Die Adelsfamilie von Behling in Polle und dem Weserbergland (2)

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Adelsbrief für die Edlen und Vesten HerrnLudolf und Erich Behling

Trachenfels

1928

 

Die Behling’s in Hajen und Polle.Beiträge zur Geschichte einer hannoverschen Beamten - und Gutsbesitzer Familie.

Hans Berner

1929

 

Der Poller Ritterhof

Friedrich Wittkopp

1969

 

Abschnitt D.:  Behling’scher Grundbesitz. 

 

Den Grundstock des namentlich im 17. Jahrhundert umfangreichen Familienbesitz bildeten der Grunderwerb Behling’s und seines Bruders Ludolf. Ihr Vater und Großvater scheinen erhebliches Vemögen nicht hinterlassen zu haben. War es doch nach dem Inhalt der Leichenpredigt Erich B.’s diesem wegen des frühzeitigen Ablebens seines Vaters unmöglich, „seine auf die Studia gerichtete Intention“ durchführen. Erst nach dem Tode ihre Großmutter Lucke Lüdeke im Jahre 1625 und nach dem Tode ihrer mütterlichen Verwandten Lüdeke und Oppermann, zu deren Erben sie gehörten, erhielten Erich und Ludolf Behling die Mittel, sich Grundbesitz zu erwerben.

 

I. Erwerbungen Erich Behling’s.

 

1. Als erstes Besitztum kaufte Erich Behling während der Zeit seiner Amtmannschaft in Ricklingen die Q u i r r e n b u r g, einen Jägerhof in L i n d e n, der seinen Namen von der hannoverschen Familie Quirre führte. Gebhard Quirre hatte den Hof 1604 an Jasper von Alten veräußert, ein von Alten ihn dann 1614 unter Wahrung eines lebenslänglichen Wohnrechts für Bartold von Alten an den Fürstl. Braunschw. Vogt und Erbgesessenen in Sandringhausen Jobst von Weihe verkauft. Des letzteren Witwe Helene geb. von Mahrenholz trat 1630 die Quirrenburg für eine Schuld ihres inzwischen verstorbenen Ehemannes an Erich Behling ab. Der Hof, zu welchem außer Gebäuden, Hofplatz und Garten noch zwei zinspflichtige Kothöfe gehörten, war, nachdem 1640 die Dorfschaft Linden gegen eine Abfindung von 30 Thalern auf die jährliche Lieferung von zwei Himpten Heerhafer und von einem Mariengulden verzichtet hatte, völlig dienstfrei.

Nachdem Herzog Christian Ludwig von Braunschw. Lüneburg sein Hoflager nach Hannover verlegt hatte, versuchte er lange Zeit vergeblich, die Quirrenburg für sich zu erwerben. Nach langem Zögern und auf starkes Drängen hin gab Erich Behling nach. Durch den Kaufvertrag Hannover 10.1.1645 ging der Jägerhof mit den beiden Kothöfen in des Herzogs Eigentum über. Den Kaufpreis von 1500 Reichsthalern sollte Erich Behling, der inzwischen nach Grohnde versetzt war, den jährlichen Einkünften des Amtes Grohnde entnehmen. Die völlige Dienstfreiheit der Quirrenburg sollte nach dem Vertrage auf einen ganzen oder zwei halbe Höfe übergehen, die Erich Behling im Herzogtum Calenberg erwerben wollte. Desgleichen sollte dieser Hof von den Beamten des Herzogtums Calenberg einschl. der Hofgrafen und Vögte exemt sein. Schließlich erhielt Behling die Schäferei in Lüderßen gegen die Erlegung der bisher von dem Inhaber der Schäferei zu zahlenden jährlichen Abgabe von fünf Thalern. Vgl. E. 12 – 21.

2. Anscheinend während der Zeit seinerAmtmannschaft in Peine erwarb Erich Behling sodann den K a p e l l e n h o f in G r o ß – L a f f e r d e. Diesen besaß er ursprünglich nur zur Hälfte, die andere den Witerbe’n gehörende Hälfte des 150 Morgen großen Meierhofes brachte er durch einen vor 1640 dem Amtsschreiber zur Steinbrügge Barthold Witerbe gezahlten Abstand von 850 Gulden an sich.Schließlich kaufte er noch von Heineke Backhaus einen halben Meierhof von 50 Morgen hinzu, richtete alle Gebäude her und setzte den Acker in guten Stand. Am 16.6.1643 überließ Erich Behling den nunmehr 200 Morgen großen Kapellenhof, dessen Wert er 1662 auf 2306 Reichsthaler schätzte, seinem Bruder Ludolf zur Bewirtschaftung.  Vgl.  E.  27, 28.

3. Einen Ersatz für die Quirrenburg schuf sich Erich Behling im Jahre 1645 in dem unweit seines Amtsitzes Grohnde gelegenen Dorfe H a j e n. Dort erwarb er von den Vollmeiern Flentjen und  Heinrich Schünemann deren überschuldete Meierhöfe und von den Erben des verstorbenen Braunschw. Landfiskals Eberhard Corleberg dessen Hof und Kotstelle mit der darauf ruhenden Braugerechtigkeit. Die endgültige Verschreibung und Uebertragung der Freiheiten der Quirrenburg auf diesen neugebildeten  S a t t e l h o f in H a j e n  erfolgte erst am 12.1.1655 in einem vom Herzog Georg Wilhelm gegebenen – leider nicht mehr vorhandenen – Verschreibungsbrief.

Zu dem neuen Hof gehörten 275 Morgen 47 Ruten Land. Die beiden Meier erhielten bis zu ihrem Tode (1656 bzw. 1657) das Wohnrecht in ihren bisherigen Häusern und eine Leibzucht von je 6 Morgen Land. Nach Erich Behling’s Zusammenstellung seine Güter und nach den ersten Geldregistern scheint der Corleberg’sche Besitz – wenigstens ursprünglich – mehr als eine Kotstelle gewesen zu sein. Corleberg’s Schwiegervater Barthold Rogge hatte im Jahre 1560 für diesen Hof die Braugerechtigkeit erhalten, in dem Erbvertrag von 1600 hatte Corleberg „alle Ländereien, die Barthold Rogge gehabt hat, zu Erb-, Lehen-, Pacht- und Kotland, Zinsgut nebst Rodenland und Hopfenhof“ in der Größe von 39 Morgen übernommen. In diesem Vertrag wird Haus und Hof in Hajen nebst Braugerechtigkeit auf 400 Thaler, die vorgenannten 39 Morgen Land auf 800 Thaler geschätzt, während ein gleichfalls zu dem Besitz gehöriger Meierhof in Latferde nur mit 250 Thaler geschätzt wird. Erich Behling schreibt auch ausdrücklich, daß er mit dem Corleberg’schen Hof „bemeiert“ sei. Für die beiden Meierhöfe erhielt Behling Dienstfreiheit, abgesehen von den an den Landesherrn zu zahlenden Abgaben. Nach den Geldregistern wurde im Jahre 1649/1650 an das Amtsregister bezahlt Landschatz von Flentjen’s und Schünemann’s Hof, Hofgeld, Hufeschatz und Lantzengeld von mehreren zum Hofe gehörenden Kotstellen, Kontribution von Meierhöfen und Kotstellen. 1680/1681 wurde ebenfalls vom ganzen Besitztum Landschatz und Kontribution gezahlt, von den Kotstellen außerdem Dienstgeld, Burgfestengeld, Hofgeld, Hufeschatz und Lantzengeld. Bei diesen Zahlungen wird die Corleberg’sche Stelle stets unter den Kotstellen aufgeführt. In den Hof wurde die Corleberg’sche und eine vom Flentjen’schen Meierhof abgetrennte Kotstelle eingebaut. Zum Hofe kam später noch die Klingenberg’sche Kotstelle.  Vgl.  E.  22 – 26,  30.

Schließlich wurden zum Hof noch 8 Morgen von dem s. g. Barner’s Lehen genommen. Diese waren der kümmerliche Rest eines ursprünglich bedeutenden Güterkomplexes, mit welchem die Herren von Lenthe 1657 Erich Behling beafterlehnt hatten. In Hajen handelte es sich ursprüglich um einen Meierhof, drei Kotstellen und 72 Morgen Land. Im Jahre 1763 war auch  die letzte Kotstelle nicht mehr ausfindig zu machen, d. h. wüste geworden. Von dem Lande wurden acht Morgen vom Hofe aus unmittelbar bewirtschaftet, der Rest war an Hajener Einwohner (1763 sechs) ausgegeben. 1695 gingen die 8 Morgen mit dem Poller Lehngut auf Joh. Georg’s zweiten Sohn Ludolf über, wurden aber 1709 von diesem an seinen Bruder Jobst Erich zurückgegeben und waren von dann ab stets mit dem Hajener Hof verbunden. Vgl.  E.  56 – 58,  60, 61, 74.

Den Mittelpunkt des neuen Hofes bildet der Corleberg’sche Hof. Auf der Stelle des Abgerissenen Corleberg’schen Hauses baute Erich Behling wahrscheinlich schon 1647 das jetzige Wohnhaus. Eine der zahlreichen Inschriften im Gebälk des Fachwerkhauses lautet: „Als Europa zu Osnabrüg und Münster Frieden Traktiert, hat mit Hilfe Erich Behling dies Haus findiert.“ Es können hiermit nur die ja schon seit 1643 geführten Friedensverhandlungen und nicht der Friedensschluß von 1648 gemeint seinn da die Verzierungen am Kamin des Saales die Jahreszahl 1647 tragen. Nach Aufzeichnungen im Bröhanregister muß allerdings auch noch 1648/49 am Haus gebaut sein. Im gleichen Jahr wurden die neuen Scheunen gerichtet. 1650 entstand der schöne Brunnen vor dem Hause. 1654 wurde das Haus durch einen Anbau wesentlich erwitert. 1653 ließ Erich Behling die Hajener Kirche durch einen neuen Chor mit dem Erbbegräbnis erweitern.  Vgl. E. 32,  61, 68.

Der Hof war mit einer hohen mit zahlreichen Schießscharten versehenen steinernen Mauer umgeben. Der Hofraum war außer dem Wohnhause mit weiteren Wohngebäuden, Ställen, Scheunen und Schuppen derart besetzt, daß ein Wirtschaften nach heutigen Begriffen kaum möglich gewesen sein kann. Vgl. E. 32,  46, 57,  61.

Die Bewirtschaftung des Anwesens geschah 1645 bis 1.8.1646 durch Erich Behling’s Vetter oder Neffen Daniel Tile von Harlessem, vom 1.8.1646 bis 1652 durch Behling’s Stiefsohn Georg von Windheim. Dann nahm Erich Behling, der inzwischen seinen Beruf aufgegeben hatte unnd nach Hajen gezogen war, die Wirtschaft selbst in die Hand. Das von Behling gekaufte Land betrug 275 Morgen 47 Ruten. Diese Größe ist im wesentlichen erhalten geblieben. Um 1750 werden 250 Morgen Acker, 5 Morgen Wiese, 9 Morgen Garten, außerdem 8 Morgen Lehnland und 8 Morgen in Erbpacht ausgegebenes Land aufgeführt, 1780 sind 248 2/6 Morgen Land, 8 Morgen Lehnland, rund 10 Morgen gegen Erbpachtzins ausgegebenes Land und 141/2 ausgegebene Anteile am Kuhkampe vorhanden. Die Aufzeichnung August Behling’s, daß der Hof 1669 nur 7 Hufen mit 136 Morgen Land gehabt habe, beruhten anscheinend auf einem Irrtum.  Vgl.  E. 32,  57, 60,  61.

Nach dem Geldregister 1647 sind Bestellt: Weizen 31/2 Morgen, Roggen 30 Morgen, Gerste 151/2 Morgen, Hafer 17 Morgen, Bohnen 31/2 Morgen, Linsen 11/2 Morgen, Erbsen 111/2 Morgen, Rübsamen 1/2 Morgen insgesamt 83 Morgen also nur ungefähr der dritte Teil des ganzen Ackerlandes. Es scheint hiernach noch mit zwei Jahren Brache gewirtschaftet zu sein. Die Schläge für Winterung und Sommerung waren je rund 33 Morgen groß, ein halber Schlag wurde mit Rundgetreide bebaut. Verhältnismäßig stark war der Viehbestand. Bei Joh. Georg Behling’s Tode 1679 waren 10 Pferde und 1 Fohlen, 45 Stück Rindvieh (5 Bullen, davon zwei anderthalbjährig, 16 Kühe, 7 Stiere, 13 Sterken, 4 Kälber), 83 Schweine und 5 Ziegen vorhanden. Um so mehr fällt das fast völlige Fehlen von Wiesen auf. Weidegerechtigkeiten für Rindvieh und – außerhalb Hajen’s – für Schafe waren allerdings vorhanden. Desgleichen gehörte – nachweisbar allerdings erst im 18. Jahrhundert – der Hof zu der Interessentenschaft an den Gemeindeholzungen auf dem Ruberg und Eichberg an Brennholz, Bauholz und Nutzholz. Vgl. E. 31,  46, 61.

Von Kriegswirren blieb der Hof im allgemeinen verschont, wenn auch die Schießscharten in der Hofmauer und das bei verschiedenen Gelegenheiten aufgeführte zahlreiche „Gewehr“ zeigten, daß die Behling’s gewillt waren, sich gegen räuberische Eingriffe zu schützen. 1648 ist unter den Ausgaben ein mäßiger Beitrag zur Schwedischen Satisfaktion aufgeführt, mehrfach sind  1646 – 49 schwedische Reiter einquartiert und nach dem Bröhanregister hat 1649/50  der General Wrangel 2 Kannen Bröhan mitgenommen, nachdem schon 1/2 Faß bei seinem Ablager zu Hajen aufgegangen waren. Vgl. E. 31.

4. Einen größeren Besitz erwarb Erich Behling in Börry. Nach seinem Grundstücksverzeichnis hatt er von Haus Heneke dort einen Kothof von 20 Morgen, mit dem die Krugggerechtigkeit verbundenwar, erworben. Nach späteren Aufzeichnungen hatte er noch die Kotstelle des Peter Lampe und wohl noch weiteres Land hinzugekauft und zu einem zusammenhängenden Besitz vereinigt. In dem „Verschußbuch“ von 1663 ist von 120 Morgen Land die Rede. Jedenfalls saß Erich Behling’s Enkel Ludolf in den Jahren 1696 bis 1711 auf einem Erbhof in Börry. Vgl. E. 27,  28,  30, 65.

5. Statz von Münchhausen hatte von Erich Behling und aeinen mütterlichen Verwandten mehrfach größere Darlehen – mindestens 8600 Reichsthaler – erhalten und als Bezahlung hierfür an Behling mehrere Besitzungen abgetreten. Hierzu gehörte der M e i e r h o f  d e s  T i l e   K r ö n k i n g   i n   W e l l i h u s e n,  ferner der  M e i e r h o f des Jürgen Hamelmann in  S t r a e l,  vor allem die M ü n c h h a u s e n’ s c h e n G ü t e r  in  B r e v ö r d e , P e g e s t o r f  u.  P o l l e. Die Morgenzahl dieser Güter betrug in Brevörde 630 Morgen und 14 Morgen Dresch, in Pegestorf 241 Morgen ohne Gras, etwas Land in Polle. Die Ländereien hatten Bauern verkauft, vertauscht und dabei viel verschwiegen und unterschlagen. Da gegen die Beschreibung rund 340 Morgen fehlten, ließ Erich Behling neu vermessen und verhandelte mit den Bauern dahin,daß sie von 1652 ab auf drei Jahre den neunten Schof vom Lande anstatt Zinsen zahlen sollten. Dann sollte es ihnen wieder freistehen, die üblichen Zinsen zu zahlen. Der Zins selbst war gering, er betrug von Morgen eine Metze Roggen und eine Metze Hafer.

