Die Calenberger Musterrolle von 1585

Die Calenberger Musterrolle von 1585

Der  Aufsatz „ Familienforschung – Wissenschaft und Steckenpferd “, der  kürzlich in der Beilage „ Das Bild der Heimat “ erschien, hob die Bedeutung familiengeschichtlicher Forschung hervor und wies den Weg zu den Gemeinde-, Kirchen- und  Landesarchiven, aus denen sich familiengeschichtliche Namen, Daten  und Zusammenhänge in reicher Fülle schöpfen lassen. Man muss sie nur nutzen lernen.

 

Eine dieser  zahlreichen Quellen, die zudem noch weit über die meisten Kirchenbücher hinausreicht, ist die Calenberger  Musterolle des Jahres 1585. Mit nur wenigen Ausnahmen enthält sie alle Dörfer des Calenberger Landes und stellt eine fast lückenlose Liste der männlichen Bevölkerung zwischen dem 20. und 80. Lebenjahr dar.  Darüber hinaus gestattet sie durch ihre Aufteilung in die dörfliche Besitzerklassen der Vollmeier, Halbmeier, Kötner und Häuslinge einen guten Einblick in die soziale Schichtung unserer Dörfer während des 16. Jahrhunderts.

 

Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, der seit 1568 regierte, gelangte 1584 durch den Tod Erichs II auch in den Besitz des Fürstentums Calenberg-Göttingen.  Er war ein tüchtiger und vielseitig interessierter Herrscher, dem vor allem die wirtschaftliche Hebung seines Landes am Herzen lag.  Das Bergbau- und Hüttenwesen des Harzes fand in ihm einen eifrigen Förderer. An mancher Neuerung und Erfindung auf dem Gebiete der Eisenindustrie hatte er persönlichen Anteil. In seinen Eisenfaktoreien in Goslar und Gittelde ließ er neben mancherlei Geschützen, darunter auch Hinterladern, bereits Handbüchsen anfertigen, mit denen er die von ihm begründete „Volkswehr “  ausrüstete. Aber noch längst nicht alle Wehrpflichtigen des neuerworbenen Calenberger Gebietes traten 1585 mit den modernen Feuerwaffen an, wie aus der Musterrolle, die die Art der Bewaffnung angibt, zu ersehen ist. Manche Männer trugen statt des  Kurz- oder Langrohres noch den Degen, das Schlagschwert, den Spieß oder die Hellebarde. Auch mit Axt, Barte, Forke, Faustkolben, Keule, Morgen-stern (Streitkolben mit Eisenstacheln) oder Prekel fand sich noch mancher am Musterungsorte ein. Unter den Spießen unterschied man nach Form und Verwendung den Haken-, den Feder-den Lang- und Knebelspieß.

 

Da mit der Musterung zugleich eine Erbhuldigung für den neuen Landesfürsten verbunden war, erging an die Amtmänner und  Inhaber der Klöster, Stifte und Schlösser der  Befehl zur  Aufstellung eines Huldigungsverzeichnisses.  In der Reihenfolge der schon erwähnten Besitzerklassen sollte diese Liste neben dem Taufnahmen und Familiennamen der Gestellungspflichtigen  Angaben darüber enthalten, „wieviel Ackers und Wiesenwachs sie haben, ob es ihr eigenes Erb-, Lehen- oder aber anderer Zinsgut, wer ihre Gutsherren seien, dabei auch eines jeden Alters, woher sie seien und was sie neben oder auch ohne den Ackerbau vor Handwerk können“. Leider haben nicht alle Beauftragten dieses Verzeichnis mit der gleichen Gründlichkeit und Ausführlichkeit aufgestellt. Trotzdem aber sind die Musterungsrollen, wie bereits betont wurde, für die Familienforschung von unschätzbarem Wert.

