Güter im Leingau und der Nachbarschaft. Lippoldsberg. Artlemißen.
Göttingen. Mariengarten. Stiftung des Klosters. Dransfeld u. Nachbarschaft. Denckershausen. Rodolveshusen.
Das unter dem Maynzischen Erzbischof Ruthard (1088 – 1109) gestiftete, am rechten Ufer der Weser im Leingau liegende Kloster Lippoldsberg a) erhielt mehrere Schenkungen aus der Nordheimschen und von der, in der Nachbarschaft begüterten Eversteinschen Familie. Es bekam 1202 XXIII a. von dem Grafen Albert dem III. Güter in Artlemißen und den Dienst daselbst. Da dieser Ort bei Lippoldsberg zu suchen ist b), so scheint die Bemerkung der Ur-
a) Die älteste Geschichte des Klosters liefert Wenk II. 984.
b) s. Chron. Lippoldsb. bei Ledderhose in d. kl. Schriften I. 196 u. f.
kunde, daß diese Güter zu des Grafen Gerichtsbarkeit gehörten ( ad nostram jurisdictionem spectantia) wichtig, um sich nach einer gräflichen Gerichtsstätte umzusehen,wenn nicht durch das Wort jurisdictio eine Vogtei über einzelne Güter hat bezeichnet werden sollen. Von Lippoldsberg an bis über Göttingen durch den ganzen Leingau hinaus erstreckten sich die Eversteinschen Besizungen. Zu diesen können wol die Lehne, welche die im Leingau ansäßigen Familien von Adelepsen, Berlysch Bodenhausen, Boventen, Fredeland, Gladebeck, Grona, Hardenberg, Hanstein, Kerstlingerode, Schnehen, Stockhausen und Uslar von den Grafen hatten a), gerechnet werden. Bei dem mangel eines Eversteinschen Lehnbuches kennen wir diese nur zu einem geringen Theile. Was die von Adelepsen hatten, wißen wir nicht. Das nicht fern von Lippoldsberg liegende Schloß Adelepsen scheint kein eversteinsches Lehn gewesen zu sein, welches in den neueren Lehnbriefen sonst erwähnt sein würde b). Hans von Berlepsch hatte 1392 CCCCXVIII a. von dem Grafen Hermann Güter in den be-
a) Dieses Verzeichnis Eversteinscher Lehnleute stellte der Hannov. Archivar Hofmann auf. S. a. Scheid zu Moser’s Br. L. Staatsr. S. 229. a. Wenk II. 811.
b) s. Herz. Erich Lehnbrief von 1512 bei Struben in d. Rebenstunden in d. Zugabe z. 34sten Abh. §. 1.
nachbarten Jünde, Mengershausen, Bremenrode und Nienrode; die von Bovenden waren 1398 CCCCXXVIII a. wegen Besizungen in Jühnde a) Schnehen, Mengershausen, Bordel und Lemmenscheid deßen Vasallen; die von Gladebeck trugen wahrscheinlich die im Klenkschen Lehnbriefe CCCCXCI genannten Güter in Lütgen-Schnehen und alten Grohnde (Grone) von den Grafen zu Lehn; die von Grona hatten von ihren deren in Olderikeshusen, Obern-jesa un d Grone b) und Hermann von Hardenberg empfing von dem Grafen Ludwig
a) s. Kuchenbecker in anal. Hass. Coll. VII. p. 169. a. Merian’s Topogr. V. Braunschw. S. 129.
b) Treuer’s Münchh. Geschl. Hist. U. B. S. 249.
1309 CCXCVII Lehngüter in Volkerode im Gerichte Hardenberg. In diesem Bezirke ist auch wol das Dorf Balhorn zu suchen, wo der Graf Conrad VI. und sein Sohn 1283 CCVII ihrer Verwandtin Benedicte Güter gaben. In Göttingen müßen die Grafen reich begütert gewesen sein, wenn es richtig ist, daß die Brüder des 1256 vom Herzog Albrecht von Braunschweig gefangen genommenen Grafen von Everstein s. § 46 das Franziskaner-Kloster ...... gestiftet haben. Es fehlt die Stiftungsurkunde, indeßen war das Familienwappen auf dem hohen Chor zu stehen c). Die rechte an dem Zehnten in Göttingen, welchen der Graf Ludwig
c) s. Zeit- und Gesch. Beschr. V. Göttingen Th. II. B. III.
1305 CCLXXXV für das Kloster Walkenried entsagte, deuten auch auf ein vorzügliches Besizthum. Wenn Herren von Everstein in Göttingen das Grafen-Richter oder Schultheißenamt bekleidet haben sollte a), so haben sie woö nicht zur gräflichen, vielmehr zur adlichen Familie dieses namens gehöret, da Grafen schwerlich das Amt als Stadtgrafen übernahmen. Bei dem hohenGerichte am Leineberge bei Göttingen b) haben Grafen von Everstein, so viel bekannt ist, das Grafenamt nicht verwaltet.
In der Stiftung des Klosters in Welderikeshausen, Mariengarten genannt, nicht fern von Göttingen, haben die Grafen einen wesentlichen Antheil gehabt. Der Bau deßelben soll von einem Probste in Bueren auf dem Eichsfelde beschloßen, deshalb am 14. Februar 1241 (1243?) mit Einwilligung der Grafen Ludowig, Conrad, Hermann, Heinrich, Friedrich, Dietrich und Albert des Probstes zum h. Kreiz in Hildesheim ein Besiztum von 4 Hufen in
a) s. Zeit u. Gesch. v. Gött. Th. I. K. I. S. 5.
b) Ueber dieses Gericht s. Zeit- u. Gesch. Beschr. v. Gött. Vorr. S. 72. Grupen in disc. for. p. 696 et 803 seq. Scheid zu Moser’s Br.L. Staatsr. S. 328 a. Wenk II. 692. 703. 718 u. f.
Welderikeshausen angekauft, die Ausführung jedoch durch die 1256 stattgefundene Fehde des Grafen Conrad mit dem Herzoge von Braunschweig s. §. 46. verschoben sein a). Beim Mangel der Urkunde läßt diese Nachricht sich nicht genau prüfen. Das ist nur zu bemerken, daß ein Graf Dietrich völlig und ein Heinrich, als ein Sohn Albert des III. unbekannt ist. Das Kloster war 1250 LXXXV noch nicht erbauer; zum Besten dess in Welderikeshausen zu erbauenden Klosters damals der Pfarrer in Siboldshausen mit Einwilligung der Söhne Albert des III. seinen Rechten an der von ihnen abhängigen Kirche daselbst. (s. Urk. von 1257.) Im Jahre 1257 CVII war es erbauet, und führte den Namen Mariengarten, wie die vorbemerkten Grafen die Kirche von Siboldshausen b) davontrennten, und jenen dafür Güter in Dransfeld gaben. Den genaueren Antheil der Familie an dieser Stiftung können vielleicht bis jetzt nicht
a) s. Kotzebue in antiq. Reinhus. p. 91 – 93 MS. S. a. Harenberg p. 1408. 1409.. u. Leyser p. 48. 55.
b) Das Patronat dieser Kirche hatte 1315, wie die Eversteinsche Familie noch blühte, Friedrich von Rostorf, welches er nebst der Vogtei daselbst und in Schehen dem Maynzischen Erzbischof Peter überließ. S. de Gundeaus in cod. dipl. III. 129 und Scheid v. Abel in d. ....... Doc. S. 589.
aufgefundene Urkunden des Erzbischofes von Maynz vom 31. Mai 1250 a), vom Pabst Alexander von 1256, vom römischen Könige Wilhelm und dem Herzoge Albert von Braunschweig b). nachweisen. Der Graf Engelbert scheint sich noch 1282 CXCIII in Ma-
a) s. Meyer in antiq Pless. p. 22. wo die Urkunde dem Erzb. Severin zugeschrieben wird, welcher aber 1250 nicht Erzbischof war.
b) s. Kotzebue I. c.