6. 1654 wurde Erich Behling von dem Abt des Klosters A b d i n g h o f f  in Paderborn mit den E r b p a c h t l e h n g ü t e r n  belehnt, die er für 450 Reichsthaler von den Wülffe, Blomann, Hopfenstock, Lappe, Bolmann und anderen gekauft hatte. Einer der verkäufer Cort Lappe hatte jedoch seinen Bauernhof sowohl an Erich Behling wie an einen Rittmeister Jürgen Christian von Gloer (?) verkauft. Behling beabsichtigte, den letzteren vor dem Hofgericht in Wolffenbüttel auf Herausgabe zu verklagen, nahm jedoch davon Abstand. Was aus diesem Besitz geworden ist, ist nicht festzustellen. Vgl. E: 30.

7. In seinem Güterregister führt Erich Behling ferner noch die  v o n   P o s t’ s c h e n  G ü – t e r i n  O l d e n d o r f  auf. Die Gebrüder Adolf Ludwig und Georg von Münchhausen hatten diese Güter für ein Darlehn von 4000Reichsthaler halb an Ludolf Behling, halb an Wildfeuer’s Erben angetreten. Erich Behling hatte die Forderungen beider Gläubiger erworben. Da die Brüder von Münchhausen die Zustimmung der von Post’schen Agnaten zu dieser Abtretung nicht beibringen konnte, mußten sie noch eine Forderung von 2500 Reichsthaler an ErichBehling als Sicherheit zedieren. Vgl. E. 30.

8.

Das Lehngut in Polle ist in Erich Behling’s wahrscheinlich 1656 geschriebenen Aufzeichnungen über seine Ländereien noch nicht verzeichnet, muß aber nach der Eintzragung an dem Scheunentor in diesem Jahre erworben sein.  Vgl. E. 30,  69. Vor Behling hatte der in Polle angesessene Casper Michael Wrede das Gut zu Lehn. Das Gut ist nicht mit den Münchhausen’schen Lehngütern in Pegestorf, Brevörde und Polle – oben Ziffer 5 – identisch. Denn diese Güter gehen in der Erbteilung 1668 auf Erich Behling’s Töchter über, während das Lehngut von Joh. Georg Behling geerbt wird.  Vgl.  E. 10. Lehnsherr ist bei dem ehemals Wredischen Gut « Ihre Fürstl. Gnaden Pol“. Ueber die Größe des Gutes ist nichts bekannt. Das Wohnhaus besteht – nach Mitteilung des Herrn Behling in Wilhelmshaven – B. XI a – aus einem vor 1650 entstandenen Mittelbau, einem wahrscheinlich kurz vor 1660 entstandenen mittleren Vorbau, an dessen Giebelfeld mehrere nicht mehr erkennbare Wappen angebracht sind, einem 1661 errichteten rechten Flügel und einem 1717 gebauten linken Flügel. Südlich des Wohnhauses steht ein alter Stall mit zwei neueren Anbauten, an ihn anschließend die 1656 von Erich Behling errichtete Scheune.  Vgl.  E. 69.  Weitere Scheunen standen auf dem zwischen dem Hofe und der Kirche gelegenenSchäferhof.

II.  Sonstiger Erwerb und weitere Entwicklung des Grundbesitzes.

1. Nach Erich Behling’s Testament sollte Joh. Georg Behling den gesamten Grundbesitz seines Vaters erben und die Töchter mit Geldbeträgen abgefunden werden. Den Grundbesitz von Erich Behling’s Frau hatte ihr Sohn aus erster Ehe Georg von Windheim erhalten. Erich Behling’s Töchter waren mit ihres Vaters Testament unzufrieden. Infolgedessen kam es zu einer Erbauseinandersetzung, bei welcher die Töchter die ehemals Münchhausen’schen Güter in Brevörde, Pegestorf, Polle, Stael und was dazu gehörte, den Meierhof in Wellihusen, die Hake’schen Meiergüter sowie einige Geldposten erhielten. Joh. Georg Behling erbte den Hof in Hajen, das Lehngut in Polle, eine Geldpost bei der Oberhojaschen Landschaft, einen Zehnten in Bessinghausen, die Wobersnowische Post und 1500 Reichsthaler an den Post’schen Gütern. Vgl. E. 7 – 10. Einen größeren Besitzzuwachs hatte Joh. Georg Behling infolge des Todes seines Oheims Ludof Behling, den er 1677 zur Hälfte beerbte und durch die Erbschaft seiner Frau Ilse Magdalene geb. Storre. Der mit dem Hofe in Hajen zusammenhängende Grundbesitz geht aus der bei Joh. Georg’s Tode aufgenommenen Bestandsaufnahme hervor, der übrige Besitz namentlich aus dem besonders ausführlichen Geldregister 1680/81.  Vgl. E. 31,  35, 45,  46.

2. Von Ludolf Behling stammt zunächst der Besitz eines in H i l d e s h e i m  am Markte zwischen den Häusern Justi Sustermann’s und Natger Tappen’s belegenen S t e i n e r n e n H a u s e s .  ueber dieses Haus liegen Hildesheimer Ratsbriefe von 1376 bie 1545 größtenteils im Original vor, welche die Geschichte dieses Hauses in besonders anschaulicher Weise darstellen. Der letzte Erwerber war der Bürgermeister Tile Brandis, von dem es dann im Laufe der Jahre auf Ilse Brandis überging, durch welche es in die Ehe mit Ludolf Behling eingebracht wurde. Joh. Georg Behling’s Erben vermieteten das Haus zunächst für einen jährlichen Hauszins von 75 Reichsthaler und verkauften es 1697 an den Kaufherrn Johann Arenholdt in Hildesheim für 2000 Thaler.  Vgl.  E. 33 – 35.

1635 hatte LudolfBehling von Fritz (?) von Harlessem einen Garten mit Teich zwischenOster- und Almersthor in Hildesheim für 6 Thaler jährlich gepachtet und 1644 für 200 Thaler gekauft.Diesen sogenannten  B e h l i n g’  s c h e n  I r r g a r t e n mit einem inzwischen dort errichteten Hause veräußerte Joh. Georg Behling’s Witwe 1689 für 400 Reichsthaler an den Stadtsekretär Johann Ludolf Kopmann. Vgl. E. 36.

Stark bestritten wueden Joh. Georg Behling die von Ludolf Behling ererbten Güter in  G r o ß u n d  K l e i n G i e s e n. Diese Güter hatten die Brüder Dietrich und Curt von Lenthe 1590 von dem Domprobst Joachim Berner mit Bewilligung des Lehnsherrn nebst einer Reihe weiterer Güter gekauft und 1614 für mehrere Jahre als Pfand für ein Darlehn an GottfriedBiermann aus Hildesheim gegeben. Nach Ablauf der Pfandzeit weigerten Biermann und später seine Schwiegersöhne die Herausgabe und verkauften die Güter zu einem Teil an Ludolf Behling. Ein darüber 1621 begonnener Prozeß endete 1713 mit einem Vergleich, nach dem Joh. Georg Behling’s Erben die Güter gegen eine Abfindung herausgaben. Vgl. E. 37, 65, 73.

Ferner stammt aus der Erbschaft Ludolf Behlings noch das B e c k e n s t e d t’  s c h e L e h- e n, das anscheinend mit dem Stöckheimschen oder Rauchhaut’schen später Wrisberg’schen Lehen von Hildesheim identisch ist.  Die Einkünfte aus diesem Lehen fielen Joh. Georg’s Kindern, später Jobst Erich’s Söhnen zu.  Vgl. E. 41, 48,  56.

Schließlich gehört noch der  Z e h n t e i n  S c h l e v e k e Amt Seesen hierher, der zur Hälfte an Joh, Georg Behling vererbt war. Für die Verteilung der anscheinend nicht unbeträchtlichen Einkünfte hieraus sind um 1750 wohl von dem Bürgermeister Georg Conrad Behling eingehende Abstammungslisten der Nachkommen Joh. Georg Behling’s aufgestellt worden.  Vgl. E. 47.

3. Aus der Erbschaft des Bürgermeisters Justus Henning Storre fiel an dessen Tochter Ilse Magdalene Behling die im Geldregister 1680/81 erwähnte halbe  S c h ä f e r e i i n  N o r d -    s t e m m e n, über deren Verbleib nichts bekannt ist. Die schäferei hing wohl mit einem Hof in Nordstemmen zusammen, den Curd Bock von Wülfingen 1620 an Margarete Ber, Witwe des Hans Storre verkauft hatte..

4. Während die verschiedenen teils als Abfindung für gegebene Gelddarlehne teils durch Erbachaft hinzuerworbenen Höfe und Häuser im Laufe der Zeit veräußert wurden oder als Erbteil auf die Behling’schen  Töchter übergingen, blieben der  H o f   i n   H a j e n   und das

L e h g u t  i n  P o l l e zwar als Stammgüter erhalten. Der Wohlstand, zu dem es Erich Behling und sein Sohn gebracht hatten, nahm jedoch nach Joh. Georg Behling’s Tode immer mehr ab. Die Hajener Behling’s starben alle verhältnismäßig jing, so daß der Hoferbe beim Tode des Vaters jedesmal noch im Kindesalter Stand. Die Witwen lebten mit ihren unerzogenen Kindern jahrelang fern von Hajen. Aber auch nachdem sie herangewachsen waren, konnte sich Jobst Dietrich und Jobst Erich wegen ihres Berufes nicht ihrem Besitz widmen. So blieb der Hajener Hof jahrelang Verwaltern und Pächtern überlassen. Dies mag wohl der Grund dafür gewesen sein, daß die Uebernahme des Hofes für den Erben zu einer Last wurde.

Nach Joh. Georg’s Tod, bei dem sein ältester Sohn Jobst Erich erst 14 Jahre alt war, wurde der gesamte Besitz für die Erben 16 Jahre lang gemeinschaftlich verwaltet. Nachdem die Witwe sich wiederverheiratet und die beiden Töchter sich verehelicht hatten, war wohl die bevorstehende Heirat des inzwischen Amtmann in Rotenkirchen gewordenen Jobst Erich der Grund zu der Erbauseinandersetzung im Frühjahr 1695, die nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten infolge des Verhaltens seiner beiden Brüder durchgeführt wurde. Jobst Erch übernahm den Hajener Hof für 10 825 Reichsthaler. Die hierzu gehörige Klien’sche Kotstele, die wahrscheinlich der früheren Klingenberg’schen Kotstelle entsprach, war 1692 an den Einwohner Benneke in Hajen verkauft. Dafür trat 1712 die von Hans Bente erworbene Beibauernstelle hinzu. Verbunden blieb mit dem Hajener Besitz der Zehnte in Bessinghausen von den Höfen Johann Hoyer, Jobst Hulscher undSievert Grefe. Dieser Zehnte ist wohl der später als Nassau Spiegelberg’sches Lehen in Bessinghausen bezeichnete Besitz. Die ferner 1679 aufgeführten drei Meierhöfe in Wegensen und Westerbraek und vier Kothöfe in Halle werden bei der Erbteilung 1695 nichr mehr erwähnt. Das Lehngut in Polle und das von Lenthe’sche Lehen in Hajen ging auf den zweiten Sohn Ludolf über.Doch kam das Lenthe’sche Lehen in Hajen im Jahre 1709 wieder an das Stammgut zurück. Dieses sogenannte Barner’s Lehen bestand aus einem Kothof, von dessen Land acht Morgen unmittelbar vom Hofe aus bewirtschaftet werden. Das übrige Land war an sechs Hajener Einwohner ausgegeben, ebenso die Wohnstätte, die bereits um 1760 nicht mehr ausfindig gemacht werden konnte, da sie wüst geworden war. Jobst Erich’s Schwestern und der jüngste Bruder wurden mit Geldforderungen abgefunden. Vgl. E. 45,  48, 58,  60.

Nach dieser Erbauseinandersetzung finden sich fast keine Aufzeichnungen Jobst Erich’s mehr. Er ist wohl kaum nach Hajen gekommen, seine Witwe lebte fast ausschließlich in Herzberg und Braunschweig. Sein Sohn Jobst Dietrich hatte den Hof 1740 übernommen und starb schon 1746. Die Einkünfte aus dem Wrisberg’schen, dem Nassau Spiegelberg’schen und dem Barner’schen Lehen fielen Jobst Dietrich und seinen beiden Brüdern gemeinschaftlich zu. Auch Jobst Dietrich’s Witwe lebte nach dem frühen Tode ihres Ehemannes meistens fern von Hajen. Erst am 1. Oktober 1783 erfolgte die Erbauseinandersetzung. Ihr jüngster Sohn August Behling übernahm den Hof für 9962 Thaler und bewirtschaftete ihn selbst. Zu dem Hofe gehörten außer dem Wohnhaus und den Wirtschaftsgebäuden der Krughof mit Wohnhaus, Scheune und Stallung, das Camphaus unten im Dorf, das Fährhaus mit der Fähre und das Chorgebäude an der Kirche mit dem Erbbegräbnis. Nach einer von August Behling 1794 in einer Prozeßsache gemachten Aufstellung bestand die Dorfschaft Hajen damals „außer den zwei Behling’schen Vollmeierhöfen noch aus 9 Meierhöfen und 62 Kothöfen einschließlich der Kotstelle, die von Behling’s Vorfahren hat aufgebaut werden müssen, welche der Behling’sche Krug ist. Die zwei anderen zum Behling’schen Hof gehörenden Kötereien sind vor alten Zeiten mit ins Gut gebaut. Endlich sind im Dorfe 22 Beibauernstellen“. Behling mußte zur Gemeinderechnung von drei Kötereien beitragen.  Vgl. E. 45, 48,  52, 58 – 61.

August Behling starb 1804 ohne Hinterlassung männlicher Erben. Der Hof ging auf seine einzige Tochter Juliane und nach deren Verheiratung mit Karl von Korff auf die Familie von Korff über. Nach einem Brande im Jahre 1906 wurden die heutigen Wirtschaftsgebäude errichtet. Das stark baufällige Wohnhaus wurde 1900 unter Wahrung der alten Form umgebaut. Seit 1921 wird der Hof von dem Urenkel der letzten Behling, dem Gutsbesitzer Fritz von Korff  bewirtschaftet.

5. Das L e h n g u t  i n  P o l l e  wird in der Bestandsaufnahme nach Johann Georg Behlings Tod als der adlig Behling’sche Ansitz in Polle, der Wredische Hof genannt, mit Brauhaus und Schafstall aufgeführt. Vgl. E. 45.  Offenbar brachte es nur geringen Ertrag, so daß Erich Behling in seinem Testament schrieb, die fürstlichen Lehngüter zum Pol brächten nicht viel ein. Vgl. E. 8. Da Johann Georg’s Kinder minderjährig waren, wurde der Poller Besitz zunächst verpachtet. Erster Pächter war der mit Joh. Georg’s Nichte Magdalene Margarete Reiche verehelichte Johann Volger. Der Pachtpreis betrug Petri 1680 40 Reichsthaler 25 3/4 Groschen, Petri 1681  70 Reichsthaler. Vgl. E. 31. 

Bei der Erbteiling 1605 ging das Gut auf Joh. Georg’s zweiten Sohn Ludolf über. Doch zog dieser erst 1715 nach Polle, nachdem er vorher auf einem Erbhof in Börry gewohnt hatte.  Vgl.  E.  45, 65.

