Rund um Galgen und Schandpfahl

Texte und Berichte zu Polle

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Rund um Galgen und Schandpfahl


Von der mittelalterlichen Gerichtsbarkeit in Polle -

Ein heimatliches Kulturbild




Nicht nur zum Schutz in Kriegszeiten haben sich so viele deutsche Städte zur Zeit des Faustrechts mit Mauern und Toren versehen, sondern auch, um das schlimmste herumziehende Gesindel einigermaßen fernzuhalten, das besonders in Zeiten der Unordnung eine furchtbare Landplage sein konnte. Der Kampf gegen wirkliche und eingebildete Missstände wurde dabei mit derbrohen Mitteln geführt. Dass auch sehr trüber Erscheinungen damit unterliefen, zeigen die  H e x e v e r b r e n n u n g e n, die auch in unserer Heimat, z. B. in Lemgo und in der Rintelner Gegend eine traurige Rolle gespielt haben. Aber selbst bis in die Zeiten unserer Urgroßväter haben sich in der mehr und mehr gerecht werdenden Gerichtsbarkeit Formen erhalten, die nicht von großem Zartbesaitetsein zeugen, wie die folgenden Vorkommnisse aus Polle zeigen werden.


 Vier Galgenplätze

Im Mittelalter lag die Gerichtsbarkeit im Gebiet der heutigen Kreise Hameln und Holzminden in den Händen der Grafen von Everstein, die mindestens ab 935, fast 500 Jahre und zuletzt von Polle aus, dieses Gebiet beherrscht haben müssen. Nach ihrem Sturz durch Braunschweig, bald nach 1400 blieb die Rechtssprechung in Polle weiter in den Händen der Amtsleute, die als Regierungsvertreter das Restgebiet der Grafschaft, das Amt Polle, zu verwalten hatten. Sie besaßen das Recht, auch über Tod und Leben eines Übeltäters zu bestimmen; der Richtplatz lag im Norden über Polle auf dem Birkenberg. Er scheint hier allerdings von Fall zu Fall etwas den Ort gewechselt zu haben, denn es werden aus der Überlieferung heraus mit Bestimmtheit drei Galgenplätze angegeben, die hier in Gebrauch gewesen sein sollen. Der erste liegt 100 Meter westlich der heutigen Jugendherberge in dem „Kuhlengarten“, einer heute von hohen Büschen und Bäumen umstandenen Bergwiese, die aber den Blick auf Polle freilassen. Der zweite Platz befindet sich 100 Meter östlich der Jugendherberge auf dem „Totenberg“, und der dritte wenige Meter über der Jugendherberge, wo noch vor wenigen Jahren Stümpfe der Galgens aus der Erde geholt wurden. Bei dieser Gelegenheit wurde ein wertvolles Bronzebeil gefunden, das heute noch unter den öffentlich ausgestellten Stücken des Provinzialmuseums zu sehen ist. Die Plätze Nr. 1 und 3 konnten von den 900 Meter entfernten Gerichtsfenstern unter Beobachtung gehalten werden. Dazu kommt angeblich ein vierter Richtplatz südlich von Polle an der Straße nach Heinsen im so genannten „Galgengrund“, auch „Paschenweg“ genannt, weil sich hier zwischen 1834 und 1854, als Polle ein böses Schmugglernest war, die Schmuggler nachts ins Preußische geschlichen haben.


Die letzten Hinrichtungen fanden in den Jahren 1741 und 1742 unter Oberamtmann Rumann statt, der in Polle von 1740 bis 1754 beamtet war. Dann wurde die eigentliche Kriminalgerichtsbarkeit nach Hameln verlegt. Die Hinrichtungen waren anscheinend für die ganze Umgebung ein Ereignis, das viele Schaulustige heranzog und bei welchem jeder Ort  einen Teil der Kosten und bestimmte Verpflichtungen zu tragen hatte. Der Amtmann selbst musste den Galgen machen lassen, der von den Einwohnern eines der Amtsorte aufzurichten war. Ein anderer Ort hatte die aus Eichenholz gedrehte „Wied“ zu liefern und zu befestigen, an welcher der Übeltäter aufgehängt wurde. Einem weiteren Orte fiel die Ablohnung des Scharfrichters zu. Auch die Stühle nebst Sitzkissen für den Amtmann und die Schöffen hatten die Amtsorte zu liefern, gleichzeitig mit Besen, Kamm, und Schere, die aber nur lediglich symbolische Bedeutung hatten. Weitere Verpflichtungen  hatten die Aufgabe, den


  „missetätigen Menschen, so er vom Hochgerichte herabfällt,

von Stund an zu begraben, und wer als letzter dazu kommt,

soll ihn in die Kaule werfen.“


Das scheint allerdings nicht immer geschehen zu sein, denn die mündliche Überlieferung weiß zu berichten, dass die Gehängten von den Raben völlig und sauber skelletiert wurden und die Füchse hernach noch die Knochen verschleppten.

Die vorletzte Hinrichtung auf dem Birkenberg-Galgenplatz bei Polle 1741 [letzte: 1742].

