Zwei ungewöhnliche Ereignisse aus der Geschichte der Eversteiner
Da die uns überlieferte Geschichte der Eversteiner nicht reich ist an herausragenden Episoden, soll hier zwei Vorfällen ein Platz eingeräumt werden, über die auch sonst berichtet zu werden pflegt, zumal sie einen gewissen Einblick in die Mentalität der mittelalterlichen Menschen und die Verhältnisse in ihrer Zeit gewähren.
Der Mord in der Klosterkirche
Diese Untat ist nur als Sage, nicht aber urkundlich überliefert: Es wird berichtet, der Edelherr Bodo von der Homburg sei in der Klosterkirche zu Amelungsborn von einem Grafen Everstein erschlagen worden. Dass dieser Mord an geweihter Stätte wirklich stattgefunden haben dürfte, ergibt sich aus der Tatsache, dass dem Eversteiner eine schwere Kirchenbuße auferlegt wurde: Als Sühne mussten 500 Messen gelesen werden. In der Klosterkirche zu Kemnade hatte der Mörder einen Altar zu errichten, an dem täglich eine Seelenmesse für den Getöteten gelesen werden sollte. Ein Ritter musste auf Kosten der Eversteiner in das Heilige Land geschickt werden, und 300 Ritter und Knappen hatten bußfällig um Gnade zu bitten. – Diesem ermordeten Edelherren verdankt vermutlich Bodenwerder = Bodos Werder seinen Namen.
Die Bestrafung des Grafen Konrad von Everstein
Dieses Ereignis vermittelt uns einen Einblick in die mittelalterliche Strafjustiz: Als 1235 der Enkel Heinrichs d. L. Herzog Otto d. K., sein Land wieder zu mehren suchte, kam es zu Kämpfen mit den Grafen Otto und Konrad von Everstein. Sie unterlagen und mussten in einem Sühnevertrag Frieden geloben und jeder einen Sohn als Bürgen stellen.
Nach dem Tod des Herzogs Otto 1252 unternahmen Konrad und der Erzbischof von Mainz 1256 einen Einfall in das Göttinger Land des neuen Herzogs Albrecht, als dieser mit seiner Heeresmacht durch die Belagerung des Asseburg gebunden war. Seinen Gefolgsleuten gelang es aber, die beiden Angreifer bei Nacht zu überwältigen und gefangen zu nehmen. Während der Erzbischof nach Zahlung eines hohen Lösegeldes und der Abtretung von Gieselwerder freikam, wurde Konrad wegen seines Vertragsbruches zum Tode verurteilt. Er wurde an den Füßen aufgehängt. Erst nach drei Tagen erlöste ihn der Tod von seinen Qualen. Diese Art der Bestrafung war an sich bei eidbrüchigen Lehnsleuten üblich und fiel bei dem im Mittelalter allgemein grausamen Strafvollzug nicht aus den Rahmen.
Die Geschichte der Eversteiner
Die Eversteiner und ihre Zeit
Ihr Herrschaftsbereich an Diemel und Oberweser
Von Fr. Schreiber
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