Der Hof scheint seinen Besitzern stets nur ein kärgliches Auskommen ermöglicht zu haben. 1773 müssen Ludwig Behling’s Gläubiger im Konkurs befriedigt werden.  Vgl. E. 62. Ludwig’s Enkel Friedrich Behling -  B. VIII b -  verkaufte um 1860 den stark verschuldeten Besitz an 114 Bürger von Polle. Diese veräußerten am 22.3.1869 das Gut an den hannoverschen Bundestagsgesandten Gottlieb Ernst August von Heimbruch, von dem es in der Erbfolge auf einen Grafen von Reventlow überging, Heute ist der s. g. Ritterhof Reventlowischer Besitz.

 

Abschnitt E.:  Auszüge aus Urkunden und Akten sowie aus Kirchenbüchern

Die Auszüge ! bis 67 sind von dem Herausgeber aus den Beständen des von Korff – Behling’schen Familienarchivs in Hajen gefertigt.

1. Geburtsbrief für Arnold Behling, am 25.10.1617 von Bürgermeister und Ratmann von Syke vor Hans von Knesebeck, dem Drost, und Heinrich Lilli, dem Amtmann des fürstlichen Hauses Syke in der Grafschaft Hoja beschworen:  Arnold Behling ist ehelicher und ehrlicher Geburt, seine Eltern Wilken B.,  gewesener Bürger zu Syke, und Anna Meyer sind in der Kirche zu Syke getraut und beide von Vater, Großvater und Großmutter untadelhafter Art und Geschlechttes.

2. Ehevertrag Hildesheim 28.3.1626 zwischen Marie Behling, Witwe Tile’s (?) v. Harlessem und Johann Koch, sohn des Oberforstmeisters Anton Koch ( ante 1625)  u. s. Ehefr. Barbara Spinting (p.1626). Joh. Koch, Amtmann in Staufenberg. Eheschließung hat schon Pfingsten 1625 stattgefunden.

3. Erbauseinandersetzung 1629 des Obrist Johann Koch in Herrenhausen und seiner einzigen TochterMaria anläßlich seiner zweiten Heirat. Maria Koch geb. Behling Schloß seesen infra 1626 u. 1629

4. Schuldurkunde Calenberg 16.11.1621: Barthold v. Rautenberg schuldet als Bürge dem Erich Behling 600 Reichsthaler, die dessenVormünder Joachim Oppermann und Rudolf n. Harlessem dem Statz n. Münchhausen geliehen haben.  Vgl.  30 h.

5. Bürgerbrief für Erich Behling Hildesheim 1621.

6. „Hausbuch von allerhandt Sachen“ geführt von Joh. Georg Behling seit 1664. In diesem Aktenheft hat Joh, Georg B. die Daten seinesVerlöbnisses, seiner Eheschließung, der Geburten nebst Paten seiner Kinder verzeichnet. Dahinter sind aufgeführt „Herrn Hauptmann Erich Behling’s meines lieben Vater Kinder Geburtstag“. Dieser Teil ist eine wörtliche Abschrift des verlorengegangenen Hausbuches Erich Behling’s das in dessen Aufzeichnungen über seine Ländereien (vgl. Nr 30 o) wiederholt erwähnt wird. Dies ergibt sich daraus, daß unter den Paten verschiedener Kinder Dorothea v. Harlessem als „meine herzliebste Mutter“  und Ludolf Behling als  „mein Bruder“ aufgeführt wird. Ferner sind die Sterbedaten von Erich Behling, Magdalene Volger, Anna Sophie Bulle, Ludolf Behling und als Nachtrag diejenigen von Joh. Georg Behling und Ilse Magdalene Storre.

7. Urkunde Hannover 5.3.1652: Magdalene Behling geb. Volger verfügt über die Verteilung ihres Vermögens nach ihrem Tode unter ihre Kinder erster Ehe Georg v. Windheim u. Magdalene Elisabeth v. Windheim ≈  mit David Denicke und zweiter Ehe Dorothea Anna Lucia u. Joh, Georg Behling. Georg v. Windheim soll ihr von Ihrem Vater Georg Volger ererbtes Haus in Hannover, die übrigen Kinder Geld bekommen. Erich Behling billigt diese Verfügung seiner Ehefrau, obwohl eigentlich nach dem in Hannover geltenden Recht Joh. Georg Behling als jüngster Sohn den elterlichen Grundbesitz erben müßte.

8. Testament Erich Behling’s Hajen 10.6.1662: Joh. Georg B. erbt den Hof zu Hajen und die fürstlichen Lehngüter zum Pol (Polle), die „nicht viel einbringen“, die Töchter haben zur Aussteuer 6000 Reichsthaler erhalten und sollen noch 10 000 Reichsthaler erben. Sein Grab soll in der Kirche in Hajen an der Seite des Steinbildes unter der Mauer sein. Erwähnt werden „meine Vettern die Gebrüder Lüdecke, meine herzlieben Brüder Ludolf Behling u. Arnold Sander, der Amts- und Hofrat mein Herr Schwiegersohn David Denicke.“

9. Nachtrag zum Testament Erich Behling’s Hajen 22.11.1665: Legat für drei Töchter seiner Tochter Anna Dorothea aus deren ersterEhe mit dem am Ostermontag 1654 verstorbenen Lic. Johann Erich Reiche. Erwähnt wird die durch Vergleich erworbene Köterei des Peter Lampe in Börry.

10.  Erbvergleich der Kinder Erich Behling’s, Hildesheim 16.4.1668: Da die Schwiegersöhne mit dem Testament Erich Behling’s nicht einverstanden sind, erfolgt zwischen den Geschwistern folgende Auseinandersetzung:

               Johann Georg Behling erbt den Hof in Hajen, das Lehngut in Polle, die Geldpost bei der Oberhojischen Landschaft, 500 Reichsthaler von dem Zehnten in Bessinghausen, die Wobersnowische Post, 1500 Reichsthaler an den Post’schen Gütern. Georg übernimmt sämtliche Schulden seines Vaters.

               Die Schwestern erben die Münchhausen’schenGüter in Brevörde, Pegestorf, Polle, Stael und was dazu gehört, den Hof in Wellihusen, die Hake’schen Meiergüter und was daran haftet sowie einigeGeldposten.

               Unterschriften:Ö Joh. Georg Behling, Dorothea Anna Behling und ihr Mann Justus Hahn, Lucia Behling und Ihr Mann Friedrich Ludwig Brandis.

11. Schenkungsurkunde 1668 am Tage des Erzengels Michael.  Magdalene Behling geb. Volger schenkt ihrem Sohn Joh. Georg Behling 1000 Reichsthaler, weil er durch den Erbvergleich vom 16.4.1668 erheblich schlechter gestellt sei als nach dem Testament vom 10.6.1662, und weil die Töchter nach des Vaters Tode der Mutter allerhand Verdruß bereitet Hätten, der Sohn jedoch stets ein gehorsames Kind gewesen sei und sie nie erzürnet hätte.

12 – 21. Aufzeichnungen den Jägerhof in Linden „die Quirrenburg“ betrffend.

12. a) Abschrift eines Kaufbriefes über die Quirrenburg von 1604 zwischen Gebhard Quirre und Jasper v. Alten.

     b)   Abschrift eines Kaufbriefes über die Quirrenburg von 1630: Helena v. Weihe geb. v. Mahrenhoötz, Witwe des Jobst v. Weihe Fürstl. Braunschw. Vogt und Erbgesessenen zu Sandringhausen, tritt für eine Schuld ihres verstorbenen Ehemannes die Quirrenburg an Erich Behling ab. Die Quirrenburg hatte ein v. Alten im Dezember 1614 in Wolffenbüttel an Jobst v. Weihe verkauft.

Zu a) und b): beide Abschriften durch Mäusefraß erheblich beschädigt.

13. Abschrift eines Vergleiches zwischen Erich Behling und der Dorfschaft Linden. Hannover 30.7.1640. Gegen eine von Erich Behling gezahlte Abfindungssumme von 30 Thalern erkennt die Dorfschaft die völlige Lastenfreiheit des Quirrenhofes an.

14.  Originalbrief des Herzogs Christian Ludwig vonBraunschweig – Lüneburg an Erich Behling. Hannover 12.8.1642.  Ladung Erich Behling’s zu Verkaufsverhandlungen. Zusatz Erich Behling’s: Hierauf ist mir angemutet worden, altissimo meinen Hof zu Linden käuflich abzutreten.

15.  Kaufvertrag Hannover 10.1.1645 über die Quirrenburg zwischen Herzog Christian Ludwig und Erich Behling.

Herzog Christian Ludwig sucht bei Verlegung seiner Hofhaltung von Hildesheim nach Hannover einen geeigneten Jägerhof bei Hannover und kauft hierzu von Erich Behling die Quirrenburg in linden. Dieser Dienst- und anderer onerum freie Hof, den Behling von den v. Alten gekauft habe, enthält außer den Gebäuden einen im Zaun liegenden Garten und einen Hofplatz von zehn Morgen. Die zehm Morgen sind Barthold Alten ad vitam verschrieben und sollen nach dessen Tode wieder an den Hof fallen. Mitverkauft werden zwei Kothöfe, z.Zt. von Borchard Peters und Dietrich Bessel bewohnt. Kaufpreis: 1500 Reichsthaler, die jährlich mit 31/2 v. H. zu verzinsen sind. Kapital und Zinsen soll Erich Behling aus den jährlichen Einnahmen des Amtes Grohnde entnehmen. Die Dienstfreiheit der Quirrenburg soll auf einen ganzen oder zwei halbe von Erich Behling zu benennende Höfe im Amte Calenberg, die bisher wöchentlich zwei Tage Spanndienst oder 20 Thaler Dienstgeld zu geben hätten, übertragen werden, desgl. Soll dieser Hof ebenso wie bisher die Quirrenburg von den Beamten des Amtes Calenberg einschließlich der Holzgrafen und Vögte exemt sein. Schließlich erhält Erich Behling die Schäferei zu Lüderßen gegen Erlegung der bisher von der Schäferei zu zahlenden Abgabe von jährlich fünf Thalern.

Unterschriften mit Petschaft:  Christian Ludwig und Erich Behling. Von Erich Behling ist die Urkunde mit der Aufschrift versehen: „Fürstliche Verschreibung über meinen Hof zu Hayen von Seren.  Herzog Christian Ludwig zu Braunschweig – Lüneburg. 10. Jan. 1645“. Da in der Urkende selbst nichts von Hajen erwähnt ist, muß noch eine diese Urkunde ergänzende weitere Urkunde vorhanden sein, in welcher der neue Hof Erich Behling’s benannt wird.

16. Ladung des Präsidenten der fürstl. Kammer P. v. Bülow Hannover 28.12.1654 an Erich Behling, er solle am 11.1.1655 in Hannover vor der Kammer erscheinen zur endlichen Regelung wegen der Schäferei zu Lüderßen, Brauwerks zu Hajen, Bleichzehnten zu Höringhausen , Abwechselung der Meierhöfe und was mehr anhängig ist.

17.  Entwurf eines Briefes von Erich Behling an Vizepräsident und Räte, wahrscheinlich um 1665 (Mäusefraß). Erich Behling beschwert sich darüber, daß er die Quirrenburg gegen seinen Willen habe abgeben müssen. Es sei ihm zugesagt worden, es würden alle Freiheiten der Quirrenburg auf seinen neuen Hof übertragen werden. Jetzt mache man ihm Schwierigkeiten und wolle ihm nicht die niedere Gerichtsbarkeit über Hajen lassen.

18.  Entwurf eines Briefes von Erich Behling an seinen „Vetter“ Curdt Henning v. Wintheim, Patricius in Hannover. 13.1.1665.

Die Quirrenburg, ein adelfreier Hof, sei vor 50 bis 70 Jahren von den v. Alten an den Großvogt Jobst v. Weihe verkauft, von des letzteren Erben später an Erich Behling. Als Herzog Christian Ludwig den Hof an sich gebracht, habe er ihm zugesichert, daß die Freiheiten dieses Hofes auf den neu von Erich Behling zu erwerbenden Hof übergehen sollten. C. H. v. Wintheim solle nun durch Befragung alter Leute erkunden, ob auf der Quirrenburg ehemals die niedere Gerichtsbarkeit geruht habe.

19.  Brief von M. Johann Georg Wagemann an Erich Behling. Linden 1.11.1645 (soll wohl 1665 heißen): Die v. Alten hätten keine Lasten auf der Quirrenburg gehabt. Nach alter Leute Aussagen hätten sie auch die niedere Gerichtsbarkeit ausgeübt. Diese hätten sie sich jedoch angemaßt. Infolgedessen sei sie auch nach dem Verkauf nicht mehr ausgeübt worden.

20.  Abschrift einer Anfrage des Amtmanns an die Fürstl. Kammer in Hannover vom 2.1.1665, ob Erich Behling von der Quirrenburg her das Untergericht in Hajen habe, ob er also einen Knecht strafen könne, und ob dessen Buße an Behling und nicht an das Amt Grohnde zu zahlen sei.

21.  Abschrift einer Anfrage des Amtmanns von Grohnde an die Fürstl. Kammer in Hannover vom 29.4.1665 (Mäusefraß), ob die niedere Gerichtsbarkeit wegen einer geschwängerten Frau Erich Behling oder dem Amte Grohnde zustehe.

22 – 26. Aufzeichnungen den Corleberg’schen Hof und Kotstelle in Hajen, den Meierhof in Latferde und die darauf ruhenden Rechte betreffend.

22.  Vermerk in den Akten Unruhen Hajischer Bauern: Barthold Rogge in Hajen, Sohn des Bodo Rogge, erhält 10.9.1560 von Herzog Erich die Braugerechtigkeit.

23. Erbvertrag Grohnde 13.10.1600 zwischen den Nackommen des Barthold Rogge: Die Witwe des Barthold Rogge war in zweiter Ehe mit Johann Eißmeyer verheiratet. Der Erbvertrag wird nach ihrem Tode vor dem Amtmann Johann Tönebeil in Grohnde geschlossen zwischen Johann Eißmeyer und den Schwiegersöhnen Barthold Rogge’s nämlich Friedrich Scharnhorst, Prediger zu Lotberch, Heinrich Spilsker (?), Bürger zu Lügde, Heinrich Vogt, Eberhard Corleberg (Ehefrau heißt Adelheid), Jakob Meyer und der jüngsten noch unverheirateten Tochter Dorothea Rogge. Der Hof in Hajen ist stark verschuldet. Corleberg hat sehr viel Geld hereingesteckt. Deshalb Einigung der Vertragschließenden, daß Corleberg den Hof übernehmen soll, nämlich Haus und Hof in Hajen nebst Braugerechtigkeit, den Meierhof in Latferde, den „Pots bauet und Hinrich Fricke erdiget“, alle Ländereien, die Barthold Rogge gehabt hat zu Erb- Lehen-, Pacht- und Kotland, Zinsgut nebst dem Rodenland und Hopfenhof, den Rogge in Nutzung gehabt und zwar ungefähr 39 Morgen der Ortschaft Landes, die Hypothek in Hameln und sonst ausgeliehenes Kapital an Zinsen, das lebende und tote Imventar des Hofes. Der Uebernahmepreis beträgt alles in allem 1885 Reichsthaler. An Schulden übernimmt Corleberg 1873 Reichsthaler, außerdem die Verpflichtung, seine jüngste Schwägerin Dorothea, die bis zu ihrer Verheiratung Wohnrecht in Hajen haben soll, mit 324 Thalern auszusteuern. Für die Auszahlung des Heiratsgutes verpfändet er ihr den Meierhof in Latferde.

