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Die Verlegung des Amtshaushaltes von der Poller Burg und die Bildung einer Domäne auf dem Heidbrink
Von Friedrich Wittkopp
Das „Amt“ war vom 16. bis 19. Jahrhundert die unterste Verwaltungsbehörde. An ihrer Spitze stand der „Amtmann“. War er ein Adeliger, führte er den Titel „Drost“. Der „Amtshaushalt“ umfaßte in der Hauptsache die zum Amt gehörige Land- und Forstwirtschaft, also den Ackerbau, die Viehhaltung und die Waldungen. Der jeweilige Amtmann war meistens auch der Pächter des Amtshaushaltes, den er gegen einen Pachtzins für seinen Landesherrn bewirtschaftete. Nach der Amtsordnung von 1674 oblag ihm ferner die Führung der Amtsge-schäfte: die Berechnung, Einnahme und Abführung aller Steuern und Gefälle an die herzog-liche Kammer, die Überwachung der bäuerlichen Betriebe und die untere Gerichtsbarkeit.
Schon die Wirren des Dreißigjährigen Krieges, besonders aber die Eroberung der Poller Burg durch die kaiserlichen Truppen im Jahre 1623 und die damit verbundenen schweren Verluste an Vieh und Feldfrüchten hatten eine Verlegung eines Teiles der Landwirtschaft auf das jen-seitige Weserufer notwendig gemacht. H. Meyer schreibt dazu im „Hannoverschen Magazin“ von 1843: „Als im Jahre 1638 das Vorwerk des Amtes gebaut wurde, mußte der Amtmann allemal durch militärische Bedeckung, die sich durcheine Vergütung bezahlen ließ, die Wagen begleiten lassen, welche Baumaterialien anfuhren.“ Im Weiteren berichtet Meyer: „Die Einrichtung, die Öconomiegebäude entfernt vom Schlosse anzulegen, erwies sich sehr bald als zweckmäßig, da im Jahre 1641 das Schloß mit allen Nebengebäuden zerstört wurde.“ Der Merianstich von 1654 beweist, daß sich auf dem Heidbrink um diese Zeit bereits ein Vor-werk und eine Schäferei befanden.
Wie ein Verzeichnis von 1689 angibt, gehörten zu der Zeit zum Poller Amtshaushalt 56 Personen. Außer dem Amtmann Joachim Niemeyer und seiner Familie waren es die in der Landwirtschaft beschäftigten Dienstboten. Aber auch der Papiermacher, der Fährmann und eine „Zollverwalterin“ zählten dazu, sowie ein Präzeptor (Lehrer, Erzieher) und ein Schreiber, der für die schriftlichen Amtsgeschäfte verantwortlich war.
Noch im Verlauf des 17. Jahrhunderts, verstärkt aber im 18. Jahrhundert wurden die zerstör-ten Gebäude im Bereich der Burg wieder aufgebaut, so das große Kornhaus, in dem sich auch die Amtsbrauerei befand: 1656, der Kälberstall: 1701, der Reisestall für fremde Pferde: 17.03, der Ackerstall: 1709, die zweite Beamtenwohnung: 1709, das Backhaus: 1709, das Gewächs-haus: 1711, die Schmiede: 1720, das Schweinehaus: 1723, die neue Scheune: 1727, der Reit-pferdestall: 1731, das große Wagenschauer: 1740, das Kutschschauer, das Amtsschreiberge-bäude mit Kriminalgefängnis, die Pförtnerwohnung und die Schreiberei zusammen 1743. Diese Aufbauarbeit deutete noch keineswegs auf eine Verlegung des Amtshaushaltes hin. Erst eine neue Amtsordnung forderte die Trennung der Amtsverwaltung von der Landwirtschaft, zugleich auch von der Justizverwaltung und schuf damit die Voraussetzungen für eine verstärkte Verlegung des Ackerbaues und der Viehzucht auf den Heidbrink.
