinde ihren Beihilfeantrag wenige Wochen später zurückzieht. Die Anschaffung einer eigenen Spritze aber war bei den erwähnten finanziellen Schwierigkeiten im höchsten Maße anzuerkennen. Nachrichten über das Verhalten der übrigen Gemeinden fehlen.


Wer den hervorragenden Ausbildungsstand der modernen Feuerwehren in den Städten, aber auch auf dem flachen Lande, heute überschaut, ahnt wenig von dem langen und beschwerlichen Wege, der zu der heutigen Entwicklung führte.


Quellen: H. St. A. Hannover/Hann. 74/Polle Nr. 239 und Hann. 80, Hannover I Bu. Nr. 90  

 Veröffentlicht:   30. Mai 1983   TAH -  Autor:  Friedrich Wittkopp  

Quelle und Literatur:


H. St. A. Hannover/Hann. 74/Polle Nr. 239 und Hann. 80, Hannover I Bu. Nr. 90

Veröffentlicht:   30. Mai 1983   TAH

Autor:  Friedrich Wittkopp

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„Bewahrt euer Feuer und euer Licht, daß euch dadurch

kein Schaden geschieht!“


(Aus einem alten Nachtwächterlied!)

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