24.  Abschrift der Confirmation des Herzogs Friedrich Ulrich von 1618 über den Krug und die Köter Dienstfreiheit: Der Landfiskal Eberhard Corleberg solle allein in Hajen die Brau- und Sellungsgerechtihkeit haben. Er hat bisher von seinem Hof und Kotstelle vier Gulden jährlich bezahlt. Diese vier Gulden werden ihm erlassen, ihm völlige Dienstfreiheit zugesagt und ihm schließlich zugesichert, daß niemals ein weiterer Krug in Hajen errichtet werden solle.

25. Ehevertrag Erichsberg 8.2.1622, abgeschlossen vor dem Amtmann Adolf Wecke (?) und dem Amtsschreiber Paul Thesmar zwischen dem Witwer Heinrich vom Berge (Momanus), Prediger an St. Alban in Goettingen und dorothea Rogge, Tochter des verstorbenen Bartold Rogge in Hajen: Heinrich vom Berge hat 4 Kinder aus erster Ehe, die sieben Jahre gedauert hat. Der Braut Schwager Eberhard Corleberg, Fürstl. Braunschw. Landfiskal, hatte bisher die Verwaltung desErbteils der Braut und verpflichtet sich, dies gemäß dem Vertrage von Grohnde der Braut zu übergeben und die Hochzeit auszurichten. Dagegen soll die Braut und ihre schon ausgesteuerten Schwestern keine Ansprüche an aller übrigen Hinterlassenschaft und an den Meierhof in Latferde, der Dorothea Rogge für ihr Heiratsgut verpfändet war, mehr haben.

26.  Corleberg hat das Heiratsgut späterhin nicht voll ausgezahlt, so daß langwierige Prozesse entstehen, über welche eine Reihe von Gerichtsentscheidungen vorliegen des Inhalts, daß die Nutzungen aus dem Meierhof in Latferde (Meier ist 1600 Hinrich Fricke, 1687 Claus Fricke, 107 Hans Fricke. Der Hof ist noch heute in Fricke’schem Besitz) an die Erben der Dorothea Rogge zu zahlen seien. Nachdem Erich Behling den Corleberg’schen Hof erworben hat, richten sich die Ansprüche gegen Erich Behling und dessen Nachkommen.

Sententia Hannover 28.4.1658,  30.4.1664,  22.2.1668,  11.4.1668,  25.6.1687,  Kaufvertrag 23.3.1687, Zessionen 21.3.1687 und 25.6.1707. Aus diesen Entscheidungen ergibt sich folgende Abstammung:

 

I.     Dorothea Rogge,  * vor 1600, ≈  mit Heinrich vom Berge, *  vor 1600

       Tochter:

II.   N. N.,  ≈ mit Thormann, †  vor 1664.

       Kinder:

III. a) Hans Heinrich Thormann in Northeim.

       b) Engel Elisabeth Thormann, *  vor 1664, ≈  vor 1687 mit Hermann Meyer, Chirurgus  

           und Bürger in Northeim.

       c) Anna Margarete Thormann, *  vor 1664, 1687 Witwe des Münzmeisters Joh. Hein-

           rich Hoffmann.

 

Die drei Geschwister Thormann verkauften 1687 ihre Ansprüche auf die Einkünfte des Meierhofes an den Amtmann Friedrich Ernst Hundertmark in Brunstein. Von dessen Enkel Friedrich Ernst Radelebsen (?) kauft Jobst Behling 1707 die Ansprüche. Hiermit enden die jahrzehntelangen Prozesse.

 

27. Erich Behlings Beschreibung seines zehntfreien Hofes zu Großen Laffert (ohne Datum, dem Inhalt nach 1662/63 niedergeschrieben).

Erich Behling hat diesen Meierhof (Kapellenhof genannt) am 16. Juni 1643 seinem Bruder Ludolf zur Bewirtschaftung überlassen. Er schätzt den Wert dieses 200 Morgen großen Hofes auf 2306 Reichsthaler. Den ursprünglich 150 Morgen großen Kapellenhof hätten die Miterben zum größten Teil halb gehabt. Erich Behling habe (vor 1640) dem Amtsschreiber zur Steinbrügge bartold Witerbe für seinen Abstand 850 Gulden gegeben. Dazu habe er von Heineke Backhaus einen 50 Morgen großen halben Meierhof gekauft, alle Gebäude hergerichtet und den Acker in guten Stand gesetzt. Er hoffe, daß Ludolf ihn und seine zur Zeit dreizehn Nachkommen für die Ueberlassung des Besitzes, ferner wegen vorgeschossener Geldsummen, schließlich wie Ludolf von der Großmutter sehl. Mobilien und von B. Harlessem’s sehl. Nachlaß Ländereien und Gärten an sich gezogen, bei seinem Tode zu Erben einsetzen werde. Allerdings habe er (Erich) seiner Zeit, insbesondere in Börry etwas auf Abschlag wiederbekommen. Vgl. Nr. 28 d und e).

 

28. Verschußbuch Erich Behling’s 1631 – 1663. Erich Behling stellt in diesem Aktenheft zusammen, was er in den Jahren 1631 bis 1663 seinem Bruder Ludolf vorgeschossen habe. Ludolf B. bestreitet in einer Gegenaufstellung einen Teil der Forderungen, während er andere zwar anerkennt aber schon vor Jahren beglichen haben will. Aus diesem Zusammenhang ergibt sich:

a) 1645 lebt Erich Behling’s Schwiegervater Georg Volger noch.

b) 1641 verzieht Erich Behling von Peine nach Grohnde.

c) Erich Behling hat in Börry 120 Morgen Land. (Vgl.  Nr. 27.)

d) 1643 oder 1644 kauft Ludolf Behling den Hof Heinrich Hahle (Mohle ?).

e) Ludolf gibt 1663 an, er sei noch jetzt Gutsherr in Gr. Laffert, während Erich nur Meier dort   

   gewesen sein.  (Vgl. Nr. 27.)

 

29. Erich Behling’s Niederschrift: „Ursach und Anzeige, wodurch ich bewogen, daß ich meinem Bruder Ludolf Behling zu oft und verschiedenen Malen Gelder vorgestreckt und angeliehen“.

Erich Behling beklagt sich in diesem umfangreichen Schriftstück bitter über das Verhalten Ludolf Behling’s. Ludolf habe ihn, da er mit seiner ersten Frau Ilsa Brandis in kinderloser Ehe gelebt habe, durch Versprechungen, er wolle ihn in seinem Testament zum Erben als einen Bürger von Hildesheim in Betracht des dritten Pfennigs einsetzen, wiederholt bewogen, ihm größere Summen vorzustrecken. Ludolf habe es auch durchgesetzt, daß die Verlobung von Erich’s Tochter Lucia auseinandergegangen sei und daß Lucia sein Mündel Friedrich Ludwig Brandis geheiratet habe. Friedrich Ludwig Brandis und seinen Bruder Johann Christoph habe er durch Drohungen dahin gebracht, daß diese ihm das halbe einträgliche Lehen in Beckenstedt abgetreten hätten. Hierauf habe Ludolf in aller Stille und entgegen dem Willen seiner Frau in Halberstadt ein Testament gemacht, dessen Inhalt er ängstlich verschwiegen habe. Als seine Frau Ilsa im Sterben gelegen, habe er ihr zwar feierlich versprochen, er wolle ihre Güter an ihre Verwandtschaft vererben. Nichtsdestoweniger habe er dann als alter Mann noch ein junges Mädchen geheiratet. Er, Erich Behling, gönne ihm zwar diese junge Frau, finde es aber unverantwortlich, daß durch diese zweite Heirat seine und seiner Kinder Erbansprüche gefährdet würden, obwohl er gerade durch die Aussicht auf diese Erbschaft bewogen worden sei, seinem Bruder so viel zu borgen. Als Erich B. seinen Bruder Ludolf endlich im Jahre 1657 mit harten Worten genötigt hätte, Klarheit in die geldlichen Beziehungen zu bringen, und nachdem er fast hinter dem rücken des Bruders einen Teil der Zinsen sich von der Dorfschaft Börry habe geben lassen müssen, habe Ludolf Aisflüchte gemacht und eine viel zu hohe Gegenrechnung aufgestellt. Ludolf habe nicht richtig angeschrieben, manchen Posten zwei- bis dreimal, während er mit peinlicher Genauigkeit nicht nur seine Forderungen an Ludolf sondern auch dessen berechtigte Gegenforderungen verzeichnet habe. Am 31.12.1662 habe ihm Ludolf 10 474 Reichsthaler geschuldet, worauf er höchstens 5911 Reichsthaler zurückerhalten habe, so daß Ludolfs Schuld sich auf 4563 Reichsthaler belaufe. Ludolf habe schon beim Tode der Grßmutter unbillig viel Hausgerät, Leinewand und anderes mehr an sich gebracht. Als Erich Behling sein bestes Vieh von Peine nach Steuerwald in Sicherheit habe bringen lassen, habe Ludolf dieses Vieh auf seine Besitzungen in Beckenstedt, Adelebsen und auf seine Bauernhöfe bringen lassen und nachher fälschlicherweise angegeben, das Vieh wäre zum Teil geraubt worden oder umgekommen. Zunächst habe er versprochen, alles dieses solle in seinem Testament berücksichtigt werden, nach zwanzig Jahren wolle er nichts mehr davon wissen. Nach diesem ganzen verhalten könne es ihm nicht verargen, daß er über die Undankbarkeit seines Bruders höchst verdroßen sei.

 

30. Ein in Schweinsleder gebundenes Buch enthält Erich Behling’s Aufzeichnungen über die von ihm ausgeliehenen größeren Geldbeträge und über seine Ländereien. Die Aufzeichnungen sind anscheinend 1656 oder 1657 erfolgt,.Erich Behling’s Belehnung durch die Herren v. Lenthe mit dem Barner’schen Lehen und der Erwerb des Lehngutes in polle ist noch nicht verzeichnet. Einzelne Nachtragungen sind durch Erich Behling sowie durch dessen Enkel Jobst Erich erfolgt. August Ulrich Friedrich Behling hat die leeren Seiten benutzt, um seine Schuldverhältnisse schriftlich niederzulegen. In diesem Buch wird auch das verloren gegangene Hausbuch Erich Behling’s angezogen. (Vgl. Nr. 6.)

nach einer Uebersicht über die Schuldner und über die ihm gehörenden Ländereien werden die einzelnen Schuldverhältnisse und Grundstücke eingehend behandelt.

 

a) Friedrich Ulrich v. Adelebsen schuldet 17 450 Reichsthaler Kapital und 5234 Reichsthaler Zinsen. Vin dieser Forderung gehört Erich Behling 5000 Reichsthaler, der Rest Ludolf Behling und den Gebrüdern Brandis.

Nachtrag: am 17.10.1663 ist der v. Adelebsen gestorben.

b) Statz v. Münchhausen sel. ist laut Schuldurkunde von 1602 Erich Behlings Großmutter sel. Bruder Doctor Barthold Lüdeke 4000 Reichsthaler schuldig geworden. Bürgen sind Curt v. Münchhausen, Otto v. Rehden (?) und Heinrich Megersen. Den Schuldbrief mit Zinsen hat B. und Doktor Oppermann an Erich Behling vererbt.

c) Die Brüder Carsten Christoph und Arndt von Wobersnow schulden laut Schuldurkunde ihrer verstorbenen Mutter 2500 Reichsthaler. Ueber diese Schuld schwebte ein Prozeß beim Reichskammergericht in Speier, der nach Eintragung von 1660 mit einem Vergleich endigte.

d) Statz v. Münchhausen sel. ist laut Schuldurkunde von 1612 Doctor Barthold Lüdecke 4000 Reichsthaler Schuldig geworden. Den  Schuldbrief haben die BrüderOppermann an Erich Behling zunächst durch Schenkung, dann in ihrem Teatament abgetreten. Ueber die Forderung schwebt ein Prozeß in Speier mit Tesmar’s Erben in Wolffenbüttel. Die glauben, infolge des Testaments des Verstorbenen Hans Lüdeke die Summe für sich beanspruchen zudürfen.

e) Die Brüder Ferdinand und Jobst Lüdecke sind 1640 Erich Behling 666 Reichsthaler schuldig geworden. 1632 zahlt Jobst Lüdecke’s Witwe einen Teil der Schuld zurück.

f. Dietrich Behling zur Hoya ist Erich Behling 100 Reichsthaler schuldig geworden. „Wir sind zusammen Freunde und Brüder Kinder.“  Das Kapital ist 1654 zurückgezahlt.

g) Jobst v. Harlessem in Hildesheim ist Erich Behling 1636, 1639 und 1643 insgesamt 600 Reichsthaler schuldig geworden. Für diese Posten müsse Ludolf Behling gutstehen, da er Jobst v. Harlessem beerbt habe.

h. Statz v. Münchhausen ist 1602 Erich Behling 600 Reichsthaler schuldig geworden. Hierfür ist Bartold v. Rautenberg Bürge. Vgl. 4.

i) Amtmann Olvheim (?) und seine Stiefsöhne die Mahsen sind Erich Behling 1700 Reichsthaler schuldig. Zur Sicherheit haben sie ihre Forderung von 2000 Thalern an den Post’schen Gütern abgetreten.

k. Cunrad Schäper hat Erich Behling am 22.2.1662 einen Schuldschein über 689 Reichsthaler gegeben, wovon er jährlich 50 Reichsthaler abzahlen will.

l. Ostindianische Compagnie.  Bei dieser stehen für Erich Behling 1800 holländische Gulden.

m. Der Hof in Hajen.  Größe 275 Morgen 47 Ruten.  Dienstfreiheit infolge der Verschreibungen Herzog Christian Ludwig’s und Herzog Georg Wilhelms. Erwähnt Verschreibung 12.1.1655 (die nicht mehr vorhanden).

Das Land besteht aus zwei Meierhöfen von Flentjen und Schünemann und Eberhard Corleberg’s Hof und Kotstelle. Flentjen und Schünemann haben Leibzucht in ihren Wohnungen und von 6 Morgen Land bis zu ihrem Tode (Flentjen 1656, Schünemann 1657) erhalten.Mit Corleberg’s Länderei ist Erich Behling „bemeiert“ worden und muß von dieser Stelle die gewöhnlichen Kornzinsen wie auch von den zwei Meierhöfen geben. Die früher zu Corleberg’s Hof gehörende Braugerechtigkeit war, nachdem Corleberg dem Fürsten treulos und meineidig geworden, des Landes verwiesen und in Stift Paderborn gestorben war, zum Amt Grohnde eingezogen worden. Erich Behling ist 12.1.1655 die Braugerechtigkeit und das Recht der freien Krügerei verschrieben worden. Da er, Erich Behling, den Hof mit Corlebergs Erben Zustimmung erworben und mehr als das aestimatum dafür gezahlt, könne der Priester Montanus in Goettingen, welcher wegen des Heiratsgutes seiner Frau sich nicht mit der Hypothek auf dem Meierhof in Latferde begnügen sondern den Hajener Hof haben wolle, an diesen nicht heran. Im übrigen hätten auch Corlebergs Erben noch einen Meierhof zu Münster, aus dem Montanus seine Befriedigung suchen könne.

n. Hof in Wellihusen.

Diesen Meierhof hat die Witwe Statz v. Münchhausen’s Dorothea geb. v. Botmer (?) für die Schulden ihres Ehemannes an Erich Behling abgetreten. Erich Behling hat dem Meier 200 Reichsthaler zur Instandsetzung des Hofes vorgestreckt.

o. Münchhausen’sche Güter in Brevörde und Pegestorf hat Erich Behling von Ihrer Fürstl. Gnaden zum Pol zu Lehen.