Die Poller Amtsländerei umfaßte nach den Akten des Hannoverschen Hauptstaatsarchivs von 1760 1100 Morgen einschließlich aller Äcker, Gärten, Wiesen und Weiden. Davon entfielen etwa zwei Drittel auf das sogenannte „ardthaftige“, das fruchtragende Land. Der jeweilige Amtmann bewirtschaftete diese Flächen für den Landesherrn gegen einen Pachtzins. Die Bauern des Amtes waren mit ihren Gespannen zum „Spanndienst“, solche, die keine Pferde hatten, zum „Handdienst“ verpflichtet. Zur Zeit der Verlegung des Amtshaushaltes befand sich dieser in den Händen des Drosten und späteren Oberhauptmannes Carl Edmund Georg von Alten. Abgesehen von einer kurzen Unterbrechung während der Franzosenzeit hatte er die Pachtung von 1789 bis 1820 inne. A. 1. Mai schied er auf eigenen Wunsch aus dem Staatsdienst aus. Mit der Fortführung der Amtsgeschäfte wurde der Amtsassessor Friedrich beauftragt.
Mit der Planung und Durchführung der Verlegung wurde der Landes-Oeconomie – Rat Bar-ing aus Peine betraut. Nach seinen Plänen sollte der Sitz des Amtes mit einer Beamtenwoh-nung, einem kleineren Wirtschaftsgebäude, ferner die Amtsstube, die Registratur, der Zins-kornboden, das Gefängnis und das Feuerspritzenhaus in Polle verbleiben. Das große Viehhaus sollte eingehen. Auf dem Heidbrink sollten ein Pachthof und eine Pächterwohnung errichtet werden. Hauptziel der Verlegung aber sollten eine Vergrößerung der Ackerflächen durch Rodung und eine Abrundung durch Austauschungen von hüben nach drüben sein. An beklagenswerten Schwierigkeiten und Nachteilen stellte Baring bei seinen Untersuchungen fest: Trennung durch die Weser, schlechte und steile Wege, isolierte Lage mancher Grund-stücke, verwahrloste und fehlerhafte Einrichtungen, sorglose Administration infolge zeit-weiser oder dauernder Abwesenheit der Pächter, auf augenblickliche Gewinne gerichtete Absichten, hinderliche Hecken, die seit Jahren nicht ausgehauen waren, unregelmäßige und schlechte Düngung.
Er stellt drei Zentren der bisherigen Bewirtschaftung fest. Erstens: Der Haushalt zu Polle selbst mit neuneinhalb Morgen Gärten, 210 Morgen Ackerland, 64,51 Morgen Wiese, Hude und Weide für 300 Schafe und für eine unbestimmte Anzahl Schweine sowie ein Drittel Anteil an der Fleckensbrauerei. Zweitens: Der Haushalt auf dem Wilmeröder Berg: Ein halber Morgen Gärten, 164,5 Morgen Ackerland, Hude und Weide für 300 Schafe und eine unbestimmte Anzahl an Rindern. Drittens: Der Haushalt auf dem Heidbrinke: Zehn Mor-gen an Gärten, 501 Morgen an Ackerland. 30 morgen an Wiesen, 91 Morgen privatime Weiden, offene Weiden in den Feldern, Wiesen und im Holze mit einer unbestimmten Zahl an Rindvieh sowie Hude und Weide für etwa 400 Schafe, Anzahl der Schweine: unbestimmt. Viertens: Der Zehnte vor Polle, in Meyborsen, Vahlbruch und von einem Teil vor Brevörde und Reileifzen.
Dass in diesem Zusammenhange nicht auch der Zehnte von Heinsen erwähnt wurde, liegt darin Begründet, dass er von Heinser Bauern in Pacht genommen war und die Ländereien von ihnen bewirtschaftet wurden. Die in Punkt vier genannten Zehnten waren von Alten gepachtet und bebaut. Die Bauern dieser Dörfer hielten daher den Zeitpunkt des Überganges für gekommen, sich um die Selbstpachtung zu bemühen. So legten die Gemeinden Vahlbruch und Meyborsen unter dem 22. März 1819 durch Friedrich Osterhage und Christian Rüber, die Gemeinde Polle durch Friedrich von der Heyde, Heinrich Lüdekind und Pragemann und Brevörde unter dem 16. März 1819 durch Christian Schrader und Christian Rehse ihre „Er-pachtungsanträge“ vor.