riengarten Rechte angemaaßt zu haben, welche ihm das Kloster bestritt. Bei dransfeld können 1266 CXLIII a. die Mengershausenschen Güter in Frederickeshausen c) Eversteinsche Lehne gewesen sein. In dem Leingau, und wahrscheinlich nahe bei dem Kloster Hilwartshausen mag auch Ungerethe, wo Graf Adelbert 1162 Maynzische Lehne besaß d),
c) Wie der Abt Johann von Bursfeld am 27. Sept. 1430 einen Meyerbrief über Güter in Frederikeshausen ausstellte (ungedr.) bemerkte er, sie lägen an der Feldmark von Dransfeld. In dieser Urkunde war für jeden neuen Abt ein Stübchen (stovecken) Wein ausbedungen und Dem Meyer zur Pflicht gemacht die Güter auch durch Mergel zu verbessern.
d) Ein von Raspe in Caßel gemachter Auszug aus einem Helmershauser Urkundenbuche enthält: Conradus Comes de Everstein habet Vagarethe in beneficio a Moguntino; und Adelbertus C. de Eversten habet Widdikesson in beneficio Moguntino idqac donat Helmwardessen in concambium dato praedio in Vagerethe. Graf Conrad wird in diesem Auszuge zweimal mit der Jahreszahl 1139 angeführt, ohne jedoch der Urkunden weiter zu erwähnen.
und Ungerenden, wo 1299 a) CCLXVI ein Graf Otto diesem Kloster Güter gab, gesucht und nicht mit Ungetrun und Ungerodet im gau Auga verwechselt. b) Nicht fern vonDransfeld sind auch wol die Orte Stutenrothe, Berneßen und Immeßen, deren Zehnten der Graf Albert III. 1207 XXX dem Kloster Lippoldsberg gab, zu suchen. Eine ungedruckte Urkunde des letzteren von 1210 bezeichnet einen Ort Bernßen bei Bartolderode (Barterode im Ger. Adelepsen?); und Imgsen, ein von Stockhausenschen Gut liegt ebenfalls in dieser gegend. Ob Friedland bei Mariengarten, eine Eversteinsche Besizung war c), ist urkundlich nicht nachzuweisen; wahrscheinlich ist es, wenn die gräflichen Lehnleute von Fredeland ihre Namen von den Gütern geführt haben. In der Nachbarschaft von Göttingen hatten die Grafen noch Güter, Maynzysche Lehne in Denkershausen im Amte Brunstein s. Urk. v. 1310 und
a) Leyser hat die Urkunde p. 38 (nicht 36 wie im U. B. steht) von 1309
b) s. Falcke p. 360 Reg. Sar. p. 17 nr. 258. Ebirhardi trad. Fuld. bei Schaunat p. 316 nr. 21
c) s. Zeit- u. Gesch. Beschr. V. Götting. B. I. Kap. II. S. 56.
1312 CCXCIX u. f. und in Rodolfeshusen, vielleicht dem ehemaligen Pleßischen Dorfe Radolfshausen oder dem wüsten Radelveshusen bei Moringen a) oder in Rolshausen im Amte Sieboldehausen b) s. Urk. v. 1209 XXI und v. 1239 XLIV a. u. f.
a) s. Wenk II. 766 – 768.
b) So glaubt Wolf in d. Gesch. d. Eichsfeldes II. 30.
Güter auf dem Eichsfelde. Im Heßischen an der Werra; im
Hildesheimscen und im Amte Gandersheim.
Das Burggrafenamt in Rusteberg, welches Graf Conrad IV. 1239 LIX übertragen erhielt, scheint von ihm als ein Erbgut in Anspruch genommen zu sein, weil er sich damals darauf berufen, daß sein Vater es schon bekleidet, und da auch seinen Brüdern gewiße Rechte zugesichert wurden. Nach ihm war keiner aus seine Familie weiter in diesem Amte c). Bei Rusteberg hatten die Grafen Maynzische Lehne; auch Güter in Woldesha, (Waldhausen) Eke-
c) s. Wolf in d. Gesch. d. Eichsfeldes II. 79.
neberg und Hagen, welche von dem Grafen Ludwig dem Aelteren Dieterich von Woldesha und seit 1291 Hugo v. Mark auch Conrad v. Rusteberg, demnächst von Braunschweigdie von Hanstein zu lehn trugen a). Ob die Grafen, die ihnen 1230 XLVI zugedachten Lehne, wel-
a) s. Wolf a. a. O. I. 89.
che dem Erzstifte Maynz durch den Tod des Grafen Heidenreich von Lutterberg eröffnet waren, erhalten haben, ist nicht bekannt. Nach der Zusicherungs-Urkunde scheinen auch andere berechtigte Personen vorhanden gewesen zu sein. Ueber ihre Besizungen an der Werra, in der Herrschaft Bilstein b) fehlen bestimmte Nachrichten. Im Heßischen, in Berge und Hebeushausen standenihnen die Kirchen zu, welche die von Bischofshausen jetzt von Hannover empfangen c). Der Eversteinschen besizungen im Hildesheimschen erwähnt die Urkunde von 1298 CCLXIV; in Heckenbleck an der Leine oberhalb Alfeld besaßen die Grafen das Obereigenthum des denen von Gandersheim untergebenen halben Kirchlehns d).
b) s. Rommel’s Gesch. v. Heßen II. Anm. S. 215. not. 30.
c) s. Heß. Beitr. Beitr. Bd. I. St. 7. S. 411.
d) s. Harenberg p. 897.
Pfandschaften. Vlotho. Kruckeberg und Helmershausen.
Gieselwerder. Lügde. Güter bei Marienmünster.
Schloß Tonenburg bei Corvey.
Otto Graf v. Everstein Herr von Polle, am 7. Jan. 1290 CCXXXVI vom Erzbischofe Siefried von Cöln zum Marschall von westphalen bestellt, war Pfandinhaber der Hälfte des Schloßes und der Stadt Vlotho an der Weser, welche zu dem Marschallamte gehörte a). Viel-leicht hatte er, wie die Marschälle gewöhnlich thaten, dem Erzbischofe Vorschüße gemacht, als derselbe von Gerhard Edlen von Berge am 21. Juli 1290 deßen Antheil an Vlotho kaufte b). Er räumte es übrigens unentgeldlich dem grafen Otto von Ravemsberg ein. s. Urk. vom 7. December 1309 CCXCVIII.
Schloß Kruckeberg c) neben Helmarshausen an der Diemel, welches nach einer ungedruckten, in Werl am 28. April 1282 von Hermann Spiegel ausgestellten Original-Urkunde, demselben von dem Erzbischofe Siefried von Cöln anvertauet war, befand sich später in dem Pfandbesize eines Grafen von Everstein, vielleicht des Grafen Otto VIII., wenn der gleich zu erwähnende spätere Inhaber der Pfandschaft, der Graf Hermann sein Sohn ge-wesen. Die Verpfändung scheint erst nach 1303 geschehen zu sein, indem damals dem Edlen
a) s. v. Ledebur’s Gesch. von Vlotho S. 136.
b) s. Würdtwein in subs. dipl. XI. 128.
c) Da der Cölnische Erzb. Engelbert 1220 von dem Abte in Helmershausen die Hälfte der Stadt Helmershausen bekam, Schaten I. 986. Wenk II. U. B. S. 140 und erst danach. Als die Mönche Ihn an dem Baue einer Burg gehindert hatten, die Materialien zu den Mauern des Schloßes Kruckeberg verwandt haben soll, s. RommelI. 283 so kann der Bau deßelben, wie von ihm II. Anm. S. 189 geschieht, nicht in das Jahr 1213 gesezt werden.
Heinrich von Sternberg, als Cölnischen Amtmann das Schloß anvertrauet war a). Der Graf Hermann (II.?) harte nebst dem Ritter Hermann von Brackel, wahrscheinlich seinem Vetter (s. Urk. v. 1317 CCCXIX) 1333 CCCLII a. von dem Abte in Helmershausen auch den Antheil des Klosters an der Burg und der mit selbiger immer in Verbindung gestandenen Stadt Helmershausen b) zur Bewahrung erhalten. Die Cölnische Pfandschaft endigte 1336.
a) S: A: Ledebur a. a. O. S. 130.
b) Herr Leutnant Schrader hat über die Stadt Helmershausen in Wigand’s Archive Bd. IV. Heft I. S. 17 einige Mittheilungen gemacht.