 

Einen ganzen Monat hatte die vom Herzog eingesetzte Musterungskommission alle Hände voll zu tun. Sie bestand aus dem Stallmeister Arend von Kniestedt, dem Landknechtshauptmann Asmus Helder und zwei Sekretären. In Northeim wurde am 30. Juni der Anfang gemacht. Dann folgten Göttingen, Münden, Nieover, Erichsburg,  Bodenwerder (13.Juli), Hameln (15.Juli),  Hannover, Neustadt, Loccum und Rössing. Das muß ein gar buntbewegtes, farbenprächtiges Bild gewesen sein, das sich den Augen der zahlreichen Zuschauer an jedem Hamelner Sommermorgen des 15. Juli 1585 bot! Über 2000 Waffenträger hatten sich aus den nahen und entfernteren Dörfern und Flecken zur Huldigung und Musterung eingefunden. – Da sich die Städte auf ihre Sonderrechte berufen hatten, blieben ihre wehrfähigen und Jünglinge dem Aufmarsch fern.  Den weitesten und beschwerlichsten Weg hatten wohl die Männer des Amtes Polle. Bei den schlechten Straßen- und  Wegeverhältnissen wurde von ihnen eine anstrengende Marschleistung verlangt. Nach dem anfänglichen Plan sollten sie am 13. Juli in Bodenwerder erscheinen, waren dann aber aus einem nicht angegebenen Grunde nach Hameln  umbestellt.  Nachdem in dem Befehl des Herzogs an die Ämter nachdrücklich darauf hingewisen war, daß nur „ die gewaltige Hand Gottes und hohe Leibesschwachheit“ sie von der Pflicht des Erscheinens entbinden könne, nimmt es nicht Wunder, wenn einige Alte den Strapazen des langen Marsches in der heißen Julisonne nicht mehr gewachsen waren. So heißt es von Hermann Stapel aus Polle: „ Ein Mann von 80 Jahren, ist auf dem Wege nach  Hameln schwach geworden und hat sich zurückbringen lassen müssen.“  „ Hans Godemann - aus Heinsen - der ältere hat wegen  Unvermögens seinen Sohn geschickt;  er selbst ist 70 Jahre alt.“ 

 

„Der alte Johann  Begkmann – aus Vahlbruch – ein Mann von 80 Jahren, ist auf dem Wege nach Hameln von Leibesschwachheit befallen,  sonst unvermögend“.   Selbst ein Hundertjäriger ist in der Liste angegeben: „Heinrich Leineweber – aus Brevörde – kann nicht gehen“.   Zu den etwa  350 Männern des Amtes Polle, die sich in Hameln einzufinden  hatten,  kamen rund  1000  Wehrpflichtige der Gerichte Ohsen, Grohnde, Aerzen und Hastenbeck und rund 800  des Gerichtes Springe und der Orte Münder und Hallerspringe (heute Springe).

Da jeder Angehörige der Volkswehr für seine Bewaffnung selbst Sorge zu tragen hatte, waren die vermögenden Ackerleute fast alle im Besitz einer neuen Feuerbüchse, eines Kurz- oder eines Langrohres. Auch einige Halbmeier und Kötner bediehnten sich schon der modernen Waffe.  Im Amt Polle hielten sich die Feuerwaffen und die alten Hieb- und Stichwaffen zahlenmäßig die Waage. Ähnlich lagen auch die Verhältnisse in den anderen Amts- und  Gerichtsbezirken.

 

Eine mustergültige organisierte Wehrmannschaft besaß die Stadt Bodenwerder.  Sie bestand aus 19 Rotten zu je zehn Mann, die von je einem Rottmeister befehligt wurde.  Die ersten acht Rotten besaßen sämtlich Feuerrohre, während die übrigen fast ausschließlich mit Federspießen ausgerüstet waren. Nur einige Männer hatten Knebelspieße oder Hellebaren.  Die Musterrolle beschreibt diese drei Abteilungen wie folgt: „ Verzeichnis der  vor-nehmsten  Schützen mit langen Rohren und auferlegten guten Unterwehren. Folgen die Bürger, denen Spieße und Unterwehre zu haben auferlegt. Hiernach gesetzte sind nur auf  Spieße  und andere gemeine Wehre verordnet, so arme verdorbene Handwerksleute“.