Von den drei Verurteilten, die Einbruchsdiebstähle in Polle und Heinsen begangen hatte,wurden 2 gehängt und einer enthauptet.

(nach Motiven von Ubbelohde zusammengestellt.         J. Prigge 1938.)

Die Gerichtssitzungen fanden unter ganz bestimmten mit vorgeschriebenen Wechselreden versehenen Feierlichkeiten statt, deren Wortlaut man noch heute nachlesen kann. Anführer und Sprecher war der jeweilige Kantor, der als „Urthelträger“ die Urteile der Schöffen und Richter vortragen musste. In einem Falle musste der Amtmann selber als Angeklagter vor Gericht erscheinen, weil er einem Burschen aus Polle wegen ungebührlichen Betragens ohne Verfahren in Gefängnis geworfen hatte.


Zuerst hingerichtet, dann verbrannt.

Der letzte in Polle Gerichtete wurde 1742 wegen Sodomiterei enthauptet und sein Leichnam, nachdem auch das Tier getötet worden war, an Ort und Stelle verbrannt. Vielleicht bezieht sich auf diesen Fall der mündlich überlieferte Bericht, dass die versammelte Menschenmenge während der Exekution plötzlich auf schweißbedecktem Ross einen herangaloppierenden

Der ehemalige Gerichtsplatz unter der Femelinde und die Urteilsverkündigungs - Bastion (Zeichnung: Prigge)

Abgesandten der hannoverschen Regierung durch den Karweg (Leichenweg) kommen sah, der, ein weißes Tuch schwenkend, „Gnade, Gnade“ rief. Aber er kam zu spät, der Begnadigte hatte wenige Augenblicke vorher sein Leben bereits ausgehaucht.


Die vorletzte Hinrichtung im Jahre 1742 traf drei zu einer Bande gehörende Diebe, die in Polle und Heinsen Einbrüche ausgeführt hatten. Da sie schon als Ausbrecher bekannt waren, hatte man sie bis zur Aburteilung in dem festeren Gefängnis in Hannover untergebracht. Zwei wurden am Neuerbauten dreieckigen Galgen gehängt und hernach mit Ketten noch fester daran befestigt, der dritte erhielt die „Vergünstigung“, durch Enthauptung zu sterben. Namen sind aus den Kirchenbüchern nicht ersichtlich, doch ist hier Anfang 1734 eine halbe Seite mit vier nummerierten Rubriken leer gelassen, die vermutlich für Aufnahme der Personenangabe bestimmt war. Auch von der Hinrichtung einer Kindesmörderin weiß die Überlieferung noch zu berichten.

Abgesandten der hannoverschen Regierung durch den Karweg (Leichenweg) kommen sah, der, ein weißes Tuch schwenkend, „Gnade, Gnade“ rief. Aber er kam zu spät, der Begnadigte hatte wenige Augenblicke vorher sein Leben bereits ausgehaucht.


Die vorletzte Hinrichtung im Jahre 1742 traf drei zu einer Bande gehörende Diebe, die in Polle und Heinsen Einbrüche ausgeführt hatten. Da sie schon als Ausbrecher bekannt waren, hatte man sie bis zur Aburteilung in dem festeren Gefängnis in Hannover untergebracht. Zwei wurden am Neuerbauten dreieckigen Galgen gehängt und hernach mit Ketten noch fester daran befestigt, der dritte erhielt die „Vergünstigung“, durch Enthauptung zu sterben. Namen sind aus den Kirchenbüchern nicht ersichtlich, doch ist hier Anfang 1734 eine halbe Seite mit vier nummerierten Rubriken leer gelassen, die vermutlich für Aufnahme der Personenangabe bestimmt war. Auch von der Hinrichtung einer Kindesmörderin weiß die Überlieferung noch zu berichten.

Der ehemalige Schandpfahl stand links vom Burgtore zwischen den Mittleren Gerichtsfenstern. Versuch einer Rekonstruktion.

Der Schandpfahl war nach Aussage älterer Leute gut mannshoch und mannsdick. Der zuletzt nicht mehr vorhandene Beschlag wurde umstehend frei hinzugefügt. Der Pfahl muss bis etwa 1860 noch gestanden haben.

Die Zankgeige


Ein ganz vortrefflich Mittel gab’s in alten Zeiten,

wohl wert, dass es auch heut noch angewandt,

dass man zwei Weiber, die sich keifend streiten,

„zum Abgewöhnen“ in ein festes Eisen spannt.

Dort konnten sie zum Gaudium für die Andern

Sich munter sagen, was ihr Herz bewegt,

bis sich – die Wut nicht unsterblich –

die Lust am Zank und Schlimmeren gelegt.

Fürwahr, im Mittelalter gab es kluge Leute,

die wohl gewusst, das dieses Mittel gut,

und dass, wird man des Dritten Spottes Beute,

am schnellsten kühlt das allzu heiße Blut.

O, gäb es heut’noch diese Zankesgeigen –

Scheelsucht und Tratsch im engsten Visavis

 Am Pranger stehn, wie wir im Bild es zeigen –

Unheimlich aufblühn’tät die – Schmiedeindustrie –


Otto Boettger – Seni

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