Wie der Graf Hermann den Pfandschilling von 2200 Mark Soester Denare zurück haben und das Pfand weltlichen Fürsten überlaßen wollte, lösete es 1336 CCCLVI der Paderbornsche Bischof Bernhard, nachdem er und Bertold von Büren Marschall von Westphalen die Versazsumme auf 1500 Mark herunter bedungen, ein. Der Bischof, welchem der Cölnische Erzbischof Walram die Pfandschaft übertrug, lieh dazu 1500 Mark, jede zu 18 Schilligen gerechnet vom Kloster Marienmünster. s. Urk. von 1339 CCCLXIV. Ein Graf Otto, vielleicht ein Sohn Ludwigs und Drudecken von Daßel, s. §. 39 erhielt 1288 von den Herzögen von Braunschweig die Hälfte des Schloßes Werder (Gieselwerder), des census des Sollingerwaldes gegen 700 Mark verpfändet. Wann diese Pfandschaft gelöset ist, ist nicht bekannt. Der Maynzische Antheil war 1303 in dem Besize des Grafen Otto von Waldeck und später in dem der Familie von Hardenberg a).
Lugda, Lügde, jetzt gewöhnlich Lüde, in ältester Zeit Liuthiti genannt, ehemals der Hauptort der alten grafschaft Pyrmont, an der Emmer war kein altes Eversteinsches Familiengut. Die Nachricht, daß die ältesten Herren in Lügde die Grafen von Hallermund gewesen, ihnen die edlen Herren von Homburg gefolgt, Adelheit, Werners von Homburg Tochter es als Brautschaz dem Grafen Siegfried von Everstein 1003 zugebracht und 1212 von dem Grafen Adelbert von Everstein an Paderborn, da der Abt Hugo von Corvey den angeboteten Handel ausgeschlagen, verkauft worden b), ist bis auf die Angabe, daß Grafen von Hallermund und Herren von Homburg Lügde beseßen, unerwiesen und nicht glaublich. In der Eversteinschen Familie ist kein Siegfried, in der Homburgschen kein Werner entdeckt und im 11ten Jahrhundert wurden jene Familien-Namen nicht gehöret. Graf Gerhard von Hallermund und
a) s. Wenk II. U. B. 252 nr. 253 u. S. 362 not.
b) Aus Seiler’s Pyrm. Chron. bei F. dse Fürstenberg in mon. Pad. p. 189; s. a. Fälcke’s Enzw. e. Corc. Gesch. S. 20 u. Ann. Corb. bei Leibnitz in S. R. B. II. 310.
Herren von Homburg erscheinen zuerst im Anfang des 14ten Jahrhunderts in Lügde, deßen ältesten Besizer wol dem alten Schwalenbergschen, im Wettigau begüterten Geschlechte zu suchen sind. Eine merkwürdige Urkunde des neuen Herzogs von Westphalen, des Cölnischen Erzbischof Philipp von 1184 a), ein zum Schulze seines Herzogsthums nicht weit von Lügde neu erbauetes Gränzschloß (Petri mons), das noch in Ruinen bei Pyrmont sichtbare Schloß Schell-Pyrmont betreffend, liefert einen sicheren Beweis, daß der Zweig des Schwalenbergschen Geschlechts, welcher den Namen von Pyrmont führte, hier reich begütert und angesehen war. Der Erzbischof kaufte zu der bezweckten Anlage ein bedeutendes freies Eigenthum in Udistorp (Oestorf bei der Neustadt Pyrmont) für 250 Mark b), wahrscheinlich von Volkwin von Pyrmont (permunt). Er ist zwar nicht als der Verkäufer genannt, allein die erwähnte Urkunde scheint ihn als die verzüglich handelnde Person zu bezeichnen, indem sie bei der Vermerkung, daß das Schloß innerhalb der Grafschaft Wedekind’s liege, diesen allein
a) s. Varnhagen’s Wald. Gesch. U. B. S. 10. Das Original läßt in Zweifel, ob die Zahl der Indiction zu lesen ist : III. IU oder UI.
b) s. v. Ledeburr’s Gesch. v. Vlotho S. 109
dadurch kenntlich macht, daß sie ihn einen Bruder Volkwin’s nennt. Die Grafschaft dieses Wedekind’s, welcher gleichzeitig mit dem bis 1184 nicht gehörten Familien-Namen Pyrmont bezeichnet wird, hat sich wahrscheinlich auch über Lügde erstreckt, zu deßen Pfarrkirche bis dahin, daß der Paderbornsche Bischof Immad (1052 – 1076) eine eigene Kirche in Oestorf stiftete, dieses Dorf nebst Löwensen und Vesper gehörten a). Vielleicht ist diese Grafschaft eben die, welche Widekind, wahrscheinlich ein Ahnherr der Grafen von Pyrmont 1031 im Wettigau besaß b). Lügde hat immer in einer nahen Verbindung mit Pyrmont gestanden; meh- rere Grafen von Pyrmont haben hier Urkunden ausgestellt 1246 LXXVIII. 1263. 1282 – 1284. 1285. 1298. 1305. 1313 c) und Gottschalck und Hermann Brüder waren am 23. Juli 1255 d) Herren in Lügde, wie derjenige ihres Geschlechtes, welcher dem Cölnischen Erzbis-
a) de Fürstenberg I. e. p. 188 anscheinend aus den alten Paderbornschen, in Wigand’s Archive V. Heft II. S. 111 u. f. abgedruckten Kanzleifragmenten. Thesper steht in den Abdrücken; von diesem findet sich keine Spur bei Lügde, wol aber von Vesper-Felde und Vesperholze.
b) s. Schaten ad ann. 1031. Falcke p. 527. 528.
c) Nachricht a. e. Falkenhagenschen Urk. B. f. a. Grupen in orig. Pyrm. p. 100. 101.
d) s. meine Beiträge zur älteren deutsch. Gesch. I. 222.
chof Conrad (1237 – 1261) CCLXXX. die Hälfte des Ortes verkaufte, es sein mußte. Obgleich seit dem Anfange des 14ten Jahrhunderts mehrere Pfandbesizer von Lügde erscheinen, so waren doch die Grafen von Pyrmont noch immer Herren daselbst, wenn auch vielleicht gemeinschaftlich mit dem Erzbischofe von Cöln. Gerhard, Graf von Hallermund, ein Schwiegersohn des Grafen Otto des VIII. von Everstein war 1314 CCCXII u. f. ein Pfandinhaber und scheint seine Rechte von denen von Homburg gehabt zu haben. Von wem diese solche erhalten, ist nicht ermittelt. Siverd von Homburg muß aber 1330 noch in dieser Pfandschaft gewesen sein, da er damals der Stadt das Lippische (Lippstädter) Recht bestätigte. CCCXlIX. Hermann und Hildebold Edle von Pyrmont waren noch immer Herren in Lügde, da Rathund Gemeinheit 1314 ihrer Einwilligung bedurften, um an die Herren von Homburg eine Huldigung zuzusagen. Im Jahre 1337 erscheint Graf Hermann III. von Everstein als ein Amtmann des Cölnischen Erzbischofs Walram, welcher ihm für eine Summe von 100 Mark Soester Denare, die 1333 auf 250 Mark erhöhet wurde, Lügde verpfändete. CCCVIII u. f. Walram’s Nachfolger Wilhelm bestellte 1354 CCCLXXVI den ältesten Sohn des Grafen Hermann, Otto XII. wieder zum Amtmann. Dieser und nach ihm sein Bruder Hermann V. blieben in dem Pfandbesize von Lügde unter mancherlei Abwechselungen bis 1390. s. d. Lügder Urk. von 1370 – 1390. Im Jahre 1388 CCCCX scheint Hermann V. diese Stadt ganz gehabt zu haben. Die lezte Nachricht von einem Eversteinschen Besize in diesem Orte ist von 1390, in welchem Jahre Hermann V. dort noch einen Richter hatte. Wie diese Verhältniße beendigt sind, ist nicht ermittelt; in dem Erbvertrage mit Paderborn 1399 geschieht dieser Besizung keiner Erwähnung. Die Grafen von Pyrmont erscheinen lange noch neben andern Pfandbesizern als Herrn in Lügde. Der Graf Hermann von Pyrmont bestätigte 1354 in einem vor ihm, dem Burrichter und Gohrichter, auch den Rathmännern in Lügde feierlich gehegten Gerichte unter königlichem Banne, eine für das Kloster Marienmünster geschehene Ueberlaßung von Gütern in Lügde, Löwensen, Oldendorf, bei Vesper und in Holzhausen, sämmtlich in dem Umfange der alten Grafschaft Pyrmont belegen, auch in Bredenborn. Des Grafen von Everstein, des Erzbischofs von Cöln oder eines andern Pfandbesizers geschieht damals keiner Erwähnung. Die Hälfte des Gerichts besaßen die Grafen Hermann und Heinrich noch 1360 CCCLXXXII, indem sie solche nebst der Hälfte des Schloßes als ein Paderbornsches Lehn erkannten. Sie scheinen dafür Geld erhalten und zu deßen Bezahlung Graf Hermann V. beigetragen zu haben. (s. die bemerkte Urk. v. 1388).