Es ist rührend, mit welcher demutsvollen Haltung sie sich äußern. So schreibt Brevörde: „Es erhält der Staat dadurch zugleich – was sonst das schwärzeste Gegentheil bringen kann, freidige Bebauer des Landes, fröhliche, dankbare Schuldner und diese das süße Bewußtsein:
Alles für sich zu erndten, sich als Herren der ganzen da vor ihnen liegenden Saat nennen zu dürfen!“ Brevörde betont, dass es den Zehnten und teilweise den Fünften zu entrichten hatte, „und stets ist derselbe an den Herrn Oberhauptmann von Alten in Polle verpachtet worden“. In ähnlicher Form äußern sich die Vahlbrucher und Meyborser: „Durchdrungen von innigem Dankgefühl über die gnädige Resolution, welche hohe Königliche Cammer auf unser, bey Sr. Königl. Hoheit, dem Herrn General-Gouverneur, Herzog von Cambridge, untertänigstem gereichte Gesuch wegen Erpachtung des in unserer Feldmark belegenem Herrschaftlichen Zehendtens, daß er nemblich einer vorzunehmenden Untersuchung vorbehalten bleiben solle. .“Gerade die Nichtbesitzenden und die Wenigbesitzenden bedurften dringend dieser Pachtflächen. Auch hier bewahrheitete sich die alte Erfahrung: „ Des einen Wohl ist des anderen Wehe!“
Auch die Heinser hatten ihre Sorgen bezüglich ihrer herrschaftlichen Pachtverhältnisse. Sie kommen in folgendem Schreiben zum Ausdruck: „ Seit langen Jahren haben die hiesigen Einwohner und Häuslinge vom Königl.Amte Polle am jenseitigen Ufer die Wesergärten auf dem sogenannten Vörde in Pacht gehabt und suchen wir ehrerbietigst darum nach, diese Gärten den Pächtern gegen die bisherige Pacht wieder zu überlassen. Endlich bitten wir untertänigst, den Schiffern des hiesigen Orts den Theil des Hasenangers und der Lake, die sie seit langen Jahren vom Königl. Amte Polle zum Schiff-Bauplatz in Pacht gehabt, ferner gegen eine billige Pacht zu diesem so nützlichen Behufe einzuräumen.“
Dieser Antrag wurde von einem weiteren Schreiben der Schiffbauer Moritz Jacob und Witwe Bennefeld begleitet. Bei den Wesergärten handelt es sich um eine rund 13 Morgen große Fläche, die in 120 Parzellen aufgeteilt war. Sie sollten der Domäne zugeschlagen werden. Der auf dem rechten Weserufer gelegene Schiffsbauplatz „Hasenanger“ war bisher in einer Größe von zwei Morgen von Oberhauptmann von Alten für 19 Thaler gepachtet. Er sollte zu Acker-land umgebrochen werden. Man wollte die Pächter mit der „Steinbreite“ entschädigen, die jedoch tiefer lag und infolgedessen in stärkerem Maße vom Hochwasser bedroht wurde. Die auf dem Hasenanger (auch „Hasenacker“) lagernden Holzvorräte hatten einen Wert von mehreren tausend Talern. Über den Erfolg oder Mißerfolg der vorstehenden Anträge liegen keine Meldungen vor. Die allmählich beginnende Dampfschiffahrt brachte den Heinser Schiffbau ohnehin zum Erliegen.
Auch über Barings Bemühungen um Arrondierungen der Domänengrundstücke gibt es nur wenige Nachrichten. Eingetauscht wurden die ganze Breite, die „Stiefmeuhme“ genannt, Ländereien auf dem „Kapenberge“, zwei Grundstücke neben dem herrschaftlichen „Kuhkampe“ „Gewonnen“ wurden 133,5 Morgen Ackerland und drei Morgen Wiesen; „weggegeben“ sind auf dem linken Ufer 91 Morgen von dem Ackerlande, bei dem „Brill“ zehn Morgen „und überhaupt an Länderei gewonnen 34 Morgen. Nicht vertauscht wurden die Lakewiese mit 50 Morgen und die an der Fähre belegene Schäferei. – Der erste Domänen-pächter nach der Verlegung des Amtshaushaltes war Major von Geyso, der die Pachtung von 1820 bis 1832 innehatte.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts und in seinem weiteren Verlauf befand sich die gesamte hannoversche Landwirtschaft in einem gewaltigen Umbruch. Es erfolgten nach und nach: Die Umwandlung der Naturaldienste, also der Hand- und Spanndienste, in ein Dienstgeld; die Ablösung der Zehnten gegen den 25fachen Betrag des ermittelten Jahreswertes verbunden mit der Gründung der Landeskreditanstalt; die Teilung der Gemeinheiten; an die Verkopplung. Man kann wohl mit Recht behaupten, dass sich diese Neuerungen segensreich für die Landwirtschaft auswirkten.
Autor: Fr. Wittkopp
Quellen: Akten des Niedersächs. Hauptstaatsarchivs Hannover
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