Anhang.

I. E r l ä u t e r u n g e n der  K a r t e n b e i l a g e n

 1. K a r t e  N r. 1 (die Herrschaften Everstein, Homburg und Spiegelberg um 1400) wird durch die Kapitel 2 – 5 soweit erläutert, dass sie kaum einer besonderen Erklärung bedarf. Man wird im Auge behalten, dass nur die Ämter der Herrschaft Homburg durch Güterverzeichnisse lückenlos belegt sind, während die Amtseinteilung der Grafschaft Everstein zum Teil erschlossen ist. Den blau eingefassten Gebieten der „großen hildesheimer Pfandschaft“ (1433 – 1523) sind die Ämtergrenzen der späteren Zeit gegeben worden. Die Grafschaft Spiegelberg wurde auf Grund der auf S. 52 erwähnten Urkunde von 1435 eingetragen. Zur besseren Übersicht des ganzen Territorialgebildes ist als ideelle Grenze eine Linie eingetragen, die die späteren Ämter eversteinischen und homburgischen Teils trennt.

2.  K a r t e  N r. 2  beabsichtigt die Grenzen der Ämter des 16. Jahrhunderts zur Darstellung zu bringen. Die anfänglichen Bedenken gegenüber der Ausführbarkeit dieses bisher für unsere Heimat nicht unternommenen Versuches wurden durch eine überraschende Fülle alten topographischen Materials zerstreut, zu dem namentlich die Aktenbestände der älteren calenberger Grenz- und Hoheitsregistratur (St. A. Hannover, Cal. Br. Arch. Des. 1) und die entsprechenden Gegenakten in Wolfenbüttel das meiste beitrugen. Diese Fülle des Quellenstoffes verdichtete sich gegen das Jahr 1580 derart, dass dieses als  N o r m a l j a h r  zugrunde gelegt werden konnte. Dafür waren noch folgende Gründe maßgebend. Es sollte nach Möglichkeit die Gebietsverteilung vor der Vereinigung der Lande Calenberg-Göttingen (1584) und Grubenhagen (1596) mit Wolfenbüttel zur Anschauung kommen; da aber gerade die Überführung dieser Gebiete unter eine einheitliche Verwaltung durch die Aufnahme von Erbregistern, Schnatbeschreibungen und Instrumenta apprehensae possessionis besonders reichen Stoff aus der  Zeit von 1584 – 1600 ergab, empfahl sich die möglichste Annäherung an diese Jahre. Weiter zurückzugehen verbot außerdem die Beobachtung, dass von einer einigermaßen gesicherten Grenzführung zwischen den wolfenbütteler und calenberger Ämtern vor dem S. 34 erwähnten großen Grenzausgleich der Jahre 1556 – 1558 nicht gut die Rede sein kann; erst hierdurch ist die Zahl und Umfang der strittigen Gebiete soweit verringert, dass man die Schnedebeschreibung und Hoheitsansprüche der einzelnen Ämter in der Hauptsache miteinander zur Deckung bringen kann.

Technisch vollzog sich die Herstellung der Karte auf folgende Weise. Das für jedes einzelne Amt planmäßig gesammelte Grenzmaterial wurde unter reichlicher Heranziehung der den Akten beiliegenden „Risse“ und Handzeichnungen – einer noch lange nicht nach Gebühr gewürdigten Quelle der historischen Geographie! – auf Grund der guten Flur- und Forstortsangaben der großen Kartenwerke des 18. Jahrhunderts auf das Messtischblatt übertragen und von diesem unter selbsttätiger Ausgleichung der notwendigen kleinen Ungenauigkeiten und Lücken des Grenzzugs auf den Maßstab unserer Karte verkleinert, wobei eine ganze Reihe strittiger Räume ihrer geringen Größe wegen nicht mehr darstellbar blieb. Die auf der Karte verzeichneten Hauptabweichungen, die sich zum Teil bis in die Landesaufnahmen des 18. Jahrhunderts erhalten haben, wurden an Hand der Akten soweit wie möglich verfolgt, während im übrigen das Material des 17. und vollends des 18. Jahrhunderts nur aushilfsweise herangezogen zu werden brauchte.