Von nun an tritt auch der Bischof Baldewin von Paderborn auf, welcher 1360 CCCLXXXIII der Stadt ihr altes Lippisches recht bestätigte, wie es Siegfried von Homburg jetzt that, wahrscheinlich wie ihm die Bürger die Erbhuldigung leisteten, welche aber, nachdem Heinrich und Gevehard von Homburg am 13. (nicht 15.) April 1384 CCCCV ihr Viertheil von Lügde, ein ihnen vom Stifte Paderborn gegebenes Mannlehn dem Bischof Simon für 300 Mark Silber Höxterscher Währung verkauften, für sie aufhörte, und dem Bischofe geleistet wurde. Die benachbarten edlen Herrn zu Lippe scheinen in Lügde keinen Besiz gehabt zu haben. das Lippische Recht, welches der Stadt nach den bemerkten Urkunden von 1314 und 1360 bestätigt wurde, kann aus andern Ursachen bei ihr eingeführt sein, und der Umstand, daß gegen das Ende des 13ten Jahrhunderts ein Herr aus diesem Hause, welcher das Schloß Pyrmont zerstöhrte, Burgmann (cölnischer?) in diesem war, und deshalb ein Gut in Oestorf in Anspruch nahm CCLXX, entscheidet für jene Ansicht so wenig, als der Besiz eines Paderbornschen Lehns-Zehnten in dem benachbarten Löwensen, welchen Otto edler Herr zu Lippe, nachdem sein Lehnmann Berhard Kanne von Lüde das Lehn aufgelaßen, nebst seiner Frau Ermgard 1354 dem Kloster Marienmünster übertrug. (Ungedr. Urk.). Von einem Schloße, welches in Lügde gewesen, ist keine Spur entdeckt. Einige Häuser an der Mauer zwischen dem Brückenthore und der Mühle werden die Timmenburg genannt.
Ein Graf Hermann von Everstein erhielt 1339 CCCLXIII vom Kloster Marienmünster die Hälfte der Ausünfte von Gütern in Löwendorf und drei andern untergegangenen Orten am Köterberg a) mit der Verbindlichkeit sie zu schüzen, und den Einwohnern in Bredenborn ihre Holzberechtigung zu laßen. Das 1315 vom Corveyischen Abte Ruprecht an der Weser erbaute Schloß Tonenburg b) scheint einem Grafen Hermann von Everstein übergeben gewesen zu sein, indem er 1343 CCCLXVI Forderungen an Corvey wegen deßelben entsagte, welche vielleicht entstanden waren, wie Otto und Magnus H. v. Braunschweig es 1332 CCCLII eingenommen hatte.
a) s. Wigand im Corv. Güterbes. S. 99 u.f.
b) s. Falcke p. 287. nota A. Wigand a. a. O. S. 119. 120 theilt dui Geschichte des Schloßes mit.
Erkaufte und erheirathete Güter. Gestorf. Colenfeld.
Grebenstein. Lese und Marslo.
Graf Otto von Everstein in Polle (s. §. 39.) kaufte 1285 von den Grafen von Schwalenberg Güter und das Kirchen-Patronat in Gestorf bei Hannover, welches E. von Steinberg von ihm zu Lehn trug und mit seiner Bewilligung dem Kloster Loccum überließ. Aus welchem Grunde Graf Heinrich II. Ansprüche auf diese Güter, welche keine Familiengüter waren, machte, ist nicht klar. Die von dem Schiedsrichter, seinem Vetter, dem Grafen Otto von Hoya 1312 CCCVI in Schalksberg bei Minden ausgestellte Urkunde sagt darüber nichts; daraus aber, daß er mit seinen Mannen dem Kloster den Beweis der Verjährung auferlegte, läßt sich annehmen, daß er die Klage eigentlich für begründet erkannte. Zu den vererbten Gütern gehören wahrscheinlich die in Brackel s. S. 183. Ermentrud eine Tochter des Grafen Adolf von Nienover (Daßel) hatte auf ihren Mann Conrad III. Güter in Colenfeld bei Wunstorf im Hannoverschen, (s. Urk. v. 1250 LXXXVII) vielleicht mindenschen Lehne, welche A. (Adolf) L. (Ludolf) und H. (Heidenreich) für ihn aufließen a), gebracht.
Das wahrscheinlich Daßelsche Schloß Grebenstein in Heßen scheint Drudecke von Daßel, eine Frau des Grafen Ludwig von Everstein in deßen Familie gebracht zu haben. s. §. 39. Aus der Familie der Vögte vom Berge bei Minden leitete Engelbert Graf von Osen 1285 CCXVI Rechte ab auf Güter in Lese und Marslo an der Weser, im Hoyaschen; vielleicht schrieben sich auch daher diejenigen Besizungen, welche Wedekind Domherr in Minden und sein Bruder Heinrich, beide aus dem Oseschen Stamme, in Algestorf bei Nendorf im Schaumburgischen hatten und 1293 CCL dem Stifte Obernkirchen übertrugen.
a) s. Würdtwein in nov. subs. dipl. XII 398
Aelteste Geschichte der Grafen von Everstein.
Sucht man nach den ältesten Vorfahren der Grafen von Everstein, so irret man auf einem großen dunklen Felde, ohne feste Anhaltspunkte zu finden. Sind sie mit den Grafen von Eberstein in Schwaben eines Stammes, welches nicht ermittelt ist s. §. 1., so bleibt man zweifelhaft ob die Burg Eberstein am Rhein, oder die Burg Everstein an der Weser der älteste Stammsiz gewesen. Haben diese beiden gräflichen Familien nicht zu einem Stamme gehöret, so sucht man auf einem kleineren Felde, in den der Stammburg zunächst liegenden Gauen nach ihren Vorfahren.