 

Aus einigen Bemerkungen zu der Liste geht hervor, daß erst die Erbhuldigung stattfand und ihr darauf die Musterung folgte: „ Baltzer Ernst, gebürtig aus Aerzen, Zimmermann, hat gehuldigt, aber die Musterung wegen Erkrankung versäumen müssen.  Hans Sippey, gebürtig aus Rohrsen, Schneider, hat nichts eigenes, ist mit Kurt Wellihausen zur Herberge, pflegt dem Krieg zu folgen, hat gehuldigt, aber die Musterung unversehens hingehen lassen. Burchard Landesberg, gebürtig aus Rhoden in der Grafschaft Schaumburg, Tagelöhner, hat gehuldigt, ist aber aus Unverstand und weil er harthörig, nicht mit hinaus zur Musterung gewesen.“

 

Der Aufmarsch der  2000  Mann erfolgte danach vor den Toren der Stadt. Wo hätte auch wohl ein geräumiger Platz innerhalb der engen Mauern zur Verfügung gestellt werden können! – Zahlreiche Rüst- und Proviantwagen begleiteten die fürstliche Kommission auf ihrer Inspektionsfahrt, wie aus einigen Entschuldigungen hervorgeht: „Johann Flaßbeck – aus Bodenfelde – hat Hafer, Hühner und Gänse nach Bodenwerder zum fürstlichen Ablager bringen müssen und deshalb nicht erscheinen können. - Conrad Tekenborch – aus Schönhagen im Sollig – ist mit Rüst- und Küchenwagen nach der Erichsburg gewesen, deshalb nicht erschienen“.  Einige Hamelner Teilnehmer erschienen nicht zur Musterung, „weil sie sich gleich hinterher wieder in die fürstliche Küche haben begeben müssen, um den befohlenen Dienst zu verrichten.“

 

Von den übrigen Randbemerkungen der Amtmänner und Sekretäre mögen hier einige interessieren, weil sie die trockene Namenreihe ein wenig lebensvoller gestalten:  „ Heinrich Dunhövet – aus Pegestorf- hat sich mit der Axt in den Fuß gehauen, und deshalb nicht erscheinen können. – Hermann Schwertfeger – aus Völksen ist krank, hat zu Hildesheim vor dem Arzt gelegen und deshalb nicht erscheinen können. Heinrich Mawers – aus Altenhagen - Schneider, ist seines Verstandes zu Zeiten beraubt, hat deswegen nicht erscheinen können. - Arndt Nolten – aus Polle -, Einspänniger (Junggeselle), braucht sich außerhalb Landes des Krieges. – Hermann Lossagk der junge und  Hermann Hilbrandt - aus Heinsen – sind außer Landes hin und wieder im Kriegsdienst. - Heinrich von Groningen – aus Polle – ist eines Totschlages halber flüchtig“.

 

Die Musterrolle von 1585 ist nicht die einzige ihrer Art.  Auch aus einigen Jahren des 17.Jahrhunderts liegen ähnliche Verzeichnisse und Huldigungsregister vor, doch sind sie nicht so umfangreich und ausführlich.  Alle aber werden übertroffen von der sogenannten Kopfsteuerbeschreibung des Jahres  1689, die zur Eintreibung der Türkensteuer angelegt wurde.  Von ihr sind bisher vier Bände als Veröffentlichung der Historischen  Kommission für Niedersachsen im Druck erschienen. Da sie alle Einwohner der Fürstentümer Calenberg-Göttingen und Grubenhagen mit ihren Namen, ihrem Alter und ihrem Beruf aufgeführt, ist sie jedem Familienforscher eine unentbehrliche Hilfe und Quelle.

Veröffentlicht: TAH, um 196?

Autor: Friedrich Wittkopp

Literatur:  M. Burchard, H. Mundhenke (1962): Die Kopfsteuerbeschreibung der Fürstentümer Calenberg-

                   Göttingen und Grubenhagen von 1698, Hildesheim 1962

                   H. Burchard (1935): Die Bevölkerung des Fürsentums Calenberg-Göttingen gegen Ende des

                   16. Jh., Leipzig 1935