Er könne diese Güter mit den zahlreichen Schuldscheinen bekräftigen, die er und seine Enkelkinder Reiche von Statz v. Münchhausen hätten. Die Morgenzahl ist in Brevörde 620 Morgen und 14 Morgen Dresch, in Pegestorf 241 Morgen 61 Ruten ohne Gras (Wiesen), außerdem noch Land in Polle. Die Ländereien hatten die Bauern verkauft, vertauscht und dabei viel verschwiegen und unterschlagen. Da gegen die Beschreibung rund 340 Morgen fehlten, ließ Erich Behling neu vermessen und verhandelte mit den Bauern dahin, daß sie von 1652 ab auf 3 Jahre den neunten  Schof vom Lande anstatt Zinsen zahlen sollten. Dann solle es ihnen wieder frei stehen, die üblichen Zinsen zu zahlen.

p. Weitere Münchhausen’sche Güter.

Hierzu gehört ein Hof in Stael (vielleicht: Stahle?), den Jürgen Hamelmann gegen einen Zins von jährlich 8 Malter Korn inne hat. Diesen Zins habe Erich Behling zwar aus guter Freundschaft an Michael Domburg (?) abgetreten, könne ihn aber, da er des Abtes in Corvey eigenhändigen Immissionsschein habe, jederzeit zurückzufordern. Nach einem Randvermerk ist Domburg bezahlt und hat Jürgen Hamelmann in Hajen Zahlung an Erich Behling gelobt.

q. Krughof in Börry, ein Kothof, mit dem der Krug allzeit verbunden war. Erich Behling hat den Hof durch Tausch mit Hans Hemeke (?) erworben.

r. Erbpachtlehngüter vom Kloster Abdinghoff in Paderborn.

Die Wülffe (?), Blomen (?), Lappe, Bolmann und andere haben ihre Pachtgüter für 450 Reichsthaler an erich Behling verkauft, der daraufhin auch am 20.5.1654 den Lehnbrief vom Abt erhalten hat. Cord Lampe habe, trotzdem er von Behling 80 Thaler empfangen, einen Teil der Pachtgüter – nämlich ein Bauernhof und 16 Malter Korn – später noch einmal für 200 Thaler an den Rittmeister Jürgen Christian von Gloer (?) verkauft. Der letztere habe auch am 18. Juli sich einen Lehnbrief hierfür besorgt, müsse aber den Hof wieder abtreten.

s. v. Post’sche Lehngüter in Oldendorf.

Die v. Münchhausen hätten ihre aus einer alten Schuldurkunde von 1596 herrührende Forderung von 4000 Reichsthaler an den Post’schen Gütern zur Hälfte an Ludolf Behling, zur  Hälfte an Wildefeuer’s Erben angetreten. Ludolf Behling sei Erich Behling 2000 Reichsthaler an Adelebsen schuldig gewesen und habe hierfür seine Forderung an den Post’schen Gütern seinen Bruder zudiert. Da die Brüder v. Münchhausen die von ihnen nach dem Vertrage einzuholende Zustimmung der Agnaten derer v. Post und dere v. Münchhausen nicht hätte erreichen können, hätten die Brüder Adolf Ludwig und Georg v. Münchhausen Erich Behling zur größeren Sicherheit noch eine Forderung von 2500 Reichsthaler abgetreten.

 

31.  Geld-, Korn- und Brauregister von Hajen.

In Hajen befinden sich von 1646 bis 1804 für jedes Jahr eingehende Geldregister, Kornregister mit genauen Bestellungsplänen und Ernteergebnissen und Register über das in Hajen gebraute Bier. Da die Behling’s die längste Zeit als Beamte von Hajen fern waren, sind die Register teilweise von Beauftragten geführt. Als solcher erscheint in den Registern von 1646 ab zunächst Erich Behling’s Stiefsohn Georg v. Windheim. Aus Vermerken in den ersten Jahrgängen geht hervor, daß im Jahre 1645 und 1646 in Erich Behling’s Auftrage Daniel Tile von Harlessem den Hof in Hajen verwaltet hat. Einzelne Register, so z. B. das von 1860 – 81,enthalten nicht nur eine genaue Buchführung über die Wirtschaftseinnahmen und Ausgaben, sondern auch über das im Haushalt verbrauchte Geld, Aus den Registern sind vielfach Hinweise auf besondere Familienfeierlichkeiten, auf das Studium der Söhne u. s. w. zu entnehmen. Aus den vom Hofe zu zahlenden Abgaben sind Rückschlüsse auf die zum Hofe jeweils gehörenden Grundstücke möglich.

 

32.  Bauten in Hajen.

1646 – 48 Wohnhaus und Ställe, das Wohnhaus auf der Stelle des alten Corleberg’schen Hauses. Geldregister Jahrg. 1648/49 und 1649/50 und Hausinschrift: „Als Europa zu Osnabrüg und Münster Frieden Traktiert, hat mit Gottes Hilfe Erich Behling dies Haus findiert.“ Brunnen 1650, Kirchenanbau 1653 (hierüber ein in Schweinsleder gebundenes Buch mit Beschreibung des Baues und mit der Abrechnung vorhanden), Hausanbau 1654.

 

33. Hildesheim’sche Ratsbriefe im Original /a – f und k) und einer 1645 von Ludolf Behling gefertigten Abschrift über das von Ludolf Behling durch seine Heirat mit Ilsa Brandis erworbene Steinerne Haus am Markt zwischen den Häusern Justus Sustermann’s und Notger Tappen belegen; ferner Kopie eines Ratsbriefes (g) und einer Privaturkunde (i).

a) Kaufvertrag 1376 Dienstag nach Bartolomaei.  Vekäufer: Hans Barner’s Witwe und confortes,  Käufer: Witwe Arndt Lütken.

b) 1385 Dienstag nach oculi mei semp. Haben die Vormünder der Jungfrau Lüteke, Arendt’s

Tochter, das Steinerne Haus gegen den Brotscharn an Harm von Damme und seine Ehefrau Mygge als der Jungfrau Mutter in der Erbschaftauseinandersetzung überlassen. Als Vormünder wurden aufgeführt: Berthold, Hermann, sander Lüteke, Berend Hermann und Andreas Lüteke.

c. 1386 Dienstag nach Mittfasten. Vergleich zwischen Harm von Damme und Albert Dorn (1645) Sustermann) wegen der Steinernen Mauer.

d. 1396 in St. Margaretens abend Verpflichtung Heineke Paschedag de Vilter (1645 Notger Tappe), einen Gebäudestreifen zwischen seinen und Harm von Damme’s Haus unbebaut zu lassen.

e. Kaufvertrag 1469 Montag nach Cantate.  Verkäufer:  Brüder Gerhard und Hermen de Sprenger und Hanß Sprenger,  Käufer: Hinrik Broyer, der bereits in dem Hause wohnt. Grundstücksnachbarn sind Hans von den Süstern und die Vilder’schen. Es wird ein Wohnrecht für die Mutter Sprenger Frau Gefke vereinbart.

f. Kaufvertrag 1480 Freitag nach Exaudi.  Verkäufer:  Hinrik Broyer, Käufer:  Henning Brandis,. Das Wohnrecht der Frau Gefke Sprenger bleibt bestehen.

g. Entscheidung des Rats und des 24er Kollegiums von Hildesheim 1510 am Abend St. Martini episc. (Kopie) in einem Rechtsstreit Detmer Sustermann’s gegen seinen Nachbar Bürgermeister Henning Brandis. Detmer Sustermann behauptet. Henning Brandis habe die Dachrinne an seinem Hause so legen lassen, daß das abfließende Wasse in den Hof und Keller des Nachbarhauses laufe.

h. Kaufvertrag 1545 Dienstag nach Nic. Episc. Die Brüder Henning Joachim, Jost und Christoph Brandis verkaufen das Haus an ihren Bruder, den Bürgermeister Tile Brandis. Grundstücksnachbarn sind Hans Sustermann und Jost Fischer.

i. Henning Jordeus Bürger von Hildesheim 5.9.1598 bekennt /Original und Kopie), daß ihm sein Nachbar Henning Brandis gestattet habe, einen Stall dicht an die Grenze des Nachbargrundstückes heranzubauen und fünf Sparre des Stalles auf das Dach des Hinterhauses Henning Brandis zu legen. Er versichert, daß dieser Genehmigung keinen Rechtsanspruch herleiten zu wollen.

k. Nach einem Nachtragsvermerk Ludolf Behling’s in der Abschrift wohnte am 16.7.1578 in Justi Sustermann’s Haus Gerwart Sustermann, in Notger Tappe’s Haus Lulef (?) Naur (?). Ludolf Behling nimmt Bezug auf einen nicht mehr vorhandenen Razsbrief vom 16.7.1578.

 

34.  Kaufvertrag Hildesheim 6.5.1697: Jobst Erich Behling und seineGeschwister verkaufen an den Ratsverwandten undKaufherrn Johann Arenholdt in Hildesheim das von Ludolf Behling ererbte am Stadtmarkt neben Anton Haneke’s Wohnhaus belegene zur Zeit von Doktor von Hagen bewohnte Brauhaus mit allem Zubehör und Gerechtigkeiten für 2000 Reichsthaler.

 

35.  geldregister 1680/81:  Jobst Hansen zahlt jährlich 75 Reichsthaler hauszins an die Behling’schen Erben für das von Ludolf Behling ererbte Haus am Markt in Hildesheim.

 

36.  Abschrift des Kaufvertrages Hildesheim 25. 10.1644:  Ludolf Behling kauft von Fritzo (?) von Harlessem einen Garten mit dem Teiche zwischen Oster- und Almersthor für 200 Reichsthaler. Ludolf Behling hatte diesen Garten seit 1635, als der Garten infolge des Krieges gänzlich ruiniert war, für jährlich 6 Reichsthaler gemietet und in Stand gesetzt.

Vertrag Hildesheim 10.10.1685: Ilse Magdalene Behling leiht von dem Stadtsekretär Johann Ludolf Kopmann 400 Reichsthaler und verpfändet ihm dafür den sogenannten Behling’schen Irrgarten mit Haus in Hildesheim.

Kaufvertrag Hildesheim 20.1.1689:  Ilse Magdalene Behling verkauft an Kopmann den 1685 verpfändeten Irrgarten für 400 Reichsthaler.

 

37.  Aktenstück Ludolf Behling’s Vermächtnis. Hierin ist vermerkt:

       a) Ludolf Behling hatte insgesamt 60 Morgen Land vor Hildesheim.

       b) 9.5.1674 vermacht Ludolf Behling den Erben des D. Justus Hahn und des Lic. Reiche

           1000 Reichsthaler.

38. Vermächtnis Ludolf Behling’s Hildesheim 30.1.1665: Er vermacht Anne Marie und Dorothea Hedwig, Töchter des Oberst Johann Koch 1000 Reichsthaler, welche seine verstorbene Ehefrau Ilse Brandis den beiden 1658 dafür versprochen hatte, daß sie während der damals wütenden Pest die von Hildesheim nach Herrenhausen geflüchteten Ludolf und Ilse Behling bei sich aufgenommen hatten.

 

39.  Schenkungsurkunde Hildesheim 16.12.1666: Ludolf und Dorothea Behling geb. Reiche schenken den Kindern des D. Justus Hahn 1000 Reichsthaler.

 

40.  Testament Ludolf Behling’s Hildesheim 25.1.1676:

a) Erben sind zur Hälfte seine Ehefrau Dorothea Reiche und Joh. Georg Behling.

b) Ehevertrag Ludolf Behling und Dorothea reiche 4.9.1664.

c) des verstorbenen Amtmanns Erich v. Berckhusen Kinder sind:  Jakob Arndt, Friedrich Jürgen, Curt Anton, Jobst Hermann, Marie Magdalene, Dorothea Christine, Sophie Emerentia.

d) einSohn des D. Justus Hahn erbt 100 Reichsthaler.

e) Frau Gesa Behling und Fritzo Schulze’s Kinder sind  iur.  utr.  Lic. Joh. Erich, Syndikus in Verden, Ludolf, zwei weitere Söhne, eine Tochter.

f) Der Halbbruder Arendt Sander hat sieben Kinder.

 

41.  Vergleich 1668 zwischen Ilse Magdalene Behling und den Brüdern Kleß über das Beckemstedt’sche Lehen und weitere umfangreiche Akten über dies Lehen. Diese Akten enthalten eingehendere Nachrichten über Nachkommen der Töchter Erich Behling’s.

 

42. Ehevertrag Hildesheim 11.2.1664 zwischen Johann Grorg Behling und Ilse Magdalene Storre, Tochter des Bürgermeisters Justus Henning Storre. Die Braut erhält 2000 Reichsthaler und die Ausstattung, der Bräutigam 3000 Reichsthaler. Die Väter von Braut und Bräutigam tragen die Hochzeitskosten von 823 Reichsthaler je zur Hälfte.

Unterschriften mit Petschaft:  B. Justus Henning Storre, Heinrich Joachim Bulle,  Amtsvogt Georg Conrad Osthoff,  Hans Storre, Heinrich Storre, Erich Behling, Joh. Georg Behling,  Justus Hahn,  Friedrich Ludwig Brandis.

 

43. Erbvergleich Hildesheim 18. 7.1686 zwischen den Erben des Bürgermeisters Justus Henning Storre, nämlich Anna Sophia Storre, Ehefrau des David Sehliger, Ilse Magdalene Storre Witwe Behling und dem unmündiegen Sohn des verstorbenen Johann Joachim Storre (anscheinend Johann Anton Storre).

 

44.  Ehevertrag Hajen 29.2.1689 zwischen Ilse Magdalene Storre verwitwete Behling und Friedrich Ernst Hundertmark, Stadtschultheiß in Hameln

 

45. Abschrift eines Dokuments vom 17. und 18.4.1679, in welchem der Kaiseliche Notar Johann Christian Behm in Bodenwerder nach dem am 16.4.1679 (war der Mittwoch vor dem grünen Donnerstag) erfolgten Tode Johann Georg Behling’s die Behling’schen Güter für die Witwe und die Kinder in Besitz nahm.

Form der Inbesitznahme:  Abschneiden eines Spahns von der Tür jeder Baulichkeit und Aufnehmen eines Erdklumpens von jedem Stuck Landes.

Nachdem Dokument gehörte damals zum Behling’schen Besitz in Hajen: Wohnhaus, Hof, Schiffmühle, Sandfeld und die Ländereien in Bestinghausen: Joh. Hoyer’s Hof, Jobst Hulscher’s Hof, Sievert Grefes Hof,

     in Wegensen: Der Hof des Meiers Wedekind,

     in Halle:  vier Kothöfe,

     in Westerbraek:  Die Höfe des Dietrich Wehling und des Hans Wehling,

     in Polle:  Der adelig Behling’sche Ansitz, der Wredische Hof genannt, mit Brauhaus und Schafstall.

Nach dem Geldregister 1680/81 ist Polle an Johann Volger für 70 Reichsthaler jährlich verpachtet.

 

46.  Das Dokument vom 17. und 18.4.1679 wird durch ein am 9.10.1679 von demselben Notar aufgenommenes eingehendes Invertar des Hajener Hofes regänzt.