Die Burg Everstein an der Weser, schon im Anfange des zwölften Jahrhunderts bekannt, s. §. 2 mag wegen ihrer Benennung als der gemeinschaftliche Stammsiz der gleichzeitig an der Weser und im Vogtlande s. §. 49 und bald hernach an der Diemel erscheinenden Grafen angesehen werden. Die mit tüchtigen Beweisen nicht unterstüzte Falckesche Behauptung, Herzog Bruno aus Wittekind’s Stamme sei der Stammvater der Grafen a) mag auf sich be-
a) p. 54. 145. 148.
ruhen; so auch die Corvey geglaubte Sage, einer ihrer Vorfahren sei unter den vom K. Karl 887 zum Schuze von Corvey, dem Reichsheerdienste entzogenen 30 Edlen gewesen. a). Mit bekannten Grafen in den Gauen Auga und Tilithi, b) sind die Grafen von Everstein nicht in Verbindung zu bringen, auch nicht mit dem 1031 im Gau Auga erscheinenden Conrad, da der Name, welchen später Mitglieder der Eversteinschen Familie führten und der Umstand, daß diese an mehreren, 1031 zu seiner Grafschaft gehörigen Orten Besizungen hatte, eine solche Vermuthung nicht begründen können. Diejenigen Mitglieder der Familie, welche 928 dem Kloster Corvey Wohltaten bewiesen haben sollen c), sind nicht bezeichnet und nicht durch gleichzeitige Zeugniße angegeben.. obgleich es nicht unwahrscheinlich ist, daß die Grafen mit der Familie der ersten Gründer des Stiftes Hameln, wo sie ansehnliche Rechte besaßen; in na-
a) s. Falcke p. 115. 116. Ob die Urkunde. Welche im Originale eine Rasur zeigt. S. Wigand i. d. Corv. Gesch. S. 100 nota 140 acht ist, steht dahin. Es fällt gewiß auf, daß bei dem geschilderten Zustande des Reiches 30 0der auch nur 20 Edle mit ihrem Gefolge dem Reichsdienste entzogen wurden.
b) Herr von Leutsch hat in dem Werke:Ein Blick auf die Gesch. d. K. Hannover S. XXXIV. u. f. die Grafen unter Angabe der Quellen genannt.
c) s. Ann. Corb. bei Leibnitz in S. R. B. II. 300.
her Verbindung gestanden haben, s. §. 12. so fehlt doch jede Nachweisung darüber, und man kann die Vermuthung nicht wagen, daß sie von Adalbert, dem Bruder des kinderlos gestorbenen Grafen Bernhard abstammen. Die Angabe, daß die Grafen v. Everstein und die Grafen von Gleichen im Thüringenzu einem Stamme gehören a), ist völlig unerwiesen. Die
Aehnlichkeit der Wappen entscheidet nichts; einen Löwen führten viele, sehr verschiedene Grafen- und Dynastenfamilien als Wappenschilder, namentlich die Schladen, Roden, Homburg u. a. Ein neuerer Schriftsteller, der Benedictiner-Mönch Bodo in Clus bei Gandersheim macht den Grafen Kuo von Beichlingen, einen Sohn des Herzogs Otto von Bayern, eines Grafen von Nordheim zum Stammvater der Grafen von Everstein b). Der Be-
a) s. Sagittarius i. d. Gesch. D. Gr. V. Gleichen S. 14.
b) s. Bodo in syntag..... Gandersh. bei Leibnitz in S. R. B. III. 721.
weis fehlt gänzlich und die Geschichte der Grafen von Nordheim liefert die Gewißheit, daß die Grafen von Everstein nicht durch einen männlichen Sprößling aus jenem Hause abstammen c). Es laßen sich übrigens einige Gründe auffinden, ihre Abstammung aus dieser
c) Ich kann in Ansehung der Verhältniße des Nordheimschen Stammes auf das schäzbare Werk des Herrn Lieutenant Schrader: Die älteren Dynasten-Stämme zwischen Leine, Weser und Diemel verweisen.
Familie durch eine Tochter zu vermuthen. Die Grafen von Everstein hatten ansehnliche Besizungen in den von ihrem Stammsize entlegenden Gegenden, besonders im Leingau und im sächsischen Heßengau, wo früher die Grafen von Nordmeim reich begütert waren. Die große Entfernung, in welcher jene Güter von der Stammburg liegen, läßt schon darauf schließen, daß diese nicht zu dem ältesten Familiengute gehören. An der Diemel im sächsischen Heßengau erscheinen die Grafen von Everstein erst etwa in der Mitte des zwölften Jahrhundert, wie der Nordheimische Stamm erlosch. Findet man auch früher in Paderbornschen Urkunden von 1024 und 1029 einen Grafen Hermann mit vier Söhnen, Heinrich, Conrad, Athelbert und Bernhard a), und 1066 einen Grafen Athelbert b), so kann man diese deswegen, weil später diese Namen häufig von Mitgliedern der Eversteinschen Fa-
a) s. Vita Meinwerei bei Leibnitz in S. R. B. I. 557. nr. XCIII auch Schaten I. 475.
b) Schaten I. 548 ad ann. 1056. Nach einer vorliegenden, nach dem Original gemachten Abschrift ist die richteige Indiction IIII geschrieben, und hinter Athelbertus Coues ist ist zu lesen: Ekkibertus Corues
milie geführet, zu dieser nicht rechnen. Die bedeutenden Eversteinschen Besizungen an der Diemel, dürfen gewiß zu denen des reichen Grafen Dodico in Warburg gerechnet werden a). Er hatte mehrere Grafschaften in den drei sächsischen Gauen, dem sächsischen Heßengau,
a) Ueber die Güter des Dodico und deren Schicksale s. die von mir in Wigand’s Archiv I. 55 mitgetheilten Nachrichten über das Gericht am Donnersberge.
dem Pather- und dem Rethegau und höchst wahrscheinlich muß die Grafschaft am Donnersberge im sächsischen Heßengau eine derselben gewesen sein. Die Dingstätte war nahe bei Warburg, seinem Wohnsize, welcher ziemlich im Mittelpunkte des Gerichts (der Grafschaft) lag. Es ist nicht glaublich, daß ein so mächtiger Graf, wie Dobico es war, innerhalb einer andern Gerichtsbarkeit gewohnt haben, und daselbst ansehnlich begütert gewesen sein sollte. Das Gericht am Donnersberge befand sich, freilich ziemlich lange nach Dobico (1205) in einer abhängigen Verbindung mit dem Erzbischofe von Maynz. Ohne eine solche anzunehmen, läßt sich kein Grund finden, aus welchem der Erzbischof Siegfried dem, unter dem Paderbornschen Bischofe stehenden Kloster Arolsen hätte erlauben können, Güter in der Grafschaft am Donnersberge zu erwerben. Eine andere Grafschaft im Heßengau, Schervede, hing im Anfange des 13ten Jahrhunderts gleichfalls vom Erzstifte Maynz ab. S. § 19. Sie ist vielleicht früher mit dem Gerichte am Donnersberge verschmolzen gewesen, wie auch die anderen, in der Nachbarschaft sich später zeigenden Gerichte in Löwen a), bei Wit-
a) Löwen gehörte 1123 zum Gerichte am Donnersberge. s. S. 121. Im Jahre 1266 hielt hier Simon von Paderborn Gericht. s. Schaten ad ann. 1256. In Kindliger’s Hdschr. T. LXXI p. 227. befindet sich die Urkunde vollständiger.
mar, am Kogelnberg, in Medricke, Cülte u. Theile des großen Gerichts gewesen sein mögen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß diese Besizungen des Erzstifts Maynz, welche außerhalb seiner Diöcese lagen, aus dem Nachlaße des Grafen Dodico, welchen der Erzbischof Aribo 1024 dem Bischof Meinwerk zu entwinden mußte, erworben und dann nicht wieder
heraugegeben sind, wie K. Conrad nach Aribo’s Tode die rechte der Paderbornschen Kirche hergestellt hatte b). Hieraus läßt sich denn auch erklären, daß das Gericht am Donnersberge in dem ihm gegebenen Umfange, nach der später bekannt gewordenen kirchlichen Eintheilung, in zwei, unter zwei verschiedenen Diöcesan-Bischöfen stehenden Archidiaconaten, nämlich dem Paderbornschen in Warburg c) und der Maynzischen
b) s. a. Wenk II. 685 u. f.
c) s. Beßen’s Gesch. v. Paderb. I. 296 u. richtiger bei Wigand im Corv. Güterber. S. 227.
