Der Streit des Poller Amtmanns Drebber


Mit der Poller Geschichte ist der Name der adeligen Familie de Wrede, die gegenwärtig noch im westfälischen Willebadessen ansässig ist, eng verbunden, gelten doch Otto Franz und Lips de Wrede als die Gründer und Stifter der um die Mitte des 16. Jahrhunderts erbauten Poller Kirche. Zu den Amtmännern jener Zeit zählen die Drosten Franz de Wrede und Casper de Wrede. Weitere Poller Namensvertreter waren: Rab Otto de Wrede (1585), Otto Georg (1603), Melchior und Jobst Wilhelm de Wrede (1605/06).

Abbildung links zeigt: Familiengrabstein der de Wrede hinter dem Altar der Poller Kirche. Den beiden Dargestellten Personen sind die Köpfe abgeschlagen. Die Inschrift lautet: “Anno 1569 Den 17. Martii, ist erbare und tudentsame Fravwe, geborn von Maeschede, des ernvesten Frantz de Wrede eliche Gemahel, aus diesem Jammerdal christl. Abgeschieden und rawet alhir in dem Heren“


Casper de Wrede, hin und wieder auch „Jasper“ genannt, muss ein alter Haudegen und Abenteurer gewesen sein, der die meiste Zeit seines Lebens auf den europäischen Kriegsschauplätzen zubrachte. Als Inhaber eines „Freien“ oder sogenannten „Sattelhofes“ war er zum „Rossdienst“ verpflichtet und besaß nach der Musterungsrolle von 1578 ein eigenes „Fähnlein“, dem außer einigen adeligen auch bürgerliche Krieger und Reisige angehörten. So heißt es z. B. von Lips Mahn „alter Kriegsmann, unter Casper de Wrede geritten“, von Hans Schultze „über 10 Feldzüge nach Frankreich, Ungarn und den Niederlanden“, von Curdt Loges „wohlverdienter Kriegsmann, Ungarn, Niederlande und sonsten“ und von Harmen Schrader „zu Fuß und Ross in verschiedenen Kriegszügen“.

Der „ehrbare Kriegsrat und liebe getreue Jasper de Wrede“, wie ihn der Herzog Heinrich Julius in seinem Lehnsbrief nennt, mag oft hoch zu Ross über die Felder und Wiesen seines Gutes geritten sein, wenn ihn die mannigfachen Kriegsdienste nicht fern von der Weserheimat hielten. Des Abends mag er bei flackernden Kaminfeuer im Kreise seiner vierköpfigen Familie packende Erlebnisse zum besten gegeben

haben. Kunigunde, die Tochter des Poller Bürgers Heinrich Nymeyer, war seine Lebensgefährtin, die ihm zehn Kinder gebar, wie aus den Akten der Braugilde hervorgeht Aber nur die beiden Jüngsten, Erich und Sabine, wurden davon nach der Eheschließung geboren und galten nach den Gildensatzungen als erbberechtigt. Nach einer späteren Quelle waren sechs ältere Kinder „per subscutum matrimonium legitimiert“, also durch nachträgliche Heirat als ehelich anzusehen. Zwei mochten inzwischen gestorben sein.


Nach den Tode des alten Obristenleutnants Casper de Wrede – er wird zwischen 1596 und 1605 das Zeitliche gesegnet haben -, war es für die Witwe gewiss nicht leicht, den Tatendrang der heranwachsenden Söhne zu bändigen und in die richtigen Bahnen zu lenken. Das zuweilen recht ungestüme und ungezügelte Treiben der Jungen gab Anlass zu manchen Ärger und Verdruss und auch zu jener Anklage, von der hier die Rede sein soll.


Verschiedene Schreiben aus den Jahren 1609 bis 1612 sind zusammengefasst in der Akte „Betr. Jagd und Fischerey, so die von Wreden im Amt Polle zur Ungebühr vorgenommen worüber auch der eine davon in gefengliche Haft geraten“. Die Klage ging von dem derzeitigen Amtmann Johann Drebber aus und war an die herzogliche Kanzlei in Wolfenbüttel gerichtet. Laut Lehnsbrief, der in einer Abschrift von 1596 den Akten beigefügt ist, gehörte die Ausübung der Fischerei und Jagd ausdrücklich zu den Rechten des Sattelhofes. Es heißt darin:“...sambt der Fischerey uf der Wieser, dieselbe anderen unseren Underthanen gleich, jedoch ohne Einrichtung eines Werders, ...wie auch die Hasen- und Fuchsjagten uf der Paderbornschen,