Im allgemeinen ist als wissenschaftliches Ergebnis dieser Versuchskarte zu verzeichnen, dass die lineare Abgrenzung  der Territorien und  Ämter in unseren  Arbeitsgebiet im  A u s g a n g d e s  16. J a h r h u n d e r t s  n a h e z u  f e r t i g  a u s g e b i l d e t  und seitdem im Ganzen konstant geblieben ist.

Was schließlich die Frage nach dem Alter der G e m e i n d e g r e n z e n  ausgeht, so ist für unser Gebiet festzustellen, dass diese in ihrem modernen Verlauf, wie er z. B. auf den Historisch-statistischen Grundkarten zum Ausdruck kommt, nur ausnahmsweise zur Erschließung alter Lagerungen verwandt werden können. Nur wo natürliche Geländeverhältnisse oder sehr alte territoriale Schneden die Abgrenzung der Gemeinden beeinflusst haben, sind sie einigermaßen fest geblieben, anderswo aber durch Verkopplung, Markteilung u. a. m. so stark verändert, dass z. B. die im braunschweigischen Gebiet an Hand der Flurkarten des 18. Jahrhunderts vorgenommenen Stichproben in fast 50 v. H. aller Fälle außerordentliche Abweichungen ergaben.

Hauptsächlich hierdurch war es auch nicht möglich, die G r e n z e n  d e r e x e m t e n  G e r i c h t s b e z i r k e auf unserer Karte sämtlich darzustellen, weil diese, die sich, wie oben  S. 32 gezeigt, zum Teil auch erst nach 1580 und sehr allmählich herausbildeten, in den meisten Fällen an die Gemeindegrenzen anlehnen. Sie sind deswegen nur da aufgenommen, wo sie durch eigene oder nachbarliche Grenzbeschreibungen bis etwa 1600 gesichert sind.

Von den Kartenwerken der späteren Zeit lieferten die Blätter 131 – 141 und 148 1) der großen churhannoverschen Landesaufnahme des 18 Jahrhunderts und die zahlreichen „Feldrisse“ der braunschweig-wolfenbütteler Plankammern für die Auffindung alter Grenzpunkte und die Ergänzung und Prüfung der gefundenen Schneden das weitaus wichtigste Material.

Im Folgenden soll nun unsere Karte durch topographisch-statistisches Material für die einzelnen Ämter ergänzt werden. Es ist Zeit und  Fundort der  für die Kartierung benutzten

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G e s a m t g r e n z b e s c h r e i b u n g e n, der sog. „Capitalschneden“, und soweit wie möglich auch das statistische Material für die Zeit unserer Karte angeführt. Für die H a u s - s t e l l e n v e r z e i c h n i s s e  muss natürlich nach der ganzen Art unserer Überlieferung das genannte Jahr 1580 noch mehr wie für die Karte als ein nur annäherndes “Normaljahr” gelten. Dass es überhaupt möglich ist, auch zeitlich sehr weit auseinander liegende statistische Angaben dieser  Art miteinander zu vereinigen erklärt sich aus  der überraschenden K o n  –

a n z  d e r   H a u s s t e l l e n,  deren Zahl sich wenigstens bei uns zu Lande im ganzen 16. und 17. Jahrhundert nur wenig geändert hat. Ein Schluss auf die Bevölkerungsbewegung ist allerdings daraus an sich nicht zu ziehen. Wo es möglich war, Zahlen aus der Zeit nach dem Dreißigjährigen Kriege zu bekommen, sind sie zum Vergleich herangezogen und zeigen, nach schnell überwundenem scharfen Rückgang, gegen Ende des 17. Jahrhunderts meist wieder das gleiche Bild wie zu Ausgang des 16.; nur wird im allgemeinen die Zahl der kleinen  Grundbe-     

 1) Lichtdruckreproduktionen im Maßstab 1: 40 000 im St. A. Hannover, Karten, I A a Nr. 58.