Präpositur in Hofgeismar gerechnet werden muß a). Die leztere umfaßte nach den mitgetheilten Urkunden: Wormeln 1252, 1317; Wettesingen 1252; Witmar, Volcmarsen, Benvilt und Eringen 1241, 1317. Jene Zersplitterung der Archidiaconats-Verhältniße untersztüzt selbst die Ansicht, daß die Maynzischen Besizungen aus Dodico’s Nachlaße waren. Es ist sehr wahrscheinlich, daß die Grafschaft im sächsischen Heßengau, welche wir bald nach dem Verschwinden des Grafen Dodico, in den Händen der Nordheimschen Familie sehen b), auch das Gericht am Donnersberge begriff, indeßen urkundlich ist bis jetzt nicht nachgewiesen, daß die Grafen von Nordheim dieses gehalten haben. Wäre der 1123 in diesem Gerichte, wahrscheinlich aus eigenem Rechte und nicht als Viecegraf erscheinende Graf
a) Würdtwein in Dioec. Mognut. III. comm. X. p. 575 hat nur wenig über dieses Archidiaconat, zu welchem er Wormeln und das Kloster Hilmarshausen rechnet, geliefert
b) s. Wenk II. 684.
Friedrich, deßen Stellvertreter 1100 vielleicht Erpho war, als ein Graf von Arnsberg zu erkennen, so könnte er sein Recht als ein Urenkel des Grafen Benno oder Bernhard aus dem Nordheimschen hause, des Besizers einer Dodicoschen Grafschaft im sächsischen Heßengau, erhalten haben, und dadurch der Beweis geführet seyn, daß das Gericht am Donnersberg auch in den Händen der Nordheimschen Familie gewesen. Ob die im Anfange des 13ten Jahrhunderts als Gerichtsinhaber erscheinenden Grafen von Everstein von diesem Grafen Friedrich, vielleicht von einer in ihre Familie verheiratheten Arnsbergschen Tochter, etwa Rechtild Conrad des I. Frau, ihre Rechte herleiten, ist immer noch einer weiteren Prüfung werth. Unbemerkt darf übrigens nicht bleiben, daß sich die Eversteinschen bedeutenden Besizungen an der Diemel auch sehr wol aus besonderen Begünstigungen der Erzbischöfe von Maynz, mit welchen Graf Conrad I. schon 1123 in Lehnsverhältnißen stand a), schreiben können.
a) s. Urk. Wolf de Archid. Northum. U. B. II. welche den Grafen als einen beneficiatum der Maynzischen Kirche bezeichnet.
Ob eine genaue Verbindung der Nordheimschen und Eversteinschen Familien aus den besonderen Verhältnißen des Kloster Amelungsborn fest zu stellen ist und welche ? Ist schwer zu ermitteln. Das Kloster war theils auf Eversteinschen theils auf Homburgschen, mithin vorher Nordheimschen Territorium erbauer; (s. S. 32. 33.) und es muß auffallen erscheinen, daß der Stifter ein fremdes oder gestiftetes Gebiet, wo es ihm nicht an Plaz gefehlt haben kann, gewählet hat.
Wenn sich noch mehrere Quellen öffnen, so wird eine Untersuchung, um die Geschichte der Grafen von Everstein höher hinauf, als in den Anfang des 12ten Jahrhunderts zu führen und ihren Stamm bis auf seine erste Wurzel zu verfolgen, fruchtbarer sein, als sie jetzt sein könnte.
Stammreihe der Grafen von Everstein von 1111 - 1429
So groß auch der Vorrath der vorliegenden Urkunden erscheint, so bleibt es doch sehr schwierig eine vollständige Stammtafel zu entwerfen und ihr alle vorkommenden Personen einzureihen. Vielen Mitgliedern der Familie, welche den gleichen namen Otto, Conrad, Hermann und Ludwig führen, weiß man, wenn sie nicht durch Aelteren oder Geschwister oder durch ihre Besizungen bezeichnet werden, oft keinen Plaz anzuweisen; je weniger die Geschichte dabei einen besonderen Verlust erleidet, je eher kann ma sich beruhigen. Es liegen mehrere Stammtafeln vor und a), welche theils falsch, theils unvollständig sind. Ohne die
a) s. Leyser hist. com. de Eberstein in Saxen. 1724. und deßen Genealog. Com. Blanckenburg. Reinstein. Eberstein et Hoiens. 1743 a. deßen hist. Com. Wunstorp. in. app. p. seq. Harenberg In hist. ecel. Gand. p. 1402. 1403. Falcke in trad. Corb. p. 148 n. Zugabe zu d. Hannov. Anz. v. 1752. S. 99.
wenig nuzbare Arbeitzu unternehmen, dieses klar darzulegen, ist der Versuch gemacht aus vorhandenen Urkunden und gleichzeitigen Zeugnißen, eine andere Stammtafel zu entwerfen. Sie hat, wie nicht zu verkennen ist, gleichfalls bedeutende Lücken und Mängel, wie solche sich aus den folgenden §§. darstellen werden. Künftigen und schärfer prüfenden Geschichtsforschern mag es überlaßen bleiben, sie zu ergänzen. In den folgenden §§. wird die Stammtafel noch mit einigen Bemerkungen begleitet werden.
Conrad I. - Albert II. 1109 - 1198
Mit den Familien-Namen Everstein erscheint zuerst ein Graf Conrad a) als Zeuge in der, von dem Maynzischen Erzbischof Adalbert über die Stiftung des Klosters Reinhausen bei Göttingen zwischen 1109 – 1111 ausgestellten Urkunde b); vielleicht derselbe, welcher nebst seiner Frau Mechtild und seinen Söhnen Conrad, Otto und Adalbert 1113 in Corvey ein Ge-
a) Um den Gebrauch der Stammtafel zu erleichtern, sind die Mitglieder gleichen Namens mit Ziffern bezeichnet.
b) Abgedruckt mit Jahreszahl 1100 bei Leyser p. 17. Leibnitz in S. R. B. I. 705. Harenberg p. 1520. Sie muß indeßen, da Adalberts Vorgänger Ruthard erst 1109, und der Bischof Udo von Hildesheim 1113 s starb, in dieser Zeit ausgestellt sein. Vielleicht geschah die Handlung 1100, da diese Zahl bei Acta Und bei Datum keine steht. Die angegebene 12te Indiction paßt so wenig zum Jahre 1100 als zu 1109 – 1113. s. a. Leuckfeld antiq. Halb. S. 579 u. Leyser de Lachis Louhac p. ? Der Maynzische Erzbischof Heinrich sagt 1148, (s. Leyser hist. Com. Eb. p. 55. 1248 p. 87 ist ein Schreibfehler) das Kloster sei ohngefähr vor 40 Jahren gestiftet.
dächtniß durch Güter in Stahle, nahe bei der Burg Everstein stiftete. Diese Nähe, späteres Besizthum der Grafen daselbst s. §. 3 und die in der Eversteinschen Familie lange gebräuchlichen Vornamen rechtfertigen es, wenn die Urkunde dem Grafen Conrad I. zugeschrieben wird. Wahrscheinlich war er 1116 todt, wenn der Graf Conrad, welcher damals mit seiner Mutter die Brüderschaft des h. Vitus in Corvey erwarb a) sein Sohn gewesen, indem auch seiner sonst gedacht sein würde. Von Geschwistern, welche Conrad I. gehabt ist nichts bekannt. Ob der Graf Ludwig, welcher unter dem Erzbischof Ruthard (1088 – 1109) dem Kloster Lippoldsberg 2 Mansen in Miela in Thüringen gab b) ? ob der Graf Athelbert, ein Zeuge in einer Hildesheimschen Urkunde von 1103 III zur Eversteinschen Familie gehörten? und in welchenVerhältnißen der 1122 VIII im Vogtlande erscheinende Graf Albrecht von Eberstein s. §. 49 mit Conrad I. gestanden ? ist nicht ermittelt. Das Geschlecht,
a) s. Ann. Corb. bei Leibnitz II. 306. Ueber diese Brüderschaft, in welche vornehme Weltliche traten, s. Wigand in d. Gesch. v Corvey S. 185.
b) s. Chron. Lippoldsb. Bei Ledderhose i. d. kl. Schr. I. 203. u. Wenk II. 985.