Das Wohnhaus enthielt 2 Säle, 6 Zimmer, 11 Kammern und zahlreiche Keller. Außer dem Wohnhause standen an Hofraum ein Schulhaus, Pförtnerhaus, zwei Scheunen, Viehstall, ein Wohngebäude mit unten drei Pferdeställen, Schweinehaus, mehrere kleine Stallgebäude für Ziegen, Gänse und Hühner, Brauhaus, Branntweinhaus, Böttcherhaus. Ferner gehörte dazu das Fährhaus an der Weser, die Schiffmühle mit einem kleinen Wohnhaus im Campe, zwei Häuser im Dorfe, eines davon mit Scheunen. An Gärten sind außer den an die Leute ausgegebenen vorhanden ein großer Kraut- und Lustgarten, ein gr0ßer Baumgarten, ein großer Bleichgarten, ein kleiner Bleichgarten, ein Hopfengarten und ein Küchengarten. An lebenden Inventar werden aufgeführt 10 Pferde und 1 Fohlen, 45 Stück Rindvieh, 83 Schweine und 5 Ziegen. Das Inventar enthält dann noch genaue Angaben über das Hausgerät, Leinen, Kleider, Silber-, Kupfer- und Zinngerät u. s. w.

 

47.  Umfngreiche Akten über den Behling’schen Zehnten in Schlevecke Amt Seesen:

Dieser Zehnte ist von Ludolf Behling zur Hälfte an Joh. Georg Behling vererbt, zur anderen Hälfte an des Erblassers Witwe geb. Reiche, nachher verehl. Obristlieutenant v. Eltz, aus welcher Ehe Elisabeth Margarete verehel. V. Cronhelm stammt, die den halben Zehnten ihrerseits an ihre Tochter Elisabeth Margarete Henriette v. Cronhelm, Witwe des Capitäns von Weihe vermacht hat. Wegen der Verteilung der ersten Hälfte an die Nachkommen Joh. Georg Behling’s sind wiederholt um 1750 eingehende Stammlisten der Kinder und Kindeskinder Joh. Georg’s aufgestellt.

 

48. Akten betreffend die Erbschaft Loh. Georg Behlings, geführt von Jobst Behling.

a) Teilungsrezeß Hannover 20.3.1695: Jobst Erich Behling übernimmt Hajen für 10 825 Reichsthaler. Teilung der Mobilien Hajen 15.4.1695. Die Brüder Joh. Ludolf Georg und Anton Conrad machen bei der Erbteilung erhebliche Schwierigkeiten. Jobst Erich weist seinen Bruder Anton Conrad die Tür.

b) Jobst Erich Behling, der Amtsschulze, verwaltet Hajen bis 1695 für seine Geschwister.  1696 Amtmann in Rotenkirchen. 16.7.1695 Ehe mit Dorothea Elisabeth Rettberg (Geldregister 1695/96).

c) Joh. L u d o l f  Georg Behling, bis 1695 Fähnrich, später Leutnant und Kapitänleutnant, schreibt zahlreiche Briefe 1696 – 1711 aus Börry, ab 1715 aus Polle. Verehelicht mit C. E.. .

d) Anton Conrad, Advokat in Hildesheim, ist nach einem Vermerk in den Akten Beckenstedt’sche Pachtgelder am 7.7.1709 verstorben.

e) Sophie Magdalene, verheiratet mit Oberamtmann Joh. Heinrich Hansing in Wettbergen. Er gestorben nach 17.7.1707 und vor 1709. Tochter Sophie Magdalenen Hansing ist 1739 Witwe des Rats Breiger.

f) Dorothea Elisabeth, verhel. 21.2.1693 mit Joh. Friedrich Oelffen, Pastor in Hertzberg. Lateinisches Hochzeitsgedicht ihres Bruders A. C. Behling. Sie ist anscheinend 1708/09 gestorben.

g) In den Akten Beckenstedt’sche Pachtgelder zahlreiche Quittungen der Geschwister Jobst Erich Behling’s.

 

49. Eheverträge der Töchter Jobst Erich Behlings nebst Angaben über ihre Aussteuer.

Sophie Dorothea Behling, ≈  Rotenkirchen 13.12.1719 mit Georg Ludwig Schneider, Amtsschreiber in München.

 

50. Testament der Dorothea Elisebeth Behling geb. Rettberg, Braunschweig 1747 und verschiedene Aktenbände über die Regelung der Erbschaft. In diesen Akten eingeehende Nachrichten über die Kinder Jobst Erich Behling’s.

1754 Testamentseröffnung.  Testamentsvollstrecker ist der Bürgermeister Georg Conrad Behling. Die Durchführung der Erbschaft ist umständlich, da umfangreiche Verhandlungen wegen der Erbschaft des Johann Ernst Rettberg damit verknüpft sind.

 

51. Geburtsurkunde für Friedrich Ulrich August Behling, geb. Straußfurt 7.7.1743.

Paten: Legationsrat Joh. Friedrich v. Hansing in Wettbergen, Frau Amtsschreiber Elisabeth Ulrike Kaufmann in Grohnde, Amtmann Ernst August Wackerhagen in Ebeleben.

 

52. Vertrag Hajen 1.10.1783: A u g u s t  Friedrich Ulrich Behling übernimmt im Vergleich mit seiner Mutter und seinen Geschwistern den Hof in Hajen für 9962 Thaler.

Umfangreiche Aktenstücke über Zahlungen und Auseinandersetzungen August Behling’s mit seinenGeschwistern, sowie August Behling’s Aufzeichnungen in dem von seinem Vorfahr Erich Behling geführten Buch – vgl. oben Nr. 30 – enthalten zahlreiche Lebensdaten seiner Geschwister.

 

53.  Totenschein Lüneburg Garnisonskirche für die am 30.3.1843 verstorbene Frau Oberstleutnant Elenore Melusine Isenbart geb. v. Behling, 86 1/2 Jahre alt. Sie stirbt unter Hinterlassung einer einzigen Tochter, Fräulein Friederike Luise Isenbart.

 

54.  Aktenstück betr. Den Zehnten St. Annen in Münder. August Behling ist cand. Iuris und 1776 – 78 Registraturschreiber beim Amtmann in Zeven.

 

55.  Ehevertrag Hannover 26.8.1789 zwischenLuise Beußel (Vater ) und dem Witwer Oberamtmann Bansen in Lauenau.

 

56. Aufstellund des Bürgermeisters Behling über die Behling’schen Lehen 1753.

Von 1718 – 1740 sind die Lehnseinkünfte von der Witwe Jobst Erich’s für die allgemeine Wirtschaft verbraucht. 1741 sind die Einkünfte den drei Brüdern Jobst Erich, Jobst Dietrich und Georg Conrad übertragen. Es sind folgende Lehen vorhanden:

a) die Stöckheim’schen oder Rauchhaupt’schen jetzt Wrisberg’schen Lehen vor Hildesheim inAchtum, Uppen und Drispenstedt belegen.

b) das Lenthe’sche Barner’s Lehen in Hajen.

c) das Nassau Spiegelberg’sche Lehen in Bessinghausen.

 

57. Aufstellung über den Hof in Hajen kurz nach 1747.

An Gebäuden sind vorhanden das Wohnhaus, Nebenwohnhaus, noch ein kleines Wohnhaus, Viehstall, Pferdeställe, Schweinehaus, zwei Scheunen, eine davon mit Stallanbau, kleine Stallungen für Federvieh, Brau-, Branntwein- und Böttcherhaus, Pförtnerhaus.

Die Ländereien betragen 250 Morgen Acker, 5 Morgen Wiese, 9 Morgen Garten, außerdem 8 Morgen Lehnland (Barner’s Lehen). In Erbpacht sind rund 8 Morgen gegeben.

 

58.  Anfrage des Amtes Grohnde über den Hof zu Hajen und Antwort des Bürgermeisters Behling.  1763.

a) Barner’s Kotstelle ist nicht mehr ausfindig zu machen, sie ist jetzt wüste geworden.

b) Barner’s Land ist ausgegeben an Johann Ricke, Johann Bode, Harm Bode, Everd Kley, 

     Harm Fricke, Heinrich Corleberg; acht Norgen sind zum Hajener Hofe gekommen.

c) nach den Registern wird 1679 zuerst von Barner’s Kotstelle praestation geleistet, 1694

     wird Barner’s Lehen an den Fähnrich Behling übertragen und kommt 1709 wieder nach

     Hajen zurück.

d) 1712 Vwertrag Behling mit Hans Bente wegen Ankauf von Bente’s Beibauernstelle.

 

59. Aufzeichnung August Behling’s 1794 in einer Prozeßsache (Aktenstück Hof Hajen).

In Hajen sind außer den zwei Behling’schen Vollmeierhöfen noch 9 Meierhöfe, 62 Kotstellen einschl. der Kotstelle, die von Behling’s Vorfahren hat hat aufgebaut werden müssen, welche der Behling’sche Krug ist. Die zwei anderen zum Behling’schen Hof gehörenden Meiereien sind vor alten Zeiten mit ins Gut gebaut. Endlich sind im Dorf  22 Beibauerstellen. Behling muß zur Gemeinderechnung von drei Kötereien beitragen.

 

60. AufzeichnungAugust Behling’s um 1785 über den Hof in Hajen.

a) Der Behling’sche Hof bestand 1669/70 aus Schünemann’s Hof 3 Hufen – 56 Morgen,

     Flentjen’s Hof 2 1/2 Hufen – 50 Morgen. Hiervon wurde eine Kotstelle abgetrennt.

     Eysmeyer oder Corleberg’s Kothof 1 1/2 Hufen – 30 Morgen. Insgesamt 136 Morgen.

b) Der Corleberg’sche Kothof ist in den Hof miteingebaut, wo das Brauhaus steht.

c) Nach der fü´rstl. Verschreibung von 1645 und 1655 besteht der Hof aus Schünemann’s

     und Flentjen’s Hof. Die Braugerechtigkeit gehörte zum Rogge’schen später  Corleberg’-

     schen Kothof.

d) Dazu gekauft wurde die Klienkotstelle. Diese wurde 1692 ohne die Abgaben an den Ein-

     wohner Bennecke in Hajen verkauft. Schließlich gehört noch Barner’s Kotstelle zum Hof.

e) Alles in allem zwei Meierstellen abgabefrei, vier Kotstellen abgabepflichtig.

 

61.  Aufstellung über den Hof in Hajen 1780.

An Gebäuden sind dieselben vorhanden wie in der Aufstellung Nr. 57. Außerdem werden noch aufgeführt an Häusern im Dorf das Chorgebäude an der Kirche mit den Erbbegräbnis, der Krughof mit Wohnhaus, Scheune und Stallung, das Camphaus unten im  Dorfe, das Fährhaus.

Die Ländereien betragen 248 2/6 Morgen Acker, rund 10 Morgen gegen Erbpachtzins ausgegebenes Land, acht Morgen Lehnsland und 14 1/2 ausgegebene Anteile am Kuhkampe.

An Gerechtigkeiten sind aufgeführt Freiheit des Hofes von Dienstleistungen, Einquartierunge’s und sonstiger öffentlicher Last, Braugerechtigkeit, Freiheit vom Hajen’schen Dorfzins, Bierakzise, Interessentenschaft an den Gemeindeholzungen auf dem Ruberg und Eichberg an Brennholz, Bauholz und Nutzholz, Weidegerechtigkeiten für Kühe und Schafe, Anteil am Kuhkampe.

 

62.  Entscheidung der Hannover’schen Justizkanzlei Hannover 1773 über die Befreiung der Gläubiger im Konkurse des Freisassen Johann Ludwig Behling in Polle. Es wird erwähnt:

a) die Erben des vor 1773 verstorbenen Advokaten Johann Christian Behling, eines Bruders

     Johann Ludwig Behling’s. Besonders wird der Sohn des Joh. Chr. Theodor Lorenz  ge-

     nannt.

b) eine mit dem Krämer Trope in Bedenwerder verheiratete Schwester.

63. Akten betrffend den Prozeß der v. Stopler’schen Erben gegen die Erben Johann von Hamstedt’s. Die Akten bestehen aus einer anscheinend von dem Sekretär Wackerhagen aus den Akten gefertigten Prozeßgeschichte, einer notariell beglaubigten Zusammenstellung der Vollmachten der Hamstedt’schen Erben für die Verteilung des Prozeßerlös und zwei notariell aufgestellten Verteilungstabellen von 1788 und 1789. Hieraus ist folgender Tatbestand zu entnehmen:

Johann von Hamstedt, ehemaliger Rat des Herzogs Heinrich des jüngeren von Braumschweig wurde 1547 durch seine Feinde, den Kanzler Johann Stopler, den Oberst Habel, den Kammermeister Gretzen und den Sekretär Schmidt, fälschlicherweise des Verbrechens der Majestätsbeleidigung und der Untreue angeklagt und ohne Gehör aller seiner Güter entsetzt. Diese Güter wurden daraufhin seinen Anklägern verliehen.  v. Hamstedt wurde 1552 durch Entscheidung des Gerichts in Ingolstadt unter Erstattung seiner aufgewendeten Kosten von der Anschuldigung freigesprochen und klagte gegen seine Widersacher auf Herausgabe seiner Güter Wilperode und Hilprechtshausen im Amte Gandersheim. Der im Jahre 1552 begonnene Prozeß wurde im ehrwürdigen Alter von 232 Jahren im Jahre 1784 von den Nachkommen des Klägers v. Hamstedt in der achten Generation endgültig gewonnen. Nur 18 Jahre hatte er wegen des belli triennlis geruht, mehrere Advokaten, die seine Durchführung sich zur Lebensaufgabe gemacht hatten, starben über ihm an Altersschwäche dahin, beim Einfall der Franzosen in Speier gingen die Akten verloren und wurden erst nach vierzig Jahren in Wetzlar wieder aufgefunden. Drei der Beklagten schieden im Laufe der Jahre aus Die ursprüngliche Forderung wurde in eine Geldforderung von 40 400 Thalern umgewandelt, die allmählich mit Zinsen auf 90 000 Rheinische Gulden anwuchsen. Drei Söhne des Johann v. Hamstedt, Johann Baptista, Maximilian und Christoph starben anscheinend ohne Nachkommen, seine Tochter Elisabeth war mit dem Oberamtmann in Wolffenbüttel Wilhelm Wackerhagen verehelicht. In den Akten sind nun eingehende Stammlisten der Nachkommen Wilhelm Wackerhagen’s zu denen auch Justine Marie Behling geb. Wackerhagen gehörte, vorhanden. Der Prozeßerlös wird nach den Verteilungstabellen unter 76 Nachkommen des Johann von Hamstedt verteilt, welche folgenden 49 Familien angehörten:

Baxmann, Becker, Behling, Blum, Breymann, v. Broitzen, v. Bültzingslöwen, Büntingen, Cleve, Corwante, Dechandt von Döhren, Dreyer, Elterlein, Francke, Frühauf, Gercke, Hausdörffer, Graf Henkel v. Donnersmarck, Hillegeist, v. Horn, v. Jobin, Kauffmann, v. Kettelhadt, Kilmar, Kornemann, Lesche, v. Linsingen, Lüttich, v. Massenbach, Palm, Reinecke, Ritzenberg, Rupstein, Schlemm, Schlitt, Schubart, v. Sommer, Tormin, de Villers, Wackerhagen, v. Wackerhagen, Walther, Warlisch, v. Windheim, Windhorn, v. Wirring, v. Wulfen, v. Zenge.

 

64. Aktenheft über das Bürgerrecht in Hannover und Hildesheim.

a) Vermerk Joh. Georg Behling, daß er am 1.6.1664 in Hannover das Bürgerrecht gewonnen habe und daß er den hannoverschen Bürgerbrief seines Vaters nicht finden könne.

b) Aktenvermerke von 1664 bis 1677 über Absendungen oder Einzahlung des Beschuß-

     thalers in Hannover und Hildesheim.

c) Quittung des hannoverschen Kämmerers Johann Ollertag vom 18.7.1689. daß Jobst Beh-

     ling für seine Mutter und sämtliche Erben das Verschußgeld für 1677 – 1688 mit 12 Tha-

     ern bezahlt habe.