Corveyschen, Lippischen und Pyrmontischen Grenzen“. Drebber hielt sich an den Buchstaben des Briefes, wonach nur der älteste Sohn, Dietrich, Erbe und Nachfolger seines Vaters Casper de Wrede war. Nach Meinung des Amtmanns waren die Bürger und natürlich erst ihre „ausländischen adeligen Freunde nicht zur Jagd befugt. „Einer aber, Henrich von Oeynhausen welcher im Paderbornschen Städtlein Lügde uff der Kannen Ritterguedt pachtweis sitzet, hat beharrlich umb halben Genieß nicht uf den Grentzen, sondern in diesem Amt mit seinen Hunden, Winden und Dienern gejagt....“ Die Jungen pirschen und schießen nach Gefallen. So haben sie u. a. „vorn im Dorf Vahlbruch einen Hasen gehitzet und beim Kirchhof gefangen“. Sie fischen in den Bächen (u. a. im Mühlenbach) und Teichen (u. a. im Hünichhäuser Teich). Will man sie greifen, entweichen sie auf das pyrmontische Gebiet. Zu diesem unbotmäßigen Tun und Treiben werden die von Wreden nach Drebbers Auffassung von ihrer Mutter „angereitzet, welche eine lebendige Teufelin ist“.


Das sind harte Worte, die von einem persönlichen Hass des Klägers zeugen. An einer anderen Stelle behauptet Drebber, dass die  Söhne „alle Unehrbarkeit von ihrer Mutter“ hätten, die „es hinter den Kühen nicht besser gelernt“ habe. Auch in seinen weiteren Auslassungen spürt man neben einer Vielleicht berechtigten Empörung eine feindliche, unversöhnliche Haltung. Wörtlich schreibt er „....derer der Jüngste achtzehn Jahre alt,  der Dritte zu Helmstedt, wie fleißig er studieret, das Geschrey gibt, übrige alle haben vergessen, in ihrer blühenden Jugendt in Gottesfurcht zu freyen Künsten, Ehren Werbungen, ehrlichen Handtierungen oder sonsten zur Tugendt sich zu gewöhnen und der Ehrbarkeit zu befleißigen. Sie üben sich teglich in den Bierkrügen, reithen oder laufen nachts mit Geschrey oder Getümmel die Gassen uf und nieder, fangen mit leichtfertigen Metgen ziemblich wieder an. ...Zu Kriegh und anderen ehrlichen Sachen haben sie ohne den Jüngsten und den Studenten gar kein Herz“.


Drebber will sie mehrfach zum Guten angehalten und zum Studium ermahnt haben. Stattdessen treiben sie „Muthwillen und Trotz, wo sie nur können“. Erich, der Jüngste, hat „im Gesoff negst dem Eltisten, seinem Bruder Otto Jürgen, ein Brodtmesser durch die Ribben in der linken Seite ins Leib gestoßen, daß man an seinem Leben gar gezweifelt. Bin deswegen aidt- und pflichthalber gezwungen, daß ich die Diener in ihr Haus gesandt und den mordtsüchtigen Gesellen gefengklich nehmen lassen wollen, er aber ist nicht finden Gewest. Das Weib und der eltister Sohn haben die Diener so gar enormiter (übermäßig) gescholten, geschmehet und übel ausgemacht, daß es unerhört“.“


Im weiteren ist von einem Überfall die Rede, den der Älteste auf den Amtsvogt unternommen habe. Dieser habe im Flecken den Herrendienst bestellt und sei danach auf dem Wege nach seinem außerhalb des Orts gelegenen Hauses gewesen. Dabei „hat ihm der Eltister, welche sonst eine Memme und vom Weibe zu schlagen wehre, mit gespanntem Rohr furm Fleck überfallen, zu erschießen und zu Boden schlagen gedreuwet, die Büchsen geboten, übel und schmählich darumb gescholten, daß er in seiner Mutter Haus mit den Dienern gewesen....“ Er, Drebber, müsse doch wohl wissen, dass sie dem Herzoge zu Braunschweig dienten.