zu welchem Mechtild seine Frau zu rechnen, ist unbekannt. Es erscheinen in dieser Zeit drei Schwestern Luthrud, Mechtild und Bertha, welche nach einer Urkunde des Paderbornschen Bischhofs Bernhard von 1131 a) nebst ihrer verstorbenen Mutter einer edlen Frau Gepa das Kloster Arolsen, die jezige Residenz der Fürsten von Waldeck, gestiftet hatten. Die Vermuthung daß sie zu dem edlen Geschlechte von Itter gehöret haben b) ist nicht erwiesen, und die Gepa, von Itter, welche ihrer verstorbenen Tochter Wildrud 1132 in Kaufungen ein Gedächtniß stiftete c), kann jene Gepa, welche 1131 schon todt war, nicht sein. Es ist aber auch nicht erwiesen, daß Mechtild des Grafen Conrad I. Frau, und Luthrud des Grafen Wedekind von Schwalenberg Frau, welcher in der bekannten Stiftungsurkunde von Marien-
a) Nach dem Originale abgedruckt bei Varnhagen im U. B. S. 5. Die Jahreszahl 1131 ist ganz deutich, nicht so die der Indiction, welche III. IV. oder VI. sein kann, immer aber eine für das Jahr 1131 unpaßende, da dieses in die 9te fällt.
b) s. Wenk 999. Vornhagen S. 234.
münster 1128 genannt wird, Schwestern gewesen sind. Dieser Ansicht steht noch besonders entgegen, daß Albert ein Sohn der Mechtild, eine Tochter der Luthrud von Schwalenberg heirathete, mithin in der Voraussetzung, daß Mechtild und Luthrud Schwestern gewesen, eine sehr nahe, eine Verheirathung unter deren Kindern hindernde Verwandtschaft Statt gefunden hätte. Die Stifterinnen des Klosters Arolsen sind 1131 als verheirathet nicht bezeichnet, und Luthrud von Schwalenberg und Mechtild von Everstein waren damals schon lange im Ehestande. Diese Mechthild von Everstein war es wahrscheinlich, welche im Anfange des 12ten Jahrhunderts den heiligen Vicelin in der Burg Everstein aufnahm. s. S. 6.
Vermuthlich ist es ihr Sohn Conrad II. welcher bei Geschäften des Corveyischen Abts Erkenbert 1120; ferner wie er 1126 das Schloß Itter erwarb auch 1127 einen Tausch mit dem Naumburgischen Bischofe Meingot traf a), als Zeuge genannt wird und den wir im Gefolge
a) s. Falcke (1130) p. 214; Kindlinger’s M. B. U. B. nr. 21. p. 156. (1126) Wigand’s Gesch. v. Corvey Beil. VII. (1127)
des Erzbischofs Adalbert von Maynz 1122 VII; 1123 in Rusteberg, wie derselbe über einen zwischen dem Kloster Steina (Marienstein bei Göttingen) und einem Ministerialen Hawerd über Güter in Lengete geschloßenen Vergleich bekundete; 1125 daselbst X und 1126 in Frizlar finden a). Vielleicht ist es auch noch Conrad II., welcher 1139 s. S. 190 als Maynzischer Lehnmann in Ungerethe erscheint. Der Name Conrad wird von nun an in der Familie lange nicht, und erst im ersten Viertheil des 16ten Jahrhunderts wieder gehöret. Der in Maynzischen Urkunden von 1130 – 1146 genannte Conrad Graf von Wallerstein ist nach Ansicht der Urkunden für einen Grafen von Everstein nicht zu erkennen b).
Der Graf Ernst, welcher in einer Urkunde des Maynzischen Erzbischofs Adalbert von 1128, die durch den Heßischen Grafen Werner in Breitenau gemachte Klosterstiftung betreffend, unter andern sächsischen Edlen als Zeuge erscheint c), ist sonst in der sächsischen Familie,
a) s. Wolf de Archid. Northun. U. B. nr. II. (1123) Ledderhose II. 189. (1126)
b) s. de. Gudenus I. 83. 93. 100. 173. Gebhardi i. d. Hann. Anz. V. 1752. S. 1257. hält ihn dafür.
c) s. de. Gudenus I. 60, richtiger bei Schmincke in men. Hass. IV 653
nicht, auch nicht in der schwäbischen zu finden. Vielleicht ist er eben der Graf Ernst, welcher in einer Urkunde des Grafen Siegfried von Bomeneburg von 1141, das S. Blasii Kloster in Nordheim angehend als Zeuge angeführt ist d).
d) s. Or. Gu. IV. 523 Harenberg p. 708 s. Gebhardi a. a. O.
Adalbert I. heirathete eine Schwester Bolewin’s von Swalenberg mit welcher er Adalbert II. zeugte. Seine Wttweschritt mit Ludwig von Lare (Lohra ?) zur zweiten Ehe, in welcher die zur Abtißin in Kemnade bestimmte, vom Abte zu Corvey aber zurückgewiesene Judith gebohren ward a). Da sich diesesnach dem Zusammenhange der Corveyischen Erzählung, bald nach der Zeit, daß das Kloster Kemnade dem Kloster Corvey b), also nach 1147 zugetra-
a) s. Corbeiens. Contin. Ima bei Harenberg in mon. Ined. p. 33. „Nam Dominus Volcwinus causabatur, germanae suae filiam, in Prelatricem vniver saliter nutu Regis in Kemnaden et per Abbatem eassatam. Denique id pater iuueneulae Klodewieus de Lare, nani et ipse sororem Volewini defuncto viro suo Adalberto de Euerstein in malrimonium adsuiverat, ae frater ipsius puellae Adelbertus filius prioris Adalberti, non Klodevici non medioeriter hine dolebant.” Falcke, welcher diese Nachrichten – er bezieht sich auf ein Chron. coaev. – wahrscheinlich vor sich hatte, nennt diese Judith ohne alten Grund eine Gräfin von Everstein. S. Trad.Corb. p. 107. und Hann. gel. Anz. v. 1752 in der Zugabe VIII S. 99.
b) s. Falcke p. 906.
gen hat, so muß Adalbert I. länger vor diesemJahre gestorben sein. Der Familienname seines Schwagers Volcwin ist zwar nicht genannt, man darf ihn aber wol als einen Sohn Wedekind’s von Swalenberg und der Luthrud ansehen a), da auch kein anderer Volcwin aus dieser Zeit bekannt ist, deßen Schwester einem Grafen von Everstein ebenbürtig gewesen wäre. Von anderen Kindern Adalbert des I. und namentlich von zwei theils an Simon zu Lippe, theils an Dietrich? Grafen von Daßel, verheiratheten Töchtern Elisabeth und Anna b) ist nichts bekannt.
Ein Graf Adalbert, ob immer Adalbert der II., läßt sich nicht genau bestimmen, erscheint in mehreren Urkunden von 1148 – 1198 als Zeuge. Er wird als solcher genannt: 1. in Maynzischen Urkunden der Bischöfe Heinrich in Rusteberg von 1148 und 1151; Arnold in Maynz von 1154; 1155; 1156 in Maynz; 1158 in Heiligenstadt XV; Conrad von 1162, 1184 1189 und 1190 in Nörten c). 2. In Corveyischen Urkunden aus dieser Zeit wird nur selten Adalbert genannt. Er (Evelstein) war 1149 mit seinem Schwager Wedekind von Swalenberg
a) s. Varnhagen S. 239. 257.
b) s. Leyser p. 21 nach Lezner.
c) s. Leyser p. 85 wo Wilbertus abgedruckt ist (1148); de Gudenus I. 205. (1151); Wolf Gesch. d. Eichsf. I. U. B. p. 9. (1154); de Gudenus I. 221. und Kettner ant. Quedl. p. 184. (1155); Gött. Zeit u. Gesch. Beschr. Th. III.Vorr. S. 110 (1155); Wolf a. a. O. p. 10 (1162); Leyser p. 75 u. Scheid in mant. doc. p. 307. (1184); Schaten I. 865. (etwas verschieden in einem Heerser Cop. Buche) (1184); N. Vaterl. Archiv V. 134. (1189); Leyser p. 77. (1190). Zwei Schreiber (Notarii) Und ein Arzt (Physions) waren auch Zeugen.