 

65. Kurze Notizen über den Prozeß Behling gegen von Lenthe wegen der Güter in Groß und Klein Giesen, vgl. E. 73.

a) über den Prozeßinhalt ähnliche Angabe wie im Auszug Nr. 73.

b) 1689 Sekretär Willerding Behling’scher Mandatarius, D. Anton Conrad Lilie

     Behling’scher Advokat.

c) Der Kapitänleutnant (Ludolf Behling) hat in Börre einen Erbhof und in Polle einen adligen

     Freihof.

d) 1712 Vergleich zwischen A. W. Lenthe und dem Amtmann Jobst Erich Behling.

 

66.  Verschiedene Urkunden Meyer-Pfaltz.

a) Abschrift des Wappenbriefes für Borchard Meyer, Bürger in Hildesheim 1525. Wappen:

     roter Hahn mit weißen Füßen und Schnabel.

b) Erbvertrag Jobst und Borchard Meyer, der Söhne Borchard Meyer’s. Hildesheim 1557

     Mittwoch nach Jubilate (Original): Borchard erhält als der jüngste nach Stadtrecht des 

     Vaters Haus und Hof, der auf 1500 Goldgulden veranschlagt wird.

c) Verschreibung 1563 (?) Margarete Meyer, Fritz Pfaltz’s Witwe verkauft ihr Haus auf der

     Schulen (?)  Straße in Hildesheim an ihre Brüder Jobst und Borchard Meyer.

d) Schuldbrief Borchard Meyer’s 1574 über 150 Gulden an seine Schwester Margarete, die

     Witwe des FritzPfaltz.

e) Vergleich zwischen Margarete Meyer, Witwe des Fritz Pfaltz einerseits und Hans Ladt-

     hausen und Johann von der Kirk (?) andererseits über die Hinterlassenschaft Jobst

     Meyer’s u. s. Ehefr. Katharina geb. Ladthausen. Hildesheim 18.9.1577 (Original):

     Margarete Meyer bleibt im Besitz der Güter Jobst Meyer’s und zahlt an Hans Ladt-

     hausen  und seine Schwestern 1000 Thaler. Margarete Meyer behält ihrer Brüder Klei-

     der, Wappen und Wehr, die Ladthausen erhalten, was ihre Schwester Katharina in die

     Ehe eingebracht hat.

f) Verschreibung 1590 (?):  Margarete Meyer, Fritz Pfaltz’s Witwe, überläßt ihr Haus auf

   der Osterstraße in Hildesheim an ihre Tochter Katharina, Witwe des Dr. Christoph Brandis.

 

67. Verschiedene Urkunden Pfaltz-Brandis.

a) Schadlosverschreibung wegen des Hauses am Markt. Ohne Datum. (Abschrift) Katharina

     Brandis geb. Pfaltz hat vom Kapital St. Crucius in Hildesheim auf drei Jahre ein Darlehn

     von 1000 Gulden aufgenommen. Für die Rückzahlung hat ihr Schwager Dr. Johann

     Lübbern gebürgt. Zur Sicherheit für diese Bürgschaft räumt Frau Katharina Brandis ihrem

     Schwager das Recht ein, sich, falls er aus der Bürgschaft in Anspruch genommen werden

     sollte, an ihrer gesamten beweglichen und unbeweglichen Habe schadlos zu halten.

b) Vereinbarung zwischen Frau Brandis und dem Provisor der Kirche St. Andreae in Hildes-

     heim. Ohne Datum. (Abschrift.) Frau Katharina Brandis erwirbt die Grabstätte des verstor-

     benen Henning Meyer für sich und ihre Erbe.

c) Gesa Brandis, Witwe des Bürgermeisters Tile Brandis, erklärtHildesheim Ostermontag

     1575 (Original) mit Wissen und Willen aller ihrer Söhne, folgende Schriftstücke im Besitz

     zu haben: Vertrag von 1566 zwischen Tile Brandis und ihrem Schwager Curd Blume über

     das Testament des Christoph Bluhme, ehem. Kanonikus St. Crucius Hildesheim, Ver-

     schreibung über 800 zum Testament gehörende Gulden, Verschreibung über 150 Gold-

     gulden von Jobst Brandis dem Aelteren, ihrem „lieben Böhlen“.

d) Ehevertrag 1595  (Original mit 11 Siegeln) zwischen Henning Brandis und Anna Hake.

 

68. Hausinschriften am Wohnhause in Hajen.

a) Als Europa zu Osnabrüg und Münster Fried traktiert Hatt mitt Gottes hülfe Erich Behling

     dies Haus fundiert.

A. S.     N.  M. 

b) Soli Deo gloria anno Domini 1646.

c) Pax intrantibus, salus exeuntibus, concordia inhabitantibus.

d) Sey trew, barmhertzig und begabe gern die Armen,

     So wird Gott dein und der deinen

     sich erbarmnen.

e) Invidia consumit ferrumque domumque vetustas

     Tollere verba Die vis inimica nequit.

f)   Der Jugend Art es ist, den bleiche Neid erregen.

     Und nach Belieben stets des Neides Giefft zu legen.

g) Haec ope Christe tua Domus est Exstructa fideli

     Fac  ope stare tua meque meamque

     domum.

h) Aedibus in nostris pax floreat alma fidesque

     Affluat omne bonum sint maja cuncta procul.

i)   Nos rapit e domibus divae inclementia mortis

     Ex coeli regno pectora nemo trahit.

k) Opes Citra eximium virtutis decus

     Domum male incolunt. Sin has commisceas Felicitas

     hinc summa belle nascitur.

l)   Exipit hospito iriadem sanctissimus Abram

     Hanc precor ut subeat limina nostra domus.

m) Fürcht Gott und für dei Haus zur Grechtigkeit

     So wird der Seegen folgen dem Haus allzeit.

 

69. Inschriften auf dem s. g. Ritterhof in Polle, mitgeteilt von Herrn akad. Zeichenlehrer

       K. Behling in Wilhwlmshaven.

a) Wohnhaus rechter Anbau:  „Si Deus pro nobis quis contra nos. anno 1661 ».

b) Wohnhaus linker Anbau :  « anno 1717 ».

c) Scheune: „ E. B. Fide sed vide. anno 1656 M. V.

 

70.  Grabsteine in der Kirche für Erich Behling, Johann Georg Behling und Ilse Magdalene Behling. Es sind aber noch weit mehr Behling’s in der irche von Hajen beigesetzt, z. B. Elisabeth Behling (III 3), Jobst Erich Behling (V a).

Der Grabstein Erich Behling’s enthält in ganzer Figur ausgehauen und farbig bemalt, im Kostüm zur Zeit des 30jährigen Krieges mit Degen und Reiterstiefeln. Links neben dem Bilde sind enthalten von oben nach unten die Wappen Behling, von Harlessem, Meyer, Lüdecke, rechts in gleicher Reihenfolge die Wappen Volger, von der Brüggen, von Windheim, de Billon.

Die Inschrift lautet:  Anno Christi 1596. 23. X. natus vir spectabilissimus Dominus Ericus Behling, Sereniss. Ducum Bruns. et Lüneb. Riclin. Peinae et Grondae per Annos 38 Praefectus. obiit  pia ao 67 aetatis suae 71 min. D. 29 Positum anno 1655  _ Vgl. Auch Mithof Kunstdenkmäler der Provinz Hannover Bd. I S. 44. -  Der Grabstein ist bei Lebzeiten Erich Behling’s gesetzt und nach dem Tode lediglich mit dem Sterbedatum ergänzt worden. Die Zahl 38 muß ein Schreibfehler sein.Es muß wohl 28 heißen. Dies geht auch aus der Bestimmung seines Testamentes hervor, daß sein Grab in der Kirche „an der Seite des Steinbildes“ unter der Mauer sein solle. Vgl. E.  8.

 

71.  Kirchenbücher Börrie.

Die Kirchenbücher von Ober Börrie beginnen um 1665, die von Nieder Börrie 1731. Es sind durchgesehen Taufregister 1695 bis 1711 (Jahrgänge 1712 – 1714 fehlend), Eheregister 1695 – 1715. Sterberegister 1695 – 1706 (dann fehlen einige Jahrgänge). Drei Taufeintragungen sind in der Stammfolge vermerkt.

 

72. Kirchenbücher Hajen.

Das älteste Kirchenbuch enthält zwei Seiten ohne Datum mit etwa 20 Geburten vor 1645, dann folgt für 1645 – 1648 das Bruchstück eines Taufregisters, in dem mehrfach Kinder Erich Behling’s als Paten verzeichnet sind. Von 1664 ab sind fortlaufend Tauf-, Ehe- und Sterberegister vorhanden, jedoch erst seit 1850 mit Namenregister.

Es sind durchgesehen Taufregister bis 1718, Eheregister bis 1742, Sterberegister bis 1720. Drei Taufeintragungen, drei Eheschließungen und zwei Beisetzungen aus dieser Zeit sind in der Stammfolge vermerkt.

 

73. Von Lenth’sches Archiv Schwarmstedt. Mitgeteilt von Herrn Baron v. Lenthe in Schwarmstedt.

Prozeßakten von Lenthe gegen die Erben Ludolf Behling’s wegen der Lenthe’schen Lehngüter in Klein Giesen. Vgl. E.  65. Prozeß wird geführt von von 1621 bis 1713. 1590 haben Dietrich und Curt von Lenthe von dem Eystädtischen Rat und Salzburgischen Domprobst Joachim Berner dessen ererbte Lehngüter für 8400 Reichsthaler mit lehnsherrlichem Konsens gekauft. 1649 ist die Belehnung durch Kurfürst Ferdinand von Cöln für Dietrichs Sohn Erich von Lenthe wiederholt worden. Das Lehn bestand aus zahlreichen Höfen in Sarstedt, Oldendorf, Ahrberge, Lünde u. s. w., insbesondere auch aus 13 Höfen in Groß und Klein Giesen. Bei der Teilung zwischen den Brüdern Dietrich und Curt von Lenthe erhielt erster auch Groß und Klein Giesen.

Dietrich von Lenthe übergab 1614 mit lehnsherrlicher Bewilligung an Gotthard Biermann aus Hildesheim wegen einer Schuld von 4000 Thalern auf acht Jahre anstatt der Zinsen den freien Meierhof in Klein Giesen mit 130 Morgen und acht Kothöfen. Als Dietrich von Lenthe 1621 sich mit Biermann abfinden wollte, verweigerte dieser die Herausgabe und wurde von Lenthe verklagt. Nach Dietrichs Tod 1632 blieb der Prozeß liegen. Inzwischen starb auch Gotthard Biermann. Seine Schwiegersöhne Jobst Viehweg und Ludolf Maahse teilten sich seine Güter. Jobst Viehweg u. s. Ehefr. Anna verkauften 1652 für 1960 Thaler ihre Güter an Ludolf Behling, Ludolf Maahse in Hildesheim seinen Anteil 1662 zum Teil an den Landrentmeister Hartwig Blume, zum anderen Teil an Ludolf Behling. Nach Bejhling’s Tod versuchten Erich und Dietrich Christian von Lenthe vergeblich die Güter in Giesen in Besitz zu nehmen. Derselbe Versuch wurde nach Job. Georg Behling’s Tod gemacht. Der Prozeß ging dann weiter und wurde 1713 durch Vergleich zwischen dem Oberappellationsgerichtsrat Albrecht Werner von Lenthe und Jobst Erich Behling und dessen Geschwister beendet. Die Behling’s gaben die Güter gegen Abfindung heraus.

 

74.  Lehnsakten der von Lenthe’schen Lehnsregistratur in Lenthe betr. Das Behling’sche 

Afterlehn. Mitgeteilt von herrn Baron G. v. Lenthe in Schwarmstedt.

Zu den 1590 durch Dietrich und Curt von Lenthe von der Familie von Berner (von Barner) gekauften Lehngüter gehörte ein Güterkomplex bestehen aus folgenden Lehnsstücken:

a) Burglehn in Everstein, ein Baumgarten daselbst,

b) einem Hof in Werse mit 4 Hufen Land und 4 Kotstellen,

c) einem Hof in Hajen mit 3 Hufen Land und 3 Kotstellen,

d) neun Hufen Land in Hardessen,

e) 4 1 /2 Hufen Land mit 2 Kotstellen in Ertelsen (Aerzen).

Mit diesen Gütern, von denen bereits 1590 die zu a,  b, und d verdunkelt, d. h. irgendwie früher veräußert und verloren waren, wurden die Götz von Olenhusen und 1619 die Brüder Dietrich, Wilhelm und Erich die Wreden beasterlehnt. Erneuerung der Belehnung 1631 für Dietrich den Wreden zu Polle durch Dietrich von Lenthe, 1640 für Dietrich Wrede mit Behuf seines Schwestersohnes Caspar Michael Wrede durch Jobst Heimardt von Lenthe.  1640 und 1648 wird die Leibzucht für die Witwe de Wrede’s genehmigt.  1656 erhält Erich Behling die Lehnsanwartschaft für den Fall des Aussterbens der Wrede’s.  1657 Belehnung Erich Behling’s, 1668 desgl. Joh. Georg Behling’s,  1681 desgl. Der Witwe Joh. Georg’s für ihren minderjährigen Sohn,  1697 Belehnung Jobst Erich Beling’s.

Nach einer Spezifikation (1666 ?) bestand das Lehn noch aus folgenden Stücken: in Hajen einem Meierhof von 72 Morgen und in Aerzen aus 60 Morgen Land, die unter 20 Kolonen aufgeteilt waren.

 

75. Adelsbrief für Ludolf und Erich Behling, ausgestellt vom Hofpfalzgrafen Johann Jürgensohn von und zu Trachenfels, Hildesheim 18.6.1666. Mitgeteilt von Herrn Hofmarschall und Kammerherr von Behling in Arolsen, in dessen Besitz der Originalbrief ist.

 

Abschnitt F.:  Schriftum und sonstige Quellen.

 

F. 1: Everd von  Berckhusen’s Wäskenbok 1553, veröffentlicht in den Hannoverschen Ge-

 Schichtsblättern, 23. Jahrgang, Heft 3 u. 4.

F. 2: Wilhelm Linke, Niedersächsische Familienkunde.

 Aus der in diesem Buche erfolgten Zusammenstellung der in der Staatsbibliothek in  Hannover vorhandenen Leichenpredigten konnten für die Stammreihe und für die Vorfahrenlisten  Behling’scher Frauen und  Schwiegersöhne zahlreiche Geburts- u. Sterbetage entnommen werden. Im besonderen wurden die von Herrn Provinzialamtmann Linke freundlicher Weise hergestellten Auszüge aus den Leichenpredigten fürFolgende Personen herangezogen:

 a) Dorothea Behling geb. Von Harlessem, *  1567,   1649.

 b) Erich Behling, *  1596, 1667. 

 c) Magdalene Behling geb. Volger, *  1601, 1675.

 d) Ludolf Behling,  * 1598,  1677.

 e) Ilse Behling geb. Brandis, *  1603, 1663.

 f) Dorothea Behling geb. Reiche,  * 1644,  1681.

 g) Anna Elisabeth Behling,  * 1632,  †  1647.

 h) Johann Georg Behling,  * 1637,  1679.

 i) Ilse Magdalene Behling geb. Storre,  * 1647,  1692.

 k) Jobst Erich Behling, *  1665, 1718.

 l) Friedrich Ludwig Brandis,  * 1626,  1676.

 m) Marie Haffner geb. Koch, *  1626, 1651.

 n) Justus Hahn, *  1626, 1673.

 o) Weerner Julius Günther Hantelmann, *  1677, †  1741.

 p) Ilse Maria Kleß geb. Hahn, *  1659, 1690.

 q) Johann Erich Reiche, *  1615, †  1654.

 r) Anna Rettberg geb. von Dhey, *  1607, 1685.

 s) Johann Heinrich Rettberg,  * 1636,  1713.

 t) Anna Juliane Rettberg geb. Fischer,  * 1647,  1715.