Für die Südhälfte unseres Gebietes veröffentlicht im „Probeblatt Göttingen der Karte der Verwaltungsgebiete Niedersachsens um 1780“,  Heft 4 dieser Reihe, 1919.

sitzer auf Kosten der großen zugenommen haben. Die Zahl der Hausstellen ist als solche nicht mehr bezeugt, sondern musste öfters durch Verzeichnisse der zehnt- und rauchhuhnpflichtigen Höfen aus den Geldregistern usw. erschlossen werden, sodass mit gewissen Fehlern immer zu rechnen ist. Diese werden indessen dadurch ausgeglichen, dass es sich nicht um die Zahl der Einwohner überhaupt, sondern der Hausstellen, d. h. im allgemeinen wohl der  Familien, handelt. Zur Berechnung der K o p f z a h l  fehlt es für unser Gebiet im 16. und 17. Jahrhundert an zuverlässigen Schlüsseln; im 18. Jahrhundert, wo den Hausstellenverzeichnissen Einwohnerzählungen zur Seite treten, schwankt ihr Verhältnis im ganzen zwischen 1 : 5 und 1 : 8.

Eine merkwürdige Ungunst der Überlieferung statistischen Materials waltet über den Städten unseres Gebietes, von denen nur Stadtoldendorf eine Hausstellenzählung aus dem 16. Jahrhundert überliefert hat (s. S. 70). Am schmerzlichsten empfindet man diese Lücke für Hameln, das ebenso wie die Ämter Ohsen, Lauenstein und Forst bis 1650 keine statistischen Gesamtangaben aufzuweisen hat.    

Statistisch-topographische Übersicht der Ämter

I. Land Calenberg

   A. Amt Ärzen. A. Gesamtschnede von 1589 (Instrumentum apprehensea possessionis) Cal. Br. Arch. Des. 2 Ärzen Nr. 1

   B. Geldregister des A. Ärzen von 1592. 1632. Hildesheim I, Teil 7, Abschnitt 2, Nr. 7.

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Herrschaften Everstein, Homburg und Spiegelberg

Herrschaften

Everstein, Homburg und Spiegelberg


Grundlegung zur historischen Geographie

Der Kreise Hameln und Holzminden


Von Georg Schnath



Seite: 5

Insgesamt 21 Dörfer mit 412 (1592; 505 in 1632) Hausstellen.

1632: Grupenhagen 37

Schwöbber 3  zus.: Adl. Schwöbber 40 Hausstellen

Hämelschenburg. Gesamtschnede von 1600. Cal. Br. Arch. Des. 2 Ärzen Nr. 9


           2. Amt Ohsen. A. Das fast völlig von Ämtern gleicher Hoheit umschlossene Amt hat eine sehr schlechte Überlieferung. Bruchstück einer „Capitalschnede“ von 1575: Cal. Br. Arch. Des. 2; Ärzen Nr. 12

           B. Relation des Drosten von 1596, Cal. Br. Arch. Des. 2 Ohsen I Nr. 28. Ein Erbregister von 1737 (Hannover 76 Amt Hameln D 4 Nr. 8) kommt für unsere Zwecke nicht mehr in Betracht. Man ist daher zur Wiederherstellung des alten Amt’s Ohsen auf die Nachbarregistraturen angewiesen.

           Hastenbeck. Erbregister des Amtes Hastenbeck von 1618. Cal. Br. Arch. Des. 2 HaSTENBECK Nr. 1

           3. Amt Grohnde A. Bruchstück Erbregister einer Gesamtschnede, von 1558: „Verzeichnisse der grentzen deß groneischen gehöltzes“, Cal. Br. Arch. Des. 1i G7.

           B. Bruchstück eines Erbregisters von 1550 1): Cal. Br. Arch. Des. 2 Grohnde Nr. 1. Geldregister von 1630. Hildesheim I, Teil 7, Abschnitt 2, Nr. 10

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