In Corvey gegenwärtig, wie ein schon zur Entscheidung des Zweikampfes von Reinher von Porta gegen Dietrich, den Grafen in Hörter, wegen dem Abte genommener und getödteter Pferde gestellter Streit verglichen wurde. Noch wird er in zwei Urkunden, von 1157 (XIV) und 1185 genannt a). 3. In Paderbornschen Urkunden erscheint er als Zeuge in Angelegenheiten des Klosters Gerden 1158, 1173 und 1186 XVIII; ferner 1184, 1185, 1186. (Amelungsborn betreffend) b) und 1196 XXI. 4. Im Gefolge des Herzogs Heinrich des Löwen sehen wir ihn 1152; 1156 in Braunschweig XIII; 1163 in Hannover auf einem Fürstentage, und 1166 c). 5. Bei dem Kaiser Friedrich war er: (Heuersten) 1156 in Bomeneburg, wie dieser in Gegenwart vieler Fürsten und Edlen über die Ministeralien des
a) s. Treuer’s Münchh. Geschl. Hist. Anh. p. 3. (1149) Schaten I. 872. (1185).
b) s. Kindlinger’s M. B. III. Abth. I. U: B. p. 43. (hier unrichtig mit der Jahreszahl 1153. Das Original hat 1158). Schaten I. 837. (1173). 864. (1184). 812. (1158). Falcke p. 226. (1186).
c) s. Stangefol in ann. Cire. Westphal. p. 305. (1152). Heinrich erlaubte der Osterlind, (religiosa matrona de Familia Ducia), daß sie nebst ihrem Sohne, eine von ihm zu Lehn gehende Kapelle in Biverna, der Kirche zuwenden könne. Grupen hist. Nachr. V. d. St. Hannover S. 19. Lamey Gesch. v. Ravensberg in cod. dipl. nr. VIII. Or. Guelf. III. 484. (hier am wenigsten Richrig). (1163). Falcke p. 223. (1166).
Kloster Hilwartshausen bestimmte; ferner 1164 in Italien (Herberseln); 1170 in Frankfurth und 1175 a). Die Urkunden von 1170 betreffen einen eigenen Handes des Grafen. Er gab nämlich ein Gut in Westeren dem Fuldaschen Burchard zurück, welcher zur Herbeischaffung der desfalls zu zahlenden 250 Pfund, Güter in Hottenhusen und Wesefeld dem Kloster Hilwartshausen vekaufte b). 6. Seit 1180 sehen wir den Grafen Adalbert den II. im Gefolge
a) s. Or. Guelf. III. 463. (1156). Guichenons Bibl. Sebus. Cent. II. Nr. 2 (1164). Betrifft die Grafschaft Forcalquier. Leyser p. 22 – 25. Scheid im mant. Doc. p. 560 – 562. Zwei Urkunden des FuldaschenAbts Burchard und des K. Friedrich von 1170. Die kaiserliche muß auf IV. Nou Jan. gesezt werden. Die in der Fuldaschen Urkunde unter den Ministerialen genannten Wilhard v. Ebirstein und deßen Bruder Herold können zu keinem der gräflichen Geschlechter gehören. Die Urkunde von 1175 eine Schenkung an den Abt zu S. Georg in Naumburg betreffend s. bei Schmid in d. Gesch.der Kirchberg. Schlößer S. 135.
b) Ein Westeren lag in der, zur Mindenschen Diöcese gehörigen Pfarrei Nenstede. Simon Graf von Daßel gab mit Einwilligung seiner Frau Sophia 1321 dem Kloster Loccum 3 Hufen daselbst, welche Gerhard Elewere Ritter und deßen Sohn von ihm zu Lehn getragen hatten. S. Grupen de Comit. (Haschr.) I. 789. vergl. Scheid in mant. p. 319. Weseveld ist an der Weser zu suchen; (s. Urk. v. 1157 in den trad. Fuld. bei Schoetgen U. Kreysaig ser. I. 28). Hottenhausen lag wahrscheinlich daneben, da die Urkunde über Wiseveld die Bemerkung enthält: Oblatio villicationis in Ottenhusen.
des Erzbischofs Philipp von Cöln. Er war 1180 bei ihm im Feldlager vor Braunschweig; hielt 1187 XIX in seiner Gegenwart ein Gericht an der Diemel; war 1194 in einem vom Erzbischofe Adolf in Paderborn gegen Heinrich von Schwalenberg gehaltenen Gerichte XX und 1198 (oder Adalbert III.?) Zeuge wie derselbe mit Coevey in Aachen ein Bündniß schloß a). 7. Bei dem K. Heinrich VI. war er 1192 in Mühlhausen, wie der Bischof v. Paderborn Pleße, gegen den Desenberg abgetreten; 8. und in Hildesheimschen Urkunden erscheint er 1181 und 1184 XVII b). 9. In Mindenschen Urkunden werden die Grafen erst seit 1197 genannt, bis dahin auch keine eigene, von ihnen ausgestellte gefunden.
a) s. Schaten I. 853. Or. Gu. III. 555. (1180). Schaten I. 916. Falcke p. 226 (1198).
b) s. Schmincke in mom. hass. II. 663. (1192). Heineccius in ant. Gosl. II. 180 Harenberg hist. Gandersh. p. 1507. (1181).
Adalbert II. war mit einer Pohlnischen Prinzeßin, Rixa, Rikeßa oder Rikenza, welche in erster Ehe mit Alfons K. von Castilien, in zweiter mit einem Grafen von Arragonien gelebt hatte, verheirathet a). Wenn auch der Chronist ihn Aluresten nennt, so bezeichnet er ihn doch deutlich dadurch als einen Everstein, daß er die Frau seines Sohnes. Eine Schwester des Otto von Wittelsbach nennt, welches Verhältnis aus andern Umständen klar gemacht ist. Die Verheirathung mit der Rixa scheint nict ohne bedeutenden Einfluß auf die Familie der Grafen von Everstein gewesen zu sein, indem diese dadurch in nahe Verbindungen mit vornehmen und bedeutenden Personen getrteten war. Die S. 224 folgende, nach des Chronisten Nachrichten und andern gleichzeitigen Schriftstellen aufgestellte Stammtafel b) gewähret eine kurze Uebersicht der verwandtschaftlichen Verhätniße, in welcher Rixa sich befand.
a) s. Chron. Alberici Monachi bei Leibnitz in access. hist. II. 290.
b) s. J. L. L. Gebhardi Anmerk. Von einigen Ebersteinschen Grafen an der Weser in d. hann. gel. Anz. von 1752 St. 94 S 1257 u. f. Crollius in obs. geneal. ad Palat. Wittelbac. silvestrium et Eberstein comit. Famil. In Hist. et comm. Acad. Theod. Pal. IV. 255 – 27. folgt dem Albericus s. a. Genealog. Reg. Daniae circa 1190 confecta in Langebek ser. Dan. II. 160. Nach des Henrique Florez memorius de la Reynas Catholicas I. 286 seq. Bar diese Rica auch Urica 1152 Alfons VII. Kaiser von Castilien geheirathet und mit ihm 3 Söhne, Pedro seinen Nachfolger, Alfons und Ferdinand, auch 3 Töchter, Constanze, Leonore und Sancha gezeugt. Sie soll 1157 Zuerst Wittwe geworden und nach einigen 1161, mit dem 1166 bei der Belagerung von Nizza gebiebenen Berenger Grafen von Prevence, mit Beibehaltung des Titels Kaiserin, wieder und demnächst mit dem grafen Raimon von Tououse verheirathet sein. Von ihren weiteren Schick-salen geschieht hier keiner Erwähnung.
Burchard Christian von Spilcker - 1833
Geschichte
der
Grafen von Everstein
und ihre Besitzungen
aus Urkunden und anderen gleichzeitigen Quellen zusammen gestellt von
Burchard Christian von Spilcker
Spilcker - Abschn. 4
Textabschnitte zu
Spilcker