Die de Wreden wurden unter Androhung schwerer Strafen aufgefordert, sich aller Tätlichkeiten gegen den Amtmann zu enthalten. Sie blieben aber nicht müßig, sondern versuchten, ihr Tun in mehreren schriftlichen Entgegnungen zu rechtfertigen und gingen zum Gegenangriff über. Die Witwe verfasste ein zehn Seiten langes Schreiben, in dem sie u. a. berichtet: „Und dreibet er das Spiel mit mihr und meinen armen, unmündigen Waisen so wunderbar und ganz gefehrlich, daß, wo ferner dieser feindseligen Zunötigung und vorsetzlichen Muthwillen durch heilsame Mittel rechtens nicht remediert (abgeholfen) werden sollte, ich lieber einen Stecken in die Hand nehmen, als in solchem Elendt und Trancksahl, auch Leibes- und Lebensgefahr dieser Orther länger verharren wollte“. Man hat dem einen Sohn „mit gewaffneter Handt auf Kaiserlicher freyer Landstraße den Wegk verlagert und ihm einen Hasen mit Gewalt abgenommen“. Einen weiteren Sohn, - es wird der jüngste gewesen sein – hat man “auf freyer Landstraße eigenthedlich durch etzliche dazu sonderlich Deputierte (Beauftragte) gefenglich angewiesen und in schwere Haft und Bande unverschuldeter Sache legen  lassen“. – Noch am 7.3.1612 bittet die Mutter um die „Relaxation“ (Befreiung) ihres „verstrickten“, also gefangenen Sohnes.


Am 13.3.1612 trat in Polle eine Kommission zusammen, um die Streitsache „Drebber contra de Wrede“ zu untersuchen und zu schlichten. Leider ist das Protokoll der Verhandlung zu unleserlich und flüchtig geschrieben, so dass man ihm nichts über das gefällte Urteil entnehmen kann. Doch geben andere Akten den gewünschten Aufschluss. In einem Schreiben des Amtmanns Drebber aus dem Jahre 1615 bittet er „um Commission, die Abrechnungen des Amts Polle nachzusehen, und daß ihm verstattet werde, aus seinem Gefängniß zu seinem Advokato in die Heinrichstadt zu gehen“. Er schließt mit den bedeutungsvollen Worten: „Ich armer, nun bei drey Jahren unschuldich verstrickter Diener“. Demnach muss Drebber im Verlaufe der erwähnten Untersuchung in Haft genommen sein.


Feinde hatte er nämlich nicht nur in der Familie de Wrede, sondern auch unter seinen Amtsuntertanen, die ihn mehrfach der Betrügerei beschuldigt hatten. So heißt es 1603 auf einer Akte: „Drebbers hinterstellige Schatzung“. Der inhaftierte Erich de Wrede erscheint 1614 in einer Musterungsrolle als „junger Gesell zu Roß“. Auch Dietrich de Wrede, der älteste Sohn und Erbe des väterlichen Hofes, war sicherlich nicht die „Memme“, als die ihn Drebber bezeichnet hatte; denn er befindet sich 1614 ebenfalls „zu Roß in den Niederlanden“. Am meisten aber interessiert und frappiert der fasst romanhafte Schluss diese Geschichte: Dietrich de Wrede heiratete Drebbers Witwe. Das erfahren wir aus einem Verkaufsbriefe vom 12.9.1618. Der Poller Amtmann muss zu Anfang des gleichen Jahres im Gefängnis gestorben sein. Er war infolge seiner Veruntreuungen dem Amt sehr verschuldet, so dass die Witwe einen Teil der Ländereien, die er den Bauern abgenommen hatte, an das Amt verkaufen musste. Es handelte sich um insgesamt 27 Morgen auf dem Wilmeröder Berge, die den Betrag von 216 Talern erbrachten. Der Brief schießt: „Ich, Maria Trulven, weyland Johann Drebbers S. (selig) Witwe, Itzo Dietrich de Wredens Hausfrawe.  ....Solches zeuget meine unterschriebene eigene Handt und meines vorigen Ehewirtes Johann Drebbers S. uffgedrucktes Pittschaft“.   


Veröffentlicht:  Beilage des Täglichen Anzeigers zum Wochenende

Autor:   Friedrich Wittkopp

F. Wittkopp: Der Streit des Poller Amtmanns Drebber


Die Adelsfamilie De Wrede (in Polle und Umgebung)


Autor

Erscheinungsjahr

Titel

F. Wittkopp


Der Streit des Poller Amtmanns Drebber

F. Wittkopp


Johann Wrede - Amtmann in Polle und Grohnde

F. Wittkopp

15071978

Poller Rittergut I besteht seit 400 Jahren

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