 

F. 3: Deutsches Geschlechterbuch (Genealogisches Handbuch Bürgerlicher Familien).

 Görlitz.  Verlag C.  A.  Starke.

 a) Bd.  11: Berckelmann.

 b) Bd.  21: Brandis.

 c) Bd.  46: Schlemm.

 

F. 4: Gothaer Briefadliges Taschenbuch. Gotha. Verlag   J. Perthes.

 a) Jahrg. 1910:  von Behling.

 b) Jahrg. 1912:  von Reiche.

 c) Jahrg. 1913:  von Hantelmann.

 d) Jahrg. 1914:  von Rettberg.

 e) Jahrg. 1918:  von Storre.

 f) Jahrg: 1929:  von Anderten.

 g) Jahrg. 1920:  von Damm.

 

F. 5: Dr. Jürgens: Hannoversche Chronik.  Hannover 1907.

F. 6: R. Doebner:  Urkundenbuch der Stadt Hildesheim,  Bd. I - IV. Hildesheim 1890-

F. 7: Ahnentafel von Arnswaldt in Familiengeschichtliche Fehlerquellen, Bd. I, Heft 4.

 Leipzig. Verlag Spohr.

F. 8: Mitteilungen des Landrats W. Albrecht in Lüneburg.

F. 9: Mitteilungen des Amtsgerichtsrat Swart in Rendsburg.

F.10: Mitteilungen des Landesbaurats Grote in Northeim.

F.11: Mitteilungen des Regierungsbaumeisters Schlemm in Königsberg.

 

Abschnitt G.:  Namensverzeichnis.

 

Verzeichnis der in den Abschnitten B., C. und E. außer dem Namen Behling vorkommenden Familiennamen.

 

Achtermann C. XI 5, 10.

von Adelebsen E. 30 a, 30 f.

von Alten E. 12,  14, 18, 19.

von Anderten C.  IX  7, 14, 28, 56;  C.  X 15, 30, 60.

Arenhold E.  34.

Auginn C.  VIII  7.

 

Backhaus E.  27.

Bansen B.  n.  36, E. 55.

Barlevsen C. IX 58.

von Barner vgl. von Berner.

Barner vgl. Berner

Bartel B.  XI a.

Bartenstein B. IX a.

Baxmann E. 63.

Becker E.  63.

Behm E.  45.

von Behling B. VI a 2, n. 34,  E.  53.

Bennecke E.  60.

Bente E. 58.

Berckelmann C. XI 7, 14,  28, 56.

von Berckhusen B.  II a  1,  n.  3,  E.  40.

vom Berge E. 25,  26, 30 m.

von Berner E.  74.

Berner C.  V 9, 18,  E.  33, 73.

Bessel E.  15.

Beußel B.  VII a, n. 36,  E.  55.

Bex C. IX 5, 10,  20.

Biermann E.  73.

de Billon C. V  7.

von Block B. V  a 5, n. 32.

Blome C. III  9,  18, 36,  C.  VII 29,  58,

 C.  VIII  9,  18, 36,  C.  IX  60, E. 30 r.

Blum E.  63.

Blume C. IX 15,  30, C. X  31, 62,  E.  67, 73.

Bode E.  58.

Bolmann E. 30 r.

Bolte B. VIII b.

Bothe B. n. 20.

Von Botmer E.  30  n.

Brandis B. II a  4,  III 2,  n.  20, C. III  1.  2,  4,  8,  16.

 C.  VII 7, 14,  28, 56,  C.  VIII  1,  2,  4,  8,  16.

 E.  10, 29,  30 a, 33,  38, 42,  66, 67.

Breiger B. n. 23,  E. 48.

Breymann E.  63.

von Broitzen E.  63.

Broyer E.  33.

von der Brüggen C. V  3,  6.

von Bülow E. 16.

von Bültzingslöwen E.  63.

Büntingen E. 63.

Bulle C. IX 3,  6,  12, 24,  48,

 C.  X 7,  14, 28,  56, E. 6, 42.

 

von Campen B.  VII d, C. IX 25, C. X  57.

Christian Ludwig Herzog E. 14,  15, 18,  30 m.

Cleve E. 63.

Corleberg E. 23,  24, 25,  26, 30 m,  58, 60.

Corvey Abt von E.  30 p.

Corvinus C.  XI  59.

Corwante E.  63.

Cramer C.  I 17,  34.

von Cronhelm B.  n.  10, E. 47.

Crull C. XI 15,  30.

 

von Damm C.  XI  25, 50.

von Damme E. 33.

Dechant E. 63.

Denicke B. n. 14,  E.v 7,  8.

von Dhey C.  X 5, 10.

von Döhren E.  63.

Domburg E. 30 p.

Dorhagen C.  V 45.

Dorn E. 33.

Drexels C. VIII 13, 26.

Dreyer E.  63.

 

Ebeling C. VII  31.

Eike B.  n.  29.

Eißmeyer E.  23, 60.

Elterlein E. 63.

von Eltz B.  n.  10, E. 47.

Erythropel B.  n.  24.

 

Fabricius B. IX b.

Farman B.  X a.

Fasius B.  n.  29.

Ferdinand Kurfürst E.  73.

Fischer C. X  3,  6,  12, E. 33.

Flentjen E.  30 m, 60.

Francke E. 63.

Fredebold C. XII  51.

Fricke B.  X b,  E.  23, 26,  58.

Friedrich Ulrich Herzog E. 24.

Frühauf E. 63.

 

Gangelt C. XII  39.

Georg Wilhelm Herzog E.  30 m.

Gercke E.  63.

Gersewald C. IV 25,  C.  VI  9.

Gevekoth C.  XI  17.

von Gloer E. 30 r.

von Goeben B.  n.  32.

von Goldstein B. II a  4.

Grefe E. 45.

Gretz E. 63.

Groite C. I  35.

Gülke B. IX e.

 

Habel E. 63.

von Haerlem B. VI a  4.

Haffner B. n. 5, C. II 1, 2, 4.

Hagemann B.  IX c.

von Hagen E. 34.

Hahn B.  III 1, X c, n. 18,  C.  VII 1, 2, 4.

 E.  10, 37,  39, 40,, 42.

Hake C.  III 3,  6,  C.  IX  29, 58,  C.  X 61,  E.  67.

Hamelmann E. 30 p.

Von Hamstedt C.  XII 17,  34, E. 63.

Haneke E.  34.

Hansen E.  35.

von Hansing B. n. 23,  E.  51.

Hansing B. IV 2,  n.  23, E. 48.

Hantelmann B.  V a 2,  n.  27, C. XI 1,  2,  4,  8,  16, 32.

von Harlessem B. II a, II 2,  n.  2,  C. I  1,  2,  4,  8,  16.

 C.  VII 3,  6,  E.  2,  4,  6,  27, 30 g,  31, 36.

Hausdörffer E. 63.

Heine B. n. 24.

Hemeke E.  30 q.

Hencke C.  VI  7.

Henckel von Donnersmarck E.  63.

Herl B.  IX  f.

Hillegeist E.  63.

Hinüber B. n. 29.

Hoffmann E.  26.

Holthusen C. III 37, C. VIII 37.

Hopfenstock E. 30 r.

von Horn C.  XI 3, 6, 12,  24, E. 63.

Hornaeus B.  n.  16.

von der Hoya C.  IV  5.

Hoyer E. 45.

Hudemann C.  XI  29, 58.

von Hudessen C.  XI  51.

Hülsing C. IV 19,  38.

Hüpeden C. XII  15, 30,  60.

Hulscher E.  45.

Hundertmark B. n. E. 26,  44.

 

Jäckel C XI 57.

Idensen C. V  23, 46.

Jentes C.  IX  21.

Imhof C. IX 59.

von Jobin E. 63.

Jordeus E. 33.

Isenbart B.  n.  34, E.  53.

 

Kauffmann E. 63.

Kaufmann E.  51.

von Kettelhadt E.  63.

Kettelhaken C. IV 49,  C:  VI  17.

Kilmar E.  63.

von der Kirk E.  66.

Kleß B.  n.  18, n. 20,  E.  41.

Kley E.  58.

Koch B.  II a 2, n. 5, n. 6, E. 2,  3,  38.

von dem Knesebeck E. 1.

König C. XII  31.

Kopmann E. 36.

von Korff B. VII  a 1, n. 37.

Kornemann E. 63.

Kreved C.  I 21,  42.

Krückemeier B. X  d 2.

Kühorn C.  VIII  3,  6,  12.

 

Ladthausen E.  66.

von Lafferd C. XII  39.

Lamhard C. XII  49.

Lanpe B. VII  b,  E.  9.

Lange C. X  11.

Lappe E. 30 r.

von Leinde (Lembde) C.  V 41.

Leiste C.  IV  13, 26,  C.  VI  5,  10.

von Lenthe E.  30, 65,  73, 74.

Lesche E.  63.

Lilie E. 65.

Lili E.  1.

Limborg C. I  23, 46,  C.  III 39,  C.  V 17,  34,

 C.  VIII  39, C. IX 31,  57, 62,  C.  X 63.

Lindemann C. III  7.

Von Linsingen E. 63.

Littlen C. V. 35.

von Loeneisen B. VII b.

Lohöfer B. VII d.

Lorleberg C. XII  25, 50.

Lübbern E. 67.

Lüdeke C.  I 3, 6,  E.  8,  30 b, 30 d,  30 e.

Lüteke E.  33.

Lüttich E. 63.

 

Mahse E. 30 i,  73.

von Mahrenholz E.  12.

von Massenbach E.  63.

Mattenberg C.  XII 61.

Matthias C.  XII 13,  26, 52.

Meigen C.  X 9.

von Mengersen E. 30 b.

von Mewen C. IX 23.

Meyenberg B. n. 24.

Meyer B. I, n. 27,  C.  III 11,  22.

 C.  VIII  11, 22,, E. 1, 23,  26, 66,  67.

Mollinus C,  IV  7,  14.

Montanus vgl.  Vom Berge.

Motz C.  XII 59,  61.

von Münchhausen E. 4, 30 b,  30 d, 30 h,  30 n, 30 o,  30 p, 30 s.

 

Naur E.  33.

Nebelsieck B.  X d.

Nessel C.  IX  11, 22.

Neudörffer C.  II  3,  6.

 

Oelffen B. IV 4, n. 24,  E.  48.

von Olenhusen E. 74.

Ollertag E.  64.

Olvheim E. 30 i.

Oppermann E. 4, 30 b,  30 d.

Osthoff E. 42.

Otto B.  n.  27.

 

Palm E.  63.

von Peinen C.  XI  9,  18.

Peters E.  15.

Pfaltz B.  II a 4, C. III 5, 10,  C.  VIII  5,  10, E.  66, 67.

von Post E.  30  i,  30  s.

Pralle C. XII  19, 38.

Puffe C. X  13, 26.

Purgold B. V  a 3, n. 30.

 

Quirre C. IX 57,  E.  12.

 

Radelebsen E.  26.

von Rautenberg E.  4,  30 h.

Raven C. VI 3,  6.

von Rehden E.  30 b.

Reichard C.  IV  );  18.

Reiche B.  II a 4, III  1,  n.  4,  n.  10, n. 15,  n.  16,

 C.  IV  1,  2,  3,  4,  6,  8,  12, 24,  48,

 C.  9,  30 o, 37,  39, 40,  47.

Reimerdes C. XII  51.

Reinbold B.  n.  23.

Reinecke E.  63.

Reinhold B.  n.  24.

Reinking C.  IX 13,  26, C. X 29,  58.

Von Rethem C.  XI  13.

Rettberg B.  V a,  C.  X 1, 2, 4, 8, E. 48,  50.

Ricke E. 58.

Ridderbusch B. XI b.

Ritzenberg E.  63.

Rogge E. 22,  23, 25,  26, 60.

Roland C.  IX  59.

von der Rosen C. XII  29, 58.

Rosen C. IX 9.

Ruperti B. VI a 3,  n.  35.

Rupstein E.  63.

 

Sander B.  n.  2,  27, E. 8, 40.

Sanders B. VII c.

Sehliger E.  43.

Seldenbot C. V 11,  22, 44.

von Sesen C. XII  39.

von Sode C.  I 5,  10, 20,  C.  V 33.

von Sommer E.  63.

Spangenberg B.   V a 4,  IX b, n. 31,  C.  XII 7,  14, 28,  56.

Spiegelberg C. XII  9,  18.

Spierling C. XII  1.

Spilsker E.  23.

Spinting B.  II a 2, n. 7, E. 2.

de Sprenger E. 33.

von den Süstern E. 33.

 

Schäper E. 30 k.

Scharnhorst E. 23.

Schlemm C. XII 3, 6, 12,  24, 48,  E.  63.

Schlitt E. 63.

Schmidt E. 63.

Schmied C. XII  49.

Schneider B. V a 3, n. 29,  C.  XII 57,  E.  49.

Schrader C.  XII 27.

Schubart E.  63.

Schünemann E.  30 m, 60.

Schultze B.  II a 1, n. 4, n. 16,  E.  40.

Schwartzkopf B.  n.  6.

 

Stamer B.  VIII a.

Stawers C. VI 33.

von Stopler E. 63.

Storre B. IV,  n.  22, C. IX 1, 2, 4, 8.

 E.  6,  42, 43,  44.

 

Tappe E. 33. 

Teßmar E.  25, 30 d.

Thönen C.  VII 5, 10.

Thormann E.  26.

Tönebeil E.  23.

Tormin E.  63.

von Tossem C.  I 47, C. III 39.

von Trachenfels E. 75.

Trescho C. IX 63.

Trope B. V b 5, C. I  7,  E.  62.

 

Varhirher C. IX 63.

Vasmar B.  I 2.

Viehweg E. 73.

de Villers E.  63.

de Vilter E. 33.

Vogt E.  23.

Volger B.  III,  n.  14, n. 16,  n.  24, C. V  1,  2,  4,  8,

 16, 32,  E.  6,  7,  11, 28,  45

 

von Wackerhagen E. 63.

Wackerhagen B. VI a,  VII a,  C.  XII 1, 2, 4, 8, 16,  32,

 E.  51, 63.

Wagemann E.  19.

Walter C.  XII 5, 10.

Walther E. 63.

Warlisch E.  63.

Wecke E. 25.

Wedekind E.  45.

Wehing E. 45.

von Weihe B. n. 10,  E.  12, 18,  47.

Wickenkamp C.  IX  61.

Wildefeur C. VII  15, 30,  E.  30 f.

Willerding E.  65.

Willingen B. V b 1.

Von Windheim B.  n. 14,  n. 23,  C.  I 11,  22, 44,  C.  III 19,  38,

 C.  V 5, 10,  20, 40,  C.  VII 59,

 C.  VIII  19, 38,  E.  7,  18, 31,  63.

Windhorn E.  63.

Winkelmann C.  III 17,  C.  VII 57,  C.  VIII  17.

von Wintersheim C. IX 49.

von Wirring E. 63.

Witerbe E. 27.

von Wobersnow E. 30 c.

Woltersdorff C.  IV  15.

von Wrede E. 45,  74.

Wrisberg B.  VI b.

Wülffe E.  30 r.

von Wulfen E.  63.

 

Von Zenge E. 63.

Zwilgmeyer B.